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[[image:AZK_Sylvia_Stolz.jpg|Sylvia Stolz bei einer so genannten [[AZK|Anti-Zensurkonferenz]] des Schweizer Sektengründers [[Ivo Sasek]] im Jahre 2012<ref>Referat "Die Wirklichkeit der Meinungsfreiheit", AZK, 8. internationale Konferenz, Stadthalle Chur, 24. November 2012</ref> (Bild: Südostschweiz<ref>http://www.suedostschweiz.ch/vermischtes/strafanzeige-gegen-stolz-und-sasek</ref>)|300px|thumb]]
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[[image:AZK_Sylvia_Stolz.jpg|Bericht über Sylvia Stolz bei einer so genannten [[AZK|Anti-Zensurkonferenz]] des Schweizer Sektengründers [[Ivo Sasek]] im Jahre 2012<ref>Referat "Die Wirklichkeit der Meinungsfreiheit", AZK, 8. internationale Konferenz, Stadthalle Chur, 24. November 2012</ref> (Bild: Südostschweiz<ref>http://www.suedostschweiz.ch/vermischtes/strafanzeige-gegen-stolz-und-sasek</ref>)|300px|thumb]]
 
'''Sylvia Stolz''' (geb. 6. August 1963 in München) ist eine aktuell mit befristetem Berufsverbot<ref>http://www.netz-gegen-nazis.de/lexikontext/sylvia-stolz</ref> belegte deutsche Rechtsanwältin und Holocaustleugnerin aus Ebersberg. Stolz wurde als Rechtsanwältin bekannter Neonazis und Rechtsextremisten wie Horst Mahler, Germar Rudolf, Rigolf Hennig und Ernst Zündel bekannt. Als Verteidigerin des unter anderem wegen Holocaustleugnung angeklagten Ernst Zündel sorgte Stolz für erhebliches Aufsehen, indem sie immer wieder Anträge, Beschwerden und Erklärungen mit volksverhetzendem Inhalt stellte bzw. abgab. Zwei Schöffen hatte sie bei einer Verurteilung Zündels die Todesstrafe wegen „Volksverleumdung und Feindbegünstigung“ angekündigt.
 
'''Sylvia Stolz''' (geb. 6. August 1963 in München) ist eine aktuell mit befristetem Berufsverbot<ref>http://www.netz-gegen-nazis.de/lexikontext/sylvia-stolz</ref> belegte deutsche Rechtsanwältin und Holocaustleugnerin aus Ebersberg. Stolz wurde als Rechtsanwältin bekannter Neonazis und Rechtsextremisten wie Horst Mahler, Germar Rudolf, Rigolf Hennig und Ernst Zündel bekannt. Als Verteidigerin des unter anderem wegen Holocaustleugnung angeklagten Ernst Zündel sorgte Stolz für erhebliches Aufsehen, indem sie immer wieder Anträge, Beschwerden und Erklärungen mit volksverhetzendem Inhalt stellte bzw. abgab. Zwei Schöffen hatte sie bei einer Verurteilung Zündels die Todesstrafe wegen „Volksverleumdung und Feindbegünstigung“ angekündigt.
  
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