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== Nebenwirkungen==
 
== Nebenwirkungen==
Dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) liegen gemäß der Angaben des Arznei-Telegramms insgesamt acht Berichte über Darmverschlüsse in Verbindung mit CM3 vor. <ref>[www.arzneitelegramm.de/zeit/0110_a.php3 Vorsicht Desinformation, CM3: Frechheit siegt, Arznei-Telegramm 10/01]</ref> Hinweise auf solche schweren Nebenwirkungen fehlen in der Packungsbeilage. <ref>[https://www.sanicare.de/productimages/hashed/2/5/6/2563380p.pdf Packungsbeilage von CM3-Kapseln] (pdf)</ref>
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Dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) liegen gemäß der Angaben des Arznei-Telegramms insgesamt acht Berichte über Darmverschlüsse in Verbindung mit CM3 vor. <ref>[http://www.arzneitelegramm.de/zeit/0110_a.php3 Vorsicht Desinformation, CM3: Frechheit siegt, Arznei-Telegramm 10/01]</ref> Hinweise auf solche schweren Nebenwirkungen fehlen in der Packungsbeilage. <ref>[https://www.sanicare.de/productimages/hashed/2/5/6/2563380p.pdf Packungsbeilage von CM3-Kapseln] (pdf)</ref>
 
   
 
   
 
Drei Betroffene haben die in der Packungsbeilage aufgeführten Gegenanzeigen - Darmerkrankungen und zurückliegende Operationen im Bauchraum - nicht beachtet. Auch bei vier von zwölf weiteren Verdachtsberichten über Verstopfung, Magenausgangsstenose u.a. sollen Kontraindikationen bestanden haben. Lebensbedrohlicher Darmverschluss ist ein unvertretbares Risiko für ein Medizinprodukt, das (ohne hinreichende klinische Nutzenbelege) zur Selbstmedikation bei Übergewicht angeboten wird. Das Arznei-Telegramm stufte CM3-Kapseln als bedenklich ein und forderte ein sofortiges Verbot.
 
Drei Betroffene haben die in der Packungsbeilage aufgeführten Gegenanzeigen - Darmerkrankungen und zurückliegende Operationen im Bauchraum - nicht beachtet. Auch bei vier von zwölf weiteren Verdachtsberichten über Verstopfung, Magenausgangsstenose u.a. sollen Kontraindikationen bestanden haben. Lebensbedrohlicher Darmverschluss ist ein unvertretbares Risiko für ein Medizinprodukt, das (ohne hinreichende klinische Nutzenbelege) zur Selbstmedikation bei Übergewicht angeboten wird. Das Arznei-Telegramm stufte CM3-Kapseln als bedenklich ein und forderte ein sofortiges Verbot.
 
   
 
   
Das Arznei-Telegramm berichtete in seiner Septemberausgabe 2001 von einer 56-jährige Frau mit einer 20&nbsp;Jahre zurückliegenden Darmoperation, die eine Woche nach Einnahme von drei Kapseln CM3 einen mechanischen Ileus entwickelte. Der Dünndarm wurde durchlöchert, das Bauchfell entzündet sich. Teile des Dünn- und Dickdarms mussten entfernt werden.<ref>www.arznei-telegramm.de/register/0109095.pdf Arznei-Telegramm 2001, Jg. 22, Nr. 9] (pdf)</ref>
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Das Arznei-Telegramm berichtete in seiner Septemberausgabe 2001 von einer 56-jährige Frau mit einer 20&nbsp;Jahre zurückliegenden Darmoperation, die eine Woche nach Einnahme von drei Kapseln CM3 einen mechanischen Ileus entwickelte. Der Dünndarm wurde durchlöchert, das Bauchfell entzündet sich. Teile des Dünn- und Dickdarms mussten entfernt werden.<ref>http://www.arznei-telegramm.de/register/0109095.pdf Arznei-Telegramm 2001, Jg. 22, Nr. 9] (pdf)</ref>
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==Marketing==
 
==Marketing==
 
Gemäß des deutschen Medizinprodukterechts muss ein Hersteller einer nur physikalisch wirksamen Methode, die bei CM3 vorzuliegen scheint, sein Produkt als Medizinprodukt anmelden. Diese Einstufung erfolgt eigenständig durch den Hersteller und erlangt damit Beweiskraft. Eine behördliche Außerverkehrnahme ist nur dann möglich, wenn der Zulassungsbehörde (www.bfarm.de) entsprechende Schadenfälle gerichtsverwertbar berichtet werden. Die Anmeldung und die Inverkehrbringung eines solchen Medizinprodukts bedarf hingegen keines Wirksamkeitsnachweises. Der Hersteller kann also völlig legal ein unerprobtes Produkt in den Verkehr bringen.
 
Gemäß des deutschen Medizinprodukterechts muss ein Hersteller einer nur physikalisch wirksamen Methode, die bei CM3 vorzuliegen scheint, sein Produkt als Medizinprodukt anmelden. Diese Einstufung erfolgt eigenständig durch den Hersteller und erlangt damit Beweiskraft. Eine behördliche Außerverkehrnahme ist nur dann möglich, wenn der Zulassungsbehörde (www.bfarm.de) entsprechende Schadenfälle gerichtsverwertbar berichtet werden. Die Anmeldung und die Inverkehrbringung eines solchen Medizinprodukts bedarf hingegen keines Wirksamkeitsnachweises. Der Hersteller kann also völlig legal ein unerprobtes Produkt in den Verkehr bringen.
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