Tepperwein wurde wegen ''Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen'' (§132a StGB)
Tepperwein wurde wegen ''Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen'' (§132a StGB)
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am 16. August 2005 vom Amtsgericht Memmingen rechtskräftig zu einer [[Geldstrafe]] von 6000 Euro verurteilt (Az: 2 Cs 23 Js 17488/04), weil er für ein kommezielles Seminar als "Prof. Dr. phil." geworben hatte.
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am 16. August 2005 vom Amtsgericht Memmingen rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt (Az: 2 Cs 23 Js 17488/04), weil er für ein kommezielles Seminar als "Prof. Dr. phil." geworben hatte.