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Vor allem, wenn man davon ausgehen kann oder erwiesen ist, dass eine Person an psychischen Krankheiten leidet, ist in der Regel '''von einem Artikel abzusehen.'''
 
Vor allem, wenn man davon ausgehen kann oder erwiesen ist, dass eine Person an psychischen Krankheiten leidet, ist in der Regel '''von einem Artikel abzusehen.'''
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Allerdings sind Ausnahmen gerechtfertigt wenn:
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Allerdings sind Ausnahmen gerechtfertigt, wenn:
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* Die Person überregional durch Medien bekannt ist und rezipiert wird.
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* die Person überregional durch Medien bekannt ist und rezipiert wird.
* Die Person überregional tätig ist.
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* die Person überregional tätig ist.
    
und insbesondere:
 
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* Eine Gefahr für andere durch die Behauptungen und/oder Handlungen dieser Person besteht.
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* eine Gefahr für andere durch die Behauptungen und/oder Handlungen dieser Person besteht.
    
[[category:!Psiram]]
 
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