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In den Sechziger Jahren wurde CH-23 von der "American Cancer Society" begutachtet, nachdem zuvor Behauptungen über eine angebliche Wunderwirkung bekannt wurden. In zwei Veröffentlichungen gab die Amercan Cancer Society bekannt, dass für CH-23 kein Nachweis einer Wirksamkeit bei Krebs vorliegt.<ref>Unproven methods of cancer treatment: CH-23. CA—A Cancer Journal for Clinicians 18:174-175, 1968.</ref><ref>Unproven methods of cancer treatment: Issels Combination therapy. CA—A Cancer Journal for Clinicians 22:188-191, 1972</ref>
 
In den Sechziger Jahren wurde CH-23 von der "American Cancer Society" begutachtet, nachdem zuvor Behauptungen über eine angebliche Wunderwirkung bekannt wurden. In zwei Veröffentlichungen gab die Amercan Cancer Society bekannt, dass für CH-23 kein Nachweis einer Wirksamkeit bei Krebs vorliegt.<ref>Unproven methods of cancer treatment: CH-23. CA—A Cancer Journal for Clinicians 18:174-175, 1968.</ref><ref>Unproven methods of cancer treatment: Issels Combination therapy. CA—A Cancer Journal for Clinicians 22:188-191, 1972</ref>
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Das österreichische Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen sprach bereits im Mai 2009 eine Warnung vor diesem Mittel als ein "illegales Arnzneimittel zur Bekämpfung von Krebs" aus mit der Begründung, das Mittel hat keine arzneimittelrechtliche Zulassung für das Inverkehrbringen in Österreich, die Zusammensetzung ist nicht bekannt und eine Gesundheitsgefährdung kann daher nicht ausgeschlossen werden. Ein Unternehmen namens „Oncocell Arzneimittel-Vertrieb GmbH“, der auf der Verpackung angegebene Hersteller, ist in Österreich unbekannt, es wurde ihm folglich auch keine Bewilligung des BASG für die Herstellung, Kontrolle oder das Inverkehrbringen von Arzneimitteln (gem. § 63 Arzneimittelgesetz) erteilt.<ref>http://www.basg.gv.at/omcl/arzneimittel-faelschungen/warnungen/antimalignocyt/</ref>
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Das österreichische Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen sprach bereits im Mai 2009 eine Warnung vor diesem Mittel als ein "illegales Arnzneimittel zur Bekämpfung von Krebs" aus, mit der Begründung, das Mittel hat keine arzneimittelrechtliche Zulassung für das Inverkehrbringen in Österreich, die Zusammensetzung ist nicht bekannt und eine Gesundheitsgefährdung kann daher nicht ausgeschlossen werden. Ein Unternehmen namens „Oncocell Arzneimittel-Vertrieb GmbH“, der auf der Verpackung angegebene Hersteller, ist in Österreich unbekannt, es wurde ihm folglich auch keine Bewilligung des BASG für die Herstellung, Kontrolle oder das Inverkehrbringen von Arzneimitteln (gem. § 63 Arzneimittelgesetz) erteilt.<ref>http://www.basg.gv.at/omcl/arzneimittel-faelschungen/warnungen/antimalignocyt/</ref>
    
==Inhaltsstoffe==
 
==Inhaltsstoffe==
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