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Medienbehörde KommAustria

Das rechtspopulistische Krawallmedium Exxpress, im Vorjahr noch mit 41.259,35 Euro aus dieser Förderung bedacht, erhielt diesmal keine Förderung. Das geht aus den gerade veröffentlichten Daten für 2026 hervor.

Wie erklärt die Medienbehörde die nunmehrige Ablehnung des Förderansuchens des Exxpress? Auf STANDARD-Anfrage erklärt ein Sprecher, dass der Fachbeirat und die KommAustria bei dieser Plattform Ausschlussgründe sehen. Das Gesetz verbietet Förderung von Medien, zu Hass und Gewalt aufstacheln. Die Behörde sieht dies "durch die redaktionelle Einbettung und besondere Herausstellung von User-Kommentaren, welche wiederholt zu Hass und Gewalt im Sinne von § 5 Abs. 2 Z 4 QJF-G aufstacheln, erfüllt".

O-Ton: Ausschlussgründe beim "Exxpress" So erklärt ein Sprecher der Medienbehörde KommAustria auf Anfrage, warum die Behörde das Förderansuchen des Exxpress abgelehnt habe:

"Im Zuge der Prüfung des Förderansuchens 2026 zeigte sich, dass das Online-Medium im April 2026 seine Website umfassend überarbeitet hatte, um die Community der Leserschaft und deren Kommentare stärker in das redaktionelle Erscheinungsbild einzubinden. So bettete die Redaktion zum Zeitpunkt der Begutachtung durch die KommAustria die Kommentare, deutlich hervorgehoben, insbesondere auf der Startseite in den Rahmen der Berichterstattung ein, nahm Bewertungen wie "Top-Kommentare" oder "Beste Meinung" vor und informierte über eine Rangliste der "meistgelesenen" und "meist diskutierten" Artikel. Die Redaktion schließt so die Kommentare in ihre redaktionellen Entscheidungen über Inhalt und Aufbau des Online-Mediums ein, obwohl derart hervorgehobene Kommentare wiederholt zu Hass und Gewalt im Sinne der Ausschlussgründe des QJF-G aufstacheln. Nach Erkenntnis der KommAustria hebt die Redaktion des Mediums daher wiederholt Inhalte hervor, die rechtswidrig und somit nicht vom Rahmen der freien Meinungsäußerung gedeckt sind und lässt damit die gebotene journalistische Sorgfaltspflicht außer Acht.

Mit diesen Feststellungen gelangt die KommAustria nach Einholung einer Empfehlung des Fachbeirats im Jahr 2026 zu der Einschätzung, dass gesetzlich dargelegte Ausschlussgründe im Sinne des QJF-G im Medium exxpress.at erfüllt sind und das Förderansuchen im Jahr 2026 abzulehnen war."

https://www.derstandard.at/story/3000000332429/exxpress-20-millionen-qualitaetsjournalismusfoerderung-vergeben (2026)

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