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Die "Kommissarischen Reichsregierungen" behaupten, dass zwar das Deutsche Reich völkerrechtlich bis heute fortbestehe, die Bundesrepublik Deutschland hingegen nicht identisch mit diesem sei, sondern völker- und verfassungsrechtlich illegal und de jure nicht existent sei. Zwar habe eine Regierung in Form einer "Kommissarischen Reichsregierung" im Augenblick zwar noch keine faktische Staatsgewalt, sie führe jedoch rechtsgültig die Regierungs- und Amtsgeschäfte für Deutschland. In der Regel liegen diesen "Reichsregierungen" diverse Verschwörungstheorien zugrunde, die mit einem baldigen Zusammenbruch der Bundesrepublik Deutschland rechnen, nach dem die KRRs dann auch faktisch die Regierungsgewalt übernähmen.
 
Die "Kommissarischen Reichsregierungen" behaupten, dass zwar das Deutsche Reich völkerrechtlich bis heute fortbestehe, die Bundesrepublik Deutschland hingegen nicht identisch mit diesem sei, sondern völker- und verfassungsrechtlich illegal und de jure nicht existent sei. Zwar habe eine Regierung in Form einer "Kommissarischen Reichsregierung" im Augenblick zwar noch keine faktische Staatsgewalt, sie führe jedoch rechtsgültig die Regierungs- und Amtsgeschäfte für Deutschland. In der Regel liegen diesen "Reichsregierungen" diverse Verschwörungstheorien zugrunde, die mit einem baldigen Zusammenbruch der Bundesrepublik Deutschland rechnen, nach dem die KRRs dann auch faktisch die Regierungsgewalt übernähmen.
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==KRR-Ausweise vor Gericht==
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Einerseits gibt es gerichtliche Entscheidungen, nach denen die KRR-''Reichsausweise'' als ''zur Täuschung im Rechtsverkehr geeignet'' angesehen werden und die Verwendung somit wegen Urkundenfälschung strafbar ist.<ref>Landgericht Freiburg, 7&nbsp;NS&nbsp;22&nbsp;Ds&nbsp;51&nbsp;Js 11896/02 – AK&nbsp;89/02</ref> Allerdings geht die überwiegende Meinung in der Rechtsprechung davon aus, dass ein unbefangener Betrachter ''sogleich unzweifelhaft'' den nichtamtlichen Charakter der "Reichsausweise" erkenne. Daher komme eine Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung nicht in Betracht, solange die von den "Reichsregierungen" herausgegebenen Papiere "in keiner Weise den Anschein amtlicher Dokumente erwecken".<ref>OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.&nbsp;April 2006, 4&nbsp;Ws&nbsp;98/06</ref> Allenfalls komme, je nach Ausgestaltung der "Reichsausweise", eine Ordnungswidrigkeit nach §&nbsp;124&nbsp;OWiG (unbefugte Benutzung des Bundesadlers) in Betracht.
      
==Rechtslage==
 
==Rechtslage==
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