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==rechtliche Aspekte==
 
==rechtliche Aspekte==
Im Januar 2008 musste ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung gegen kreuz.net eingestellt werden. Wegen des Hostings in Arizona und des damit verbundenen abschlägig beschiedenen Rechtshilfeersuchens äußerte die Staatsanwaltschaft Berlin: „Im Zuge der Ermittlungen ist es nicht gelungen, einen Tatverdächtigen namhaft zu machen“.Hoster und Domain-Registrare wurden in der Vergangenheit häufig gewechselt; kreuz.net ist seit dem 23. April 2012 bei 0101 Internet Inc. in Hongkong registriert, die Website liegt seit dem 30. August 2012 auf einem Server der Firma CloudFlare in San Francisco.
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Im Januar 2008 musste ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung gegen kreuz.net eingestellt werden. Wegen des Hostings in Arizona und des damit verbundenen abschlägig beschiedenen Rechtshilfeersuchens äußerte die Staatsanwaltschaft Berlin: „Im Zuge der Ermittlungen ist es nicht gelungen, einen Tatverdächtigen namhaft zu machen“.<ref>[http://www.rainbow.at/news/1201535439 Staatsanwaltschaft Berlin: Kein Verfahren gegen kreuz.net rainbow.at] 28. Januar 2008</ref> Hoster und Domain-Registrare wurden in der Vergangenheit häufig gewechselt; kreuz.net ist seit dem 23. April 2012 bei 0101 Internet Inc. in Hongkong registriert, die Website liegt seit dem 30. August 2012 auf einem Server der Firma CloudFlare in San Francisco.
 
Teile der Website wurden wegen Holocaustleugnung durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert und dürfen damit in Deutschland weder offen beworben noch Kindern oder Jugendlichen zugänglich gemacht werden, sind aber weiter frei abrufbar.
 
Teile der Website wurden wegen Holocaustleugnung durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert und dürfen damit in Deutschland weder offen beworben noch Kindern oder Jugendlichen zugänglich gemacht werden, sind aber weiter frei abrufbar.
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Wegen Verwendung des Hitlergrußes in einem kreuz.net-Artikel von Martin Humer zur Zeichentrickserie Popetown hat Google Deutschland diesen Artikel am 10. Januar 2007 aus den Suchergebnissen entfernt.
 
Wegen Verwendung des Hitlergrußes in einem kreuz.net-Artikel von Martin Humer zur Zeichentrickserie Popetown hat Google Deutschland diesen Artikel am 10. Januar 2007 aus den Suchergebnissen entfernt.
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Im März 2012 wurde der flüchtige, seit 2007 untergetauchte kreuz.net-Autor Johannes Lerle in Lübeck festgenommen.
 
Im März 2012 wurde der flüchtige, seit 2007 untergetauchte kreuz.net-Autor Johannes Lerle in Lübeck festgenommen.
 
Die meisten Texte von kreuz.net werden unter der urheberrechtlichen Lizenz Creative Commons BY-NC-SA veröffentlicht. Diese beinhaltet das Einverständnis der Autoren mit der nichtkommerziellen Weiterverbreitung der Inhalte bei Angabe des Verfassers. Die Copyrightangaben zu Bildern weichen öfters hiervon ab oder fehlen ganz.
 
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Version vom 12. September 2012, 10:00 Uhr


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kreuz.net ist eine Website mit reaktionären, demokratiefeindlichen, homophoben, frauenfeindlichen, antisemitischen und rechtsradikalen Inhalten, die vorgibt, katholische Nachrichten zu verbreiten. Inhaltlich vertritt sie die Positionen der Pius-Brüdern und Richard Williamson. Da die Betreiber der Seite anonym, kann man Kreut.net jedoch nicht unmittelbar den Pius-Brüdern zuordnen. Die Website ist seit Oktober 2004 in Betrieb. Sie bezeichnet sich als "Initiative einer internationalen privaten Gruppe von Katholiken in Europa und Übersee, die hauptberuflich im kirchlichen Dienst tätig sind. 'kreuz.net’ akzeptiert ohne Namen eingereichte Informationen und betrachtet es als Ehrensache, die strikte Anonymität seiner Informanten zu wahren."

Einstufung von staatlicher Seite

Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft kreuz.net als teilweise antisemitisch und muslimfeindlich ein. Auf eine Anfrage des Parlamentarischen Geschäftsführers der Grünen, Volker Beck, antwortete Verfassungsschutzpräsident Heinz Fromm, dass sich das Web-Portal „durch homophobe, muslimfeindliche und antisemitische Äußerungen“ auszeichne. Viele Beiträge seien nicht vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt und überschritten die Grenzen zur Strafbarkeit. [1] Die Prüfung von kreuz.net erfolgt durch die für Rechtsextremismus zuständige Abteilung des Bundesamtes.[2][3][4]

rechtliche Aspekte

Im Januar 2008 musste ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung gegen kreuz.net eingestellt werden. Wegen des Hostings in Arizona und des damit verbundenen abschlägig beschiedenen Rechtshilfeersuchens äußerte die Staatsanwaltschaft Berlin: „Im Zuge der Ermittlungen ist es nicht gelungen, einen Tatverdächtigen namhaft zu machen“.[5] Hoster und Domain-Registrare wurden in der Vergangenheit häufig gewechselt; kreuz.net ist seit dem 23. April 2012 bei 0101 Internet Inc. in Hongkong registriert, die Website liegt seit dem 30. August 2012 auf einem Server der Firma CloudFlare in San Francisco. Teile der Website wurden wegen Holocaustleugnung durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert und dürfen damit in Deutschland weder offen beworben noch Kindern oder Jugendlichen zugänglich gemacht werden, sind aber weiter frei abrufbar.

Wegen Verwendung des Hitlergrußes in einem kreuz.net-Artikel von Martin Humer zur Zeichentrickserie Popetown hat Google Deutschland diesen Artikel am 10. Januar 2007 aus den Suchergebnissen entfernt.

Im März 2012 wurde der flüchtige, seit 2007 untergetauchte kreuz.net-Autor Johannes Lerle in Lübeck festgenommen. Die meisten Texte von kreuz.net werden unter der urheberrechtlichen Lizenz Creative Commons BY-NC-SA veröffentlicht. Diese beinhaltet das Einverständnis der Autoren mit der nichtkommerziellen Weiterverbreitung der Inhalte bei Angabe des Verfassers. Die Copyrightangaben zu Bildern weichen öfters hiervon ab oder fehlen ganz.

Links

Quellenverzeichnis

  1. Verfassungsschutz: "kreuz.net" teilweise antisemitisch, Der Standard online vom 29. März 2012, abgerufen am 12. September 2012
  2. Hetzportal: Staatsschutz entlarvt kreuz.net, Kölner Stadt-Anzeiger online vom 29. März 2012, abgerufen am 12. September 2012
  3. Hannah Beitzer, Oliver Das Gupta: Verfassungsschutz brandmarkt kreuz.net, Süddeutsche Zeitung online vom 29. März 2012, abgerufen am 12. September 2012
  4. Ursula Scheer: Wächter und Hetzer, Frankfurter Allgemeine Zeitung online vom 5. September 2012, abgerufen am 12. September 2012
  5. Staatsanwaltschaft Berlin: Kein Verfahren gegen kreuz.net rainbow.at 28. Januar 2008