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Nicht zu verwechseln ist diese Methode mit der HF-Chirurgie, bei der hochfrequente Wechselströme zur Gewebsverkochung und Zerstörung eingesetzt werden.
 
Nicht zu verwechseln ist diese Methode mit der HF-Chirurgie, bei der hochfrequente Wechselströme zur Gewebsverkochung und Zerstörung eingesetzt werden.
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Die Kosten der ECT sind in der Bundesrepublik Deutschland weder in der gesetzlichen noch in der privaten Krankenversicherung erstattungsfähig, weil sie keine medizinisch notwendige Heilbehandlung darstellt.<ref>Urteil des OLG Frankfurt vom 25.02.2010, 3 U 168/09; OLG Köln, VersR 2010, 621). Auch die Kosten für eine im Zusammenhang mit der ECT durchgeführte CT oder MRT Untersuchung sind in der privaten Krankenversicherung aus denselben Gründen nicht erstattungsfähig.<ref>OLG Frankfurt, Urteil vom 20.10.2012, 3 U 278/11</ref>
    
==Methode==
 
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[[category:Elektromedizin und Magnetfeldtherapien]]
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[[category:Wundertherapie gegen Krebs]]
 
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