Priesterbruderschaft St. Pius X.

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Die Priesterbruderschaft St. Pius X.[2] (FSSPX, Abkürzung von lat. Fraternitas Sacerdotalis Sancti Pii X.) ist eine traditionalistische[3] Priestervereinigung. Sie wurde 1970 von Erzbischof Marcel Lefebvre[4] gegründet, um an traditionellen Riten und Lehren der römisch-katholischen Kirche festzuhalten, die das Zweite Vatikanische Konzil[5] (1962-65) aus ihrer Sicht aufgegeben hatte. Sie lehnt wesentliche Konzilsbeschlüsse als „modernistisch“ ab, darunter die Öffnung zur Ökumene, Religionsfreiheit, Kollegialität der Bischöfe, Liturgiereform und Anerkennung des Judentums als eigenständigen Heilsweg (Nostra Aetate[6]). Sie strebt eine „Erneuerung des Priestertums“ und die „Verbreitung und Wiederherstellung der authentischen katholischen Lehre“ an. Sie betreibt ohne Erlaubnis von Vatikan und Diözesen Priesterseminare, Priorate und Kapellen. Seit 1994 leitet der von Lefebvre geweihte Bischof Bernard Fellay[7] die FSSPX. Zu ihr gehörten 2009 nach eigenen Angaben 493 Priester.[1]

Der Vatikan erkannte die FSSPX ab 1975 nicht mehr als Teil der römisch-katholischen Kirche an und exkommunizierte ihre Bischöfe 1988 wegen Bischofsweihen ohne Erlaubnis des Papstes. Am 21. Januar 2009 hob Papst Benedikt XVI. die Exkommunikation, nicht aber die Suspension der vier Bischöfe auf.

Der deutschsprachige Blog "katholisches.info" (Katholisches – Magazin für Kirche und Kultur) steht den Überzeugungen der Piusbruderschaft nahe. Im Impressum werden keine Verantwortlichen genannt (2019). Es werden lediglich zwei angebliche Redakteure genannt: Linus Schneider und Giuseppe Nardi. Die iternational standard serial number ISSN 1864-3604 wird der Stadt Bonn in Deutschland zugewiesen. In der Vergangenheit war katholisches.info von Deutschland aus betrieben worden und als Verantwortlicher wurde zunächst der in der Gegend von Münster wohnhafte Herausgeber und IT-Berater Jens Falk genannt, der jedoch inzwischen ausschied. Danach erst wurden Linus Schneider, Johannes Buchmann und Giuseppe Nardi genannt, deren Wohnadressen nicht bekanntgegeben werden. Es ist unklar, ob es sich bei den Namen um Pseudonyme handelt. In einer über kreuz.net verbreiteten Nachricht wurde auch bekanntgegeben, dass katholisches.info von Deutschland in die USA umgemeldet worden wäre. Eine Anschrift in den USA wird jedoch nicht genannt.

Gründung

Lefebvre lehnte Entwicklungen in der römisch-katholischen Kirche, die das Zweite Vatikanische Konzil initiiert hatte, zunehmend ab. Er gab deshalb nach und nach seine kirchlichen Ämter auf, darunter das des Generaloberen der „Väter vom Heiligen Geist“. Kurz darauf baten Seminaristen des Französischen Priesterseminars in Rom Lefebvre um ein konservatives Seminar zum Beenden ihrer Studien, um unbedrängt an traditionellen Glaubensvorstellungen und Doktrinen festhalten zu können.

Lefebvre verwies sie zunächst an die Universität Freiburg in der Schweiz. Nachdem er gebeten worden war, diese Seminaristen persönlich zu unterrichten, wandte er sich an den Diözesanbischof vom Bistum Lausanne-Genf-Freiburg, François Charrière. Dieser gründete in seinem Auftrag die Internationale Priestergemeinschaft St. Pius X. als pia unio. Lefebvre genehmigte dabei die Statuten zunächst für sechs Jahre ad experimentum. Kardinal John Joseph Wright, Präfekt der Kongregation für den Klerus, gratulierte Lefebvre brieflich zur Gründung der Bruderschaft.

Einrichtungen

Die FSSPX betreibt weltweit sechs Priesterseminare, 450 Gottesdienstorte, 127 Priorate, 86 Schulen und zwei Universitätsinstitute. Diese sind in 63 Staaten auf allen Kontinenten vertreten, darunter etwa Frankreich, Österreich, Polen, Kanada, Argentinien.[2] Ihr Generalhaus liegt in Menzingen im Schweizer Kanton Zug. Ihre Anhängerschaft wird auf etwa 600.000 Personen geschätzt, die meisten davon mit 100.000 in Frankreich.[3]

In Deutschland betreibt sie etwa 42 Priorate und Kapellen, ein Priesterseminar in Zaitzkofen, ein Kloster, ein Schwesternnoviziat, ein Altenheim und seit etwa 1995 4 Privatschulen[8]: darunter das St.-Theresien-Gymnasium[9] bei Bonn mit Mädcheninternat und das Don-Bosco-Gymnasium in Wadersloh/Diestedde. Das diesem angeschlossene Jungeninternat wurde 2007 wegen finanzieller Probleme geschlossen. Distriktoberer der deutschen Einrichtungen ist Pater Franz Schmidberger.

Weitere eigene Priesterseminare bestehen in Ecône (Schweiz), Flavigny-sur-Ozerain (Frankreich), Goulburn (Australien), Winona (Minnesota) (USA) und La Reja (Argentinien).

In den Diözesen Deutschlands, Österreichs und der Schweiz darf die Bruderschaft meist keine römisch-katholischen Kirchengebäude nutzen, auch nicht für Beerdigungen, Taufen, Eheschließungen oder Wallfahrten. In Lisieux und Lourdes wurden ihr 2005 je ein Hochamt in römisch-katholischen Kirchen gestattet.

2002 wurde in der Ukraine die Priesterbruderschaft St. Josaphat mit dem Ziel der „Bekehrung des schismatischen Ostens zur Anerkennung des Papstes und der traditionellen katholischen Lehre“ gegründet.

Im schweizerischen Oensingen wird der zur Piusbruderschaft gehörige Verein „Robert-Mäder-Werk“ die „Sarto Verlagsbuchhandlung“ eröffnen. Sie liefert keine Artikel aus, die nach der traditionalistischen Auslegung der Zehn Gebote als unmoralisch eingestuft werden.[4]

Trennungsprozess von Rom

Verlust kirchlicher Anerkennung

Wegen wachsender Spannungen zwischen Lefebvre und anderen europäischen, besonders französischen Bischöfen berief Kardinalstaatssekretär Jean-Marie Villot eine Kommission ein, die die Angelegenheit untersuchen sollte. Dazu gehörten Kardinal Gabriel-Marie Garrone, Kardinal Wright und Kardinal Arturo Tabera.

Am 21. November 1974 veröffentlichte Lefebvre folgende „Grundsatzerklärung“:[5]

Zitat: Wir hängen mit ganzem Herzen und mit ganzer Seele am katholischen Rom, der Hüterin des katholischen Glaubens und der für die Erhaltung dieses Glaubens notwendigen Traditionen [...] Wir lehnen es hingegen ab, und haben es immer abgelehnt, dem Rom der neo-modernistischen und neo-protestantischen Tendenz zu folgen, die klar im Zweiten Vatikanischen Konzil und nach dem Konzil in allen Reformen, die daraus hervorgingen, zum Durchbruch kam [...] Keine Autorität, selbst nicht die höchste in der Hierarchie, kann uns zwingen, unseren Glauben, so wie er vom Lehramt der Kirche seit neunzehn Jahrhunderten klar formuliert und verkündet wurde, aufzugeben oder zu schmälern [...] Da diese Reform vom Liberalismus und vom Modernismus ausgeht, ist sie völlig vergiftet. Sie stammt aus der Häresie und führt zur Häresie, selbst dann, wenn nicht alle ihre Akte direkt häretisch sind! Daher ist es jedem wachen und treuen Katholiken unmöglich, diese Reform anzunehmen und sich ihr, in welcher Weise auch immer, zu unterwerfen.

Nach vorherigem Briefwechsel mit Kardinal Tabera entzog Bischof Pierre Mamie, der Nachfolger von Bischof Charrière, der FSSPX am 6. Mai 1975 die Anerkennung als katholische Organisation. Die Kardinalskommission entschied mit Zustimmung des Papstes, dass Bischof Mamie dazu das Recht habe. Durch diesen Entzug fehle der Bruderschaft und ihren Priesterseminaren eine juristische Basis, so dass sie aufzulösen seien. Lefebvre werde bis zum Widerruf seiner Erklärung vom 21. November 1974 keinerlei kirchliche Unterstützung erhalten.

Lefebvre lehnte gegenüber der Apostolischen Signatur diese Entscheidungen ab, da die Kardinalskommission nicht befugt gewesen sei, seine Erklärung zu beurteilen. Diese sei persönlicher Art gewesen, so dass allenfalls er selbst dafür bestraft werden dürfe. Es gehe nicht an, deshalb die FSSPX und deren Priesterseminare aufzulösen.

Die Apostolische Signatur lehnte diesen Rekurs Lefebvres am 10.  Juni 1975 ab, da Papst Paul VI. die Entscheidung der Kardinalskommission in forma specifica befürwortet habe. Dies bestätigte dieser in einem persönlichen Brief an Lefebvre. Für den Vatikan war die FSSPX von nun an keine Organisation der römisch-katholischen Kirche mehr.

Für die FSSPX blieb dieser Ausschluss ungültig: Die Kardinalskommission habe ihre Kompetenz überschritten, da der Papst ihre spezifische Entscheidung erst nach Erlass des Rechtsaktes bestätigt habe.[6] Sie setzte ihre Arbeit fort und ignorierte die Weisungen des Diözesanbischofs und Roms. Im Konsistorium am 24. Mai 1976 kritisierte Papst Paul VI. Lefebvre deswegen öffentlich und appellierte an ihn und seine Anhänger, sich zu besinnen.[7]

Verbotene Priesterweihen und Seminargründungen

Trotz zweifachen vorherigen Verbots durch Erzbischof Giovanni Benelli weihte Lefebvre FSSPX-Seminaristen am 29. Juni 1976 zu Priestern. In der Predigt dazu bekundete er: [8]

Zitat: Es bereitet uns einen ungeheuren und unermesslichen Schmerz, feststellen zu müssen, dass wir mit Rom Schwierigkeiten haben — wegen unseres Glaubens! [...] Wir befinden uns in einer wahrhaft dramatischen Situation. Wir müssen uns entscheiden. Es geht um einen sozusagen scheinbaren Gehorsam, denn der Heilige Vater kann von uns nicht mit Recht verlangen, unseren Glauben aufzugeben. [...] Wir entscheiden uns dafür, unseren Glauben nicht aufzugeben, denn darin können wir uns nicht täuschen.}} Lefebvre wurde am gleichen Tag von seinem Amt suspendiert (a collatione ordinum), so dass er von nun an keine rechtmäßigen Priesterweihen durchführen konnte. Kardinal Sebastiano Baggio, Präfekt der Kongregation für die Bischöfe, forderte ihn eine Woche später auf, sich beim Papst für die verbotenen Priesterweihen zu entschuldigen. In seinem Antwortschreiben verweigerte Lefebvre dies und forderte Paul VI. auf, „die richtige Auffassung der verfälschten Ideen wiederher[zu]stellen, die zu Idolen des modernen Menschen geworden sind: Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit, Demokratie.“[9] Der Papst solle das „unglückselige Unternehmen eines Kompromisses mit den Ideen des modernen Menschen aufgeben“, das vor dem Konzil mit einem geheimen Abkommen zwischen hohen kirchlichen Würdenträgern und den Freimaurern begonnen habe. Vermutlich meinte er die Lichtenauer Erklärung.[10]

Daraufhin wurde er vom Papst a divinis suspendiert und verlor damit alle Vollmachten seines Priester- und Bischofsamts. Er blieb aber an der Spitze der FSSPX, seit 1982 zusammen mit Franz Schmidberger als Generalvikar mit dem Recht auf Nachfolge.

Die FSSPX eröffnete in verschiedenen Staaten Priesterseminare und Kapellen ohne Genehmigung des jeweiligen Diözesanbischofs und führte weitere ungenehmigte Priesterweihen durch. Sie begründet dies im Gegensatz zum Sedisvakantismus mit einer häretischen Mentalität des Vatikans, leitet daraus einen Notstand und damit ihr Recht zum Ungehorsam gegenüber Rom und den lokalen Diözesanbischöfen ab.

Bischofsweihen

1987 erklärte Lefebvre seine Absicht, einen Nachfolger mit oder ohne Erlaubnis des Vatikans zum Bischof zu weihen, da der Stuhl Petri und die amtlichen Stellen in Rom von antichristlichen Kräften besetzt seien:[11] Da dieses modernistische und liberale Rom sein Werk der Zerstörung der Herrschaft Unseres Herrn weiterverfolgt, [...] sehe ich mich gezwungen [...] die Gnade des katholischen Bischofsamtes [...] weiterzugeben, damit die Kirche und das katholische Priestertum fortfahren zu bestehen [...]

Der Vatikan verhandelte daraufhin mit Lefebvre und erreichte, dass er am 5. Mai 1988 ein Protokoll unterschrieb.[12] Im ersten, doktrinalen Teil versprach er als Vertreter der Priesterbruderschaft St. Pius X.:

  • der katholischen Kirche sowie dem Papst und seinem Primat als Oberhaupt der Gesamtheit der Bischöfe immer treu zu sein,
  • die in Sektion 25 der dogmatischen Konstitution über die Kirche (Lumen Gentium) enthaltene Lehre über das kirchliche Lehramt, die Papst Paul VI. promulgiert hatte, anzunehmen,
  • hinsichtlich der vom Zweiten Vatikanischen Konzil eingeleiteten Liturgie- und Kultreformen, bei deren Studium und einem Vorbringen beim Heiligen Stuhl eine positive Haltung einzunehmen und jede Polemik zu vermeiden,
  • die Gültigkeit des Messopfers und der Sakramente anzuerkennen, die in den von den Päpsten Paul VI. und Johannes Paul II. promulgierten offiziellen Ausgaben des römischen Messbuches und in den Ritualen für die Sakramente enthalten sind,
  • die allgemeine Disziplin der Kirche und die kirchlichen Gesetze zu achten, besonders das von Papst Johannes Paul II. promulgierte Kirchliche Gesetzbuch.

Der zweite, juristische Teil sah vor, dass:

  • die Priesterbruderschaft eine Gesellschaft des Apostolischen Lebens wird,
  • Erzbischof Lefebvre oder ein von ihm gebilligter anderer Bischof autorisiert werde, FSSPX-Seminaristen zu Priestern zu weihen,
  • dieser Bischofsanwärter dem Papst aus praktischen und psychologischen Gründen im Rahmen der doktrinalen und kanonistischen Lösung der Wiederversöhnung vorgeschlagen wird,
  • eine Kommission eingesetzt wird für die Koordinierung der Beziehungen zwischen der FSSPX einerseits und den verschiedenen vatikanischen Dikasterien und den Diözesanbischöfen andererseits sowie für die Lösung eventueller Probleme und Streitfragen,
  • die kirchenrechtliche Suspension von Erzbischof Marcel Lefebvre aufgehoben wird,
  • es zu einer „Amnestie“ und einer Genehmigung für die Häuser und Kultstätten kommt, die die Bruderschaft ohne Autorisierung der zuständigen Bischöfe errichtet und benutzte.

Dieses Dokument unterschrieben Lefebvre und Kardinal Joseph Ratzinger und sandten es an Papst Johannes Paul II. mit der Bitte um Zustimmung.

Lefebvre erklärte jedoch schon am 6. Mai, sein Gewissen verpflichte ihn, mit oder ohne päpstliche Erlaubnis am 30. Juni einen Nachfolger zum Bischof zu weihen. Am 24. Mai wurde ihm in Aussicht gestellt, dass der Papst am 15. August einen Priester der Bruderschaft zum Bischof ernennen werde, falls man einen geeigneten Kandidaten finde. Im Gegenzug müsse Lefebvre auf der Basis des am 5. Mai von ihm unterzeichneten Protokolls um Aussöhnung mit dem Papst ersuchen und einen Brief mit Entschuldigungsbitten unterzeichnen.

Lefebvre verlangte daraufhin, die Weihe müsse am 30. Juni stattfinden, nicht einer, sondern drei Bischöfe seien zu weihen und die vorgesehene Kommission müsse mehrheitlich aus Mitgliedern der Bruderschaft bestehen. Diese Bedingungen lehnte Papst Johannes Paul II. in einem von Joseph Ratzinger überbrachten Brief am 30. Mai ab. Am 3. Juni 1988 antwortete Lefebvre aus Ecône, er werde am 30. Juni die von ihm geplanten Bischofsweihen auch ohne päpstliche Erlaubnis durchführen.

Papst Johannes Paul II. erinnerte Lefebvre am 9. Juni 1988 nochmals brieflich an die von ihm am 5. Mai unterzeichnete Vereinbarung und appellierte an ihn, nicht mit seinem Plan fortzufahren. Dieser werde als schismatischer Akt bewertet, dessen theologische und kanonische Konsequenzen Lefebvre bekannt seien. Als dieser darauf nicht antwortete, machte der Vatikan den Briefwechsel am 16. Juni 1988 öffentlich bekannt. Am 30. Juni 1988 weihte Erzbischof Lefebvre, assistiert vom emeritierten Bischof von Campos dos Goytacazes (Brasilien), Antônio de Castro Mayer, vier FSSPX-Priester ohne Genehmigung Roms zu Bischöfen: Bernard Fellay, Bernard Tissier de Mallerais, Richard Williamson und Alfonso de Galarreta. In der Predigt dazu begründete er den Abbruch der Verhandlungen mit Rom:[13]Was ist die Wahrheit für diese Menschen? Es ist die Wahrheit des Zweiten Vatikanischen Konzils, dieser konziliaren Kirche. Folglich ist für den Vatikan die heute einzige existierende Wahrheit, die konziliare Wahrheit, die Wahrheit des ‚Geistes des Konzils‘. Es ist der Geist von Assisi. Das ist heute ‚die Wahrheit‘. Diese Wahrheit wollen wir nicht, um alles in der Welt! Der feste Willen der gegenwärtigen römischen Behörden ist, die Tradition zu vernichten und alle in diesen Geist des Zweiten Vatikanischen Konzils hineinzuziehen, in diesen Geist von Assisi. Darum haben wir es vorgezogen, uns zurückzuziehen. Diesem Geist konnten wir nicht zustimmen, das war unmöglich. Für uns war es nicht möglich, sich einer solchen Obrigkeit zu unterwerfen. Wir hätten der Amtsgewalt von Kardinal Ratzinger, des Präsidenten dieser römischen Kommission, die uns hätte leiten sollen, unterstanden. Wir wären ihm ausgeliefert gewesen. Wir wären in die Hände der Personen gefallen, die uns dem Geist des Konzils und dem Geist von Assisi unterwerfen wollen. Das ist unmöglich!

Ein später Vermittlungsversuch des französischen Philosophen Jean Guitton scheiterte.

Exkommunikation

Als Reaktion auf die unerlaubten Bischofsweihen erließ die Kongregation für die Bischöfe am 1. Juli 1988 ein Dekret,[14] in dem Lefebvre sowie de Castro Mayer und die frisch geweihten Bischöfe für exkommuniziert erklärt wurden; vgl. Codex des Kanonischen Rechtes Canon 1382. Am folgenden Tag bestätigte Papst Johannes Paul II. dieses Dekret mit dem Apostolischen Brief Ecclesia Dei. Der Vollzug illegitimer Bischofsweihen durch Lefebvre im Ungehorsam gegenüber dem Papst sei ein schismatischer Akt. Er forderte alle Katholiken auf, die bisher in irgendeiner Weise mit der FSSPX in Verbindung standen, diese nicht weiter zu unterstützen.

Die Bruderschaft selbst bestreitet sowohl, schismatische Absichten zu haben, als auch das Eintreten der Exkommunikation aufgrund des aktuellen Kirchennotstands, d.h. der Kirchenkrise.

Einige Priester verließen unmittelbar nach den unerlaubten Bischofsweihen die FSSPX. Sie gründeten noch 1988 die päpstlich anerkannte Priesterbruderschaft St. Petrus. Diese erkennt alle Dokumente des Zweiten Vatikanischen Konzils und die auf dessen Anordnung durchgeführte Liturgiereform an.

Kirchenrechtlicher Status

Die FSSPX besitzt gegenwärtig keine offizielle Anerkennung durch die römisch-katholische Kirche. Der Heilige Stuhl sieht die FSSPX nicht als schismatisch an,[15] sieht aber die Gefahr, dass ihre Mitglieder im Laufe der Zeit eine schismatische Mentalität annehmen und so zum Schisma tendieren.[16]

Die Bruderschaft ihrerseits bestreitet das Vorliegen eines Schismas, erkennt den Papst ausdrücklich an und betont ihre Loyalität ihm gegenüber sowie den Umstand, dass sie täglich im Messkanon für den Papst und die Ortsbischöfe betet.[17]

Gläubige, die mit der Priesterbruderschaft sympathisieren, sind katholische Gläubige, es sei denn, sie sehen in dieser die einzig wahre Kirche und machen dies im äußeren Bereich sichtbar (siehe genauer im Folgenden).

Die Bruderschaft bestreitet den Eintritt der Exkommunikation aufgrund der kirchlichen Notlage[18]. Die innerhalb der Bruderschaft geweihten Priester sind gültig geweiht, gelten jedoch wegen des Mangels einer gültigen Inkardination als suspendiert. Die FSSPX hingegen ist der Ansicht ähnlich einer Ordensgemeinschaft in die eigene Priestergemeinschaft inkardinieren zu können, nachdem die FSSPX von Kardinal Antoniutti (gest. 1974), dem Präfekten der römischen Kongregation für die Religiosen, einen Indult dazu erhalten hatte.

Der Heilige Stuhl sieht die Messfeiern der Bruderschaft als gültig an, rät aber von ihrem Besuch ab. Auf eine schriftliche Anfrage antwortete Msgr. Camille Perl, damaliger Sekretär der päpstlichen Kommission „Ecclesia Dei“, zunächst (Sept. 1995), es sei als moralisch unerlaubt (morally illicit) zu betrachten, die Messen der Bruderschaft zu besuchen.[19] Später (Brief vo, 27. September 2002 bzw. Bestätigungsschreiben vom 18. Januar 2003) sprach derselbe Msgr. Perl nur noch davon, dass die Messen rechtlich unerlaubt („illicit i.e., contrary to the law“) seien und es keine Sünde sei, daran teilzunehmen „[i]f your intention is simply to participate in a Mass according to the 1962 Missal for the sake of devotion“, wenngleich, wie bereits früher dargelegt, der Besuch von FSSPX-Messen nicht empfohlen werden könne. Auf die Frage, ob ein Katholik mit dem Besuch einer FSSPX-Messe die Sonntagspflicht erfüllen könne, antwortet er, dies sei im eigentlichen Sinne (in the strict sense) möglich. Die Frage, ob eine Spende bei der Kollekte eine Sünde sei, verneinte er und antwortete, eine moderate Spende erscheine vertretbar.[20]

Gläubige, die an einer Messfeier von Priestern der FSSPX teilnehmen, ziehen sich keine Kirchenstrafe zu. „Nur Gläubige, die in der Priesterbruderschaft St. Pius X. die einzig wahre Kirche sehen und dies im äußeren Bereich sichtbar machen, ziehen sich die Exkommunikation zu“.[21]

Fraglich ist, inwieweit bei der FSSPX vorgenommene Trauungen gültig sind. Nach Can. 1108 Codex Iuris Canonici (CIC) gilt nämlich, dass nur jene Ehen gültig sind, die unter Assistenz des Ortsordinarius oder des Ortspfarrers oder eines von einem der beiden delegierten Priesters oder Diakons geschlossen werden. Nach Can. 1160 CIC müssten deshalb durch die FSSPX geschlossene Ehen, um aus Sicht der römisch-katholischen Kirche Gültigkeit zu erlangen, von neuem in der kanonischen Form geschlossen werden. Als sich die „Apostolische Personaladminstration St. Johannes Maria Vianney|Bruderschaft des hl. Johannes Maria Vianney“ (eine zuvor mit der FSSPX theologisch eng verbundene Priesterbruderschaft in Campos, Brasilien) mit dem Papst aussöhnte, wurden die innerhalb der Bruderschaft geschlossenen Ehen allerdings ohne eine erneute Eheschließung anerkannt (allerdings ad cautelam saniert?). Die Assistenz des Ortsordinarius oder des Ortspfarrers oder eines von einem der beiden delegierten Priesters oder Diakons ist nach dem Kirchenrecht entbehrlich, wenn eine solche Person nicht ohne schweren Nachteil herbeigeholt oder angegangen werden kann (can. 1116). Auch ersetzt, wie bei Beichte und Firmung, die Kirche nach can. 144 bei Zweifelsfällen oder allg. Irrtum (siehe unten zur Beichte) die fehlende Jurisdiktion/facultas („Ecclesia supplet“). Eheschließungen bei der FSSPX, bei denen mindestens eine dieser Voraussetzungen vorliegt, sind gültig.[22] In der Praxis wird jedoch häufig auch durch die FSSPX eine Delegation des Ortspfarrers eingeholt, sodass sich dieses kirchenrechtliche Problem nicht stellt.

Ähnlich umstritten ist, inwieweit eine von einem Priester der FSSPX erteilte Absolution gültig ist. Hierfür ist nämlich ebenso eine vom Ortsordinarius erteilte oder sich aus dem kirchlichen Amt des Priesters ergebende Jurisdiktionsgewalt bzw. Befugnis („facultas“) zur Spendung des Bußsakraments erforderlich (Can. 967ff. CIC), die die Priester der Bruderschaft nicht besitzen. Die Befugnis ist nur entbehrlich bzw. wird von Rechts wegen ersetzt („suppliert“):

  • im Falle eines allgemeinen Irrtums („error comunis“) über das Vorliegen der Befugnis (c. 144 CIC). Ein error communis de facto liegt vor, wenn ein Priester der FSSPX dort, wo er handelt, von allen oder wenigstens der Mehrheit der Glieder der konkreten Gemeinschaft vor Ort irrtümlich als rechtmäßiger Inhaber der Befugnis betrachtet wird. Ein error communis de iure ist gegeben, wenn der Priester aufgrund sicher erscheinender Anzeichen von allen Angehörigen oder mindestens von dem größeren Teil der konkreten Gemeinschaft vor Ort irrtümlich als rechtmäßiger Inhaber der Befugnis angesehen werden KÖNNTE (also unabhängig davon, ob und wieviele Gläubige wirklich (de facto) irren),[23]
  • bei einem positiven und begründeten Rechts- oder Tatsachenzweifel über das Vorliegen der Befugnis (c. 144 CIC),
  • wenn einem Priester die Befugnis auf Zeit verliehen wurde, er aber aus Unaufmerksamkeit nach Ablauf der vorgesehenen Zeit weiter Beichte hört (c. 142 § 2 CIC),
  • bei Todesgefahr (Can. 976 CIC).

Beichten bei der FSSPX, bei denen eine dieser Voraussetzungen vorliegt, sind gültig.[24]

Zweifelhaft ist, ob die Befugnis auch als suppliert angesehen werden kann in Situationen, die unter c. 844, § 2 CIC fallen. Diese Vorschrift lautet:

§ 2. Sooft eine Notwendigkeit es erfordert oder ein wirklicher geistlicher Nutzen dazu rät und sofern die Gefahr des Irrtums oder des Indifferentismus vermieden wird, ist es Gläubigen, denen es physisch oder moralisch unmöglich ist, einen katholischen Spender aufzusuchen, erlaubt, die Sakramente der Buße, der Eucharistie und der Krankensalbung von nichtkatholischen Spendern zu empfangen, in deren Kirche die genannten Sakramente gültig gespendet werden [...]

Diese Vorschrift scheint aber nicht auf die FSSPX anwendbar zu sein, da sie nach dem direkten Wortlaut nur für den Sakramentenempfang bei „nichtkatholischen Spendern, in deren Kirche die Sakramente gültig gespendet werden“ gilt und die Priester der FSSPX unstrittig katholisch sind. Allenfalls wäre sie in einer weiten oder analogen Auslegung, die über den direkten Wortlaut hinausgeht – was aber in der Kanonistik nichts Unbekanntes oder Unübliches ist[25] und wie es die Päpstliche Kommission Ecclesia Dei in dem bereits zitierten Antwortschreiben vom September 1995 tatsächlich tut[26] – anwendbar. Allerdings wird in dem erwähnten Schreiben nur wegen der von FSSPX-Priestern gefeierten Messen Bezug auf c. 844 § 2 genommen. Diese sind unstrittig gültig, aber unerlaubt. Insofern sind die Messfeiern der FSSPX mit der Situation des c. 844 § 2 vergleichbar: In beiden Fällen werden die Sakramente gültig gespendet, normalerweise aber unerlaubt – außer in den beschriebenen Situationen.

Öffentlich vertretene Positionen

Ablehnung der Aufklärungsphilosophie

Im April 2006 erklärte Tissier de Mallerais in einem Interview,[27] das von Papst Benedikt XVI. 1968 als noch junger Theologe veröffentlichte Buch Einführung in das Christentum sei „ein Buch voller Häresien“. Die im Buch vertretenen Positionen seien „schlimmer als Luther, viel schlimmer“. Weiterhin erklärte er: Sie können Vatikanum II nicht als ein katholisches Werk lesen. Es basiert auf der Philosophie des Immanuel Kant. [...] Ich werde sagen, eines Tages sollte die Kirche dieses Konzil tilgen. Sie wird nicht mehr von ihm reden. Sie muss es vergessen. Die Kirche wird weise daran tun, dieses Konzil zu vergessen [...]

Antiaufklärerische Erziehungsziele

Die Schulen der Bruderschaft sollen nach ihrem deutschsprachigen Mitteilungsblatt vom Juli 2005 „nicht nur Wissen vermitteln, sondern ebenso auf die Erziehung und Charakterbildung der Schüler Wert legen“. Der „katholische Lehrer“ müsse die „Hauptirrlehren unserer Zeit“ erklären, ohne diese „zu loben“ oder gar „anzunehmen“. Schüler müssten sich mit Martin Luther, René Descartes, David Hume, Immanuel Kant, Georg Wilhelm Friedrich Hegel und Jean-Paul Sartre in der Weise beschäftigen, wie sich Medizinstudenten mit Krankheiten beschäftigen: mit dem Ziel, diese Krankheiten dann bekämpfen zu können.[28]

Grundlage der Bekenntnisschulen ist die Erziehungsenzyklika Divini illius magistri von Papst Pius XI. Es sei wichtig, die Werte der „traditionellen kath. Kirche“ an Kinder weiterzugeben. Ziel sei es, „frohe, selbständige junge Menschen heranreifen zu lassen, die gelernt haben, ihr Leben auf der Grundlage christlicher Überzeugung und Selbstbeherrschung zu gestalten.“ Besonderer Wert werde auf „Ehrfurcht vor Gott und den Nächsten, Disziplin, Höflichkeit, Ordnung und die Vermittlung der abendländischen Kultur gelegt“.[29]

Nachdem die Mutter eines von der Schule verwiesenen Schülers Strafanzeige erstattet hatte, ermittelte die Staatsanwaltschaft von April 2005 bis Juni 2006 gegen die Lehrer und die Leitung der Herz-Jesu-Schule in Saarbrücken wegen Misshandlungen an Schülern. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes erlaubte den Weiterbetrieb der Schule, da auf die Verfehlungen eines Lehrers angemessen reagiert worden war.[30][31]

Ablehnung von Demokratie und Religionsfreiheit

Am 2. April 2006 erklärte Bernard Fellay in einer Predigt:[32] Er [Papst Benedikt XVI.] betonte: ‚Sie müssen das Konzil annehmen, aber natürlich das im Licht der lebendigen Tradition ausgelegte Konzil!‘ [...] Wenn er von Tradition spricht, so versteht er darunter das aktuelle Lehramt, welches die Vergangenheit wieder überarbeitet, neu interpretiert und sie uns lehrt. Das ist die lebendige Tradition. Andersgesagt: Die lebendige Tradition, das ist Benedikt XVI. Also ist das im Licht der lebendigen Tradition interpretierte Konzil jenes Konzil, so wie es der jetzige Papst versteht. Natürlich stimmt das nicht mit dem überein, was wir meinen. [...] Ebenso verurteilt er jene, die im Konzil einen Bruch sehen. [...] Da erklärt er uns, der moderne Staat habe sich seit dem 19. Jahrhundert, wo er von der Kirche verurteilt wurde, verändert. Heute sei der moderne Staat besser, versöhnlicher, weniger radikal und folglich musste die Kirche auf dem Konzil bezüglich des Verhältnisses zum Staat eine neue Haltung einnehmen. Und indem sich die Kirche eines der fundamentalen Prinzipien des modernen Staates zu eigen machte, nämlich die Neutralität, die Unparteilichkeit allen Religionen gegenüber, konnte die Kirche ihr (eigentliches) Erbe wiederfinden. [...] Anders ausgedrückt erklärt der Papst, 1.700 Jahre der Kirchengeschichte sei außerhalb der Lehre Unseres Herrn abgelaufen; die Kirche habe während 1.700 Jahren ihr Erbe verloren und jetzt wiederentdeckt, indem sie auf den katholischen Staat verzichtet. Wenn das kein Bruch sein soll, was ist es dann? [...] Auch der deutsche Distriktobere Franz Schmidberger lehnt die religiöse Neutralität des Staates ab und plädiert für eine „christliche Gesellschaftsordnung“, in der etwa die Todesstrafe gälte, „keine zivile Ehescheidung“ vorgesehen sei, eine „Unauflöslichkeit der Ehe“ als „einer ihrer Grundpfeiler“ bestehe, „den vorehelichen und außerehelichen Beziehungen“ der „Kampf“ angesagt werde und der „Vertrieb von empfängnisverhütenden Mitteln“ verboten werde, ebenso wie Zinsspekulation, Großbanken, Abtreibung, „Gotteslästerung, Homosexualität und Pornographie“. Er fordert, dass die „Gewalt in Staat und Gesellschaft“ „nicht vom Volke“, nicht „von der Basis aus[geht], sondern von Gott [...] folglich bezeichnet das Volk in Wahlen allein diejenigen, die es regieren sollen, verleiht ihnen aber nicht die Autorität; ebenso wenig kann es Regierungen beliebig absetzen.“ Statt eines Parteiensystems empfiehlt er, dass an deren „Stelle jene christlichen Männer treten, die sich durch sittliche Reife und Lebenserfahrung, durch Gerechtigkeitssinn und Sorge um das Gemeinwohl auszeichnen“.[33]

Der emeritierte Regensburger Dogmatiker Wolfgang Beinert nannte die Piusbruderschaft „demokratiefeindlich“; für den Bonner Politikwissenschaftler Gerd Langguth ist sie ein „Fall für den Verfassungsschutz“, da sie einen „katholischen Gottesstaat“ anstrebe.[34]

Ablehnung von Homosexualität

Am 28. Juli 2007 veranstaltete die FSSPX in Stuttgart eine Gegendemonstration zum Christopher Street Day, auf welchem Schwule, Lesben und Transgender für Gleichberechtigung und Toleranz demonstrierten. Anhänger der FSSPX versammelten sich mit Protestplakaten mit Aufschriften wie „Rettet Kinder vor Perversen“ und „AIDS – Geißel der Unzucht“ und beteten zur „Wiedergutmachung der Perversion und Übertretung des 6. Gebotes des Dekalogs: ‚Du sollst nicht Unzucht treiben.‘“ öffentlich den Rosenkranz.[35][36] Peter Lang, Pater des FSSPX-Priorates St. Athanasius in Stuttgart-Feuerbach, erklärte: „Der Umzug und seine Teilnehmer zeigen ein Verhalten, das dem Menschen nicht angemessen ist, eine moralische Umweltverschmutzung.“[37] Niemand verteidige mehr „die christlichen Werte, wie Familie, Treue, Keuschheit. Dafür müssen unsere Kinder ansehen, wie pervers Erwachsene sein können.“[38]

Unverblümte Hetze gegen Homosexualität wird auch auf der den Pius-Brüdern nahestehenden katholischen Internetseite kreuz.net betrieben.[39][40][41][42][43] Es wird hier auch die Meinung vertreten, Homosexualität sei heilbar.[44]

Ablehnung der Gleichberechtigung von Frauen

In einer auf den Internetseiten der Priesterbruderschaft in Kanada veröffentlichten Predigt vom September 2001 sprach Richard Williamson Frauen Fähigkeiten und Rechte zum eigenständigen Denken, höherer Bildung und Selbstbestimmung ab (Misogynie):[45] Fast kein Mädchen sollte zu irgendeiner Universität gehen. [...] Aber wo finden weiterführende Mädchenschulen dann ihrerseits weibliche Lehrkräfte, wenn kein Mädchen mehr ein Studium absolviert? Man braucht keine Universität, um das meiste von dem zu lernen, was Mädchen unterrichtet zu werden brauchen, zum Beispiel Hauswirtschaft, Einrichtung und Unterhalt eines Heims, Pflege und Erziehung der Kinder, die geistige und soziale Vorbereitung auf die Ehe [...]

Antijudaismus und Antisemitismus

Führende Vertreter der Priesterbruderschaft sind immer wieder mit antijudaistischen und antisemitischen Aussagen hervorgetreten. Auch die den Pius-Brüdern nahestehenden katholischen Internetseite kreuz.net beinaltet antisemitische Hetze [46].

Im April 1989 leugnete Richard Williamson den Holocaust, indem er während einer Messe im kanadischen Sherbrooke die Vergasung von Juden im Vernichtungslager Auschwitz bestritt und behauptete, Juden hätten den Holocaust erfunden, um die Anerkennung des Staates Israel zu erpressen. Einem deswegen drohenden Strafverfahren entzog er sich durch Ausreise aus Kanada.[47] In weiteren Reden und Predigten zeigte er sich auch als Anhänger der antisemitischen Theorie eines Weltjudentums und von Verschwörungstheorien um den 11. September 2001.[48] Im Mai 2000 bezeichnete er die antisemitische Hetzschrift Protokolle der Weisen von Zion als Gabe Gottes für Menschen, die die Wahrheit wissen wollten.[49] Im März 2008 bezeichnete er sie als authentische Informationsquelle. Aussagen dieser Art wurden von seinen Anhängern gefilmt und u.a. als YouTube-Videos veröffentlicht.[50]

Bernard Fellay lehnte in seiner Predigt am 2. April 2006 auch die kirchliche Anerkennung des Judentums und den jüdisch-christlichen Dialog ab und erklärte diesen Gegensatz zum Vatikan für unüberbrückbar: Er [Benedikt XVI.] betont, dass die Kirche eine neue Haltung in ihren Beziehungen mit dem Judentum einnehmen muss. Die Juden lehnen die Gottheit Unseres Herrn Jesus Christus ab. Man fragt sich, was dies bedeuten soll, eine neue Haltung jenen gegenüber zu haben, die Unseren Herrn ablehnen. Das Evangelium sagt sehr deutlich: ‚Wer den Sohn nicht hat, hat auch den Vater nicht.‘ [...] Man fragt sich wirklich, warum es eine neue Haltung braucht. Das ist äußerst schlimm. [...] Wenn man dies alles betrachtet, so ist man sehr wohl verpflichtet, sich zu fragen: Welches Übereinkommen ist dann überhaupt möglich? Es ist sehr einfach, meine lieben Brüder. Solange Rom in einer solchen Position verharrt, ist kein Übereinkommen möglich...

Franz Schmidberger schrieb im Oktober 2008 an alle 27  deutschen katholischen Bischöfe:[51] Mit dem Kreuzestod Christi ist der Vorhang des Tempels zerrissen, der Alte Bund abgeschafft, wird die Kirche, die alle Völker, Kulturen, Rassen und sozialen Unterschiede umfasst, aus der durchbohrten Seite des Erlösers geboren. Damit sind aber die Juden unserer Tage nicht nur nicht unsere älteren Brüder im Glauben, wie der Papst bei seinem Synagogenbesuch in Rom 1986 behauptete; sie sind vielmehr des Gottesmordes mitschuldig, so lange sie sich nicht durch das Bekenntnis der Gottheit Christi und die Taufe von der Schuld ihrer Vorväter distanzieren. Im Gegensatz dazu behauptet das II. Vatikanum, man könne die Ereignisse des Leidens Christi weder allen damals lebenden Juden ohne Unterschied noch den heutigen Juden zur Last legen (§ 4). Diese kollektive Schuldzuweisung war 1965 durch die Erklärung Nostra Aetate des Zweiten Vatikanischen Konzils verworfen worden.[52]

Im November 2008 leugnete Richard Williamson den Holocaust erneut, als er im Priesterseminar Herz Jesu in Zaitzkofen bei Regensburg dem schwedischen Fernsehsender Sveriges Television SVT ein Interview gab und darin sagte: You may have heard of the Leuchter report? [...] I'm going by what I judged to be the historical evidence according to people who have [...] observed and examined that evidence [...] if they change their conclusion I would [...] follow their conclusion [...] I think that two to three hundred thousand jews perished [...] in Nazi concentration camps [...] that none of them by gas chamber. [...] I don't think six million jews were gased. [...] this is against the law in Germany. [...] You can have me thrown in prison before I leave Germany. [...] (Übersetzung: Sie haben vielleicht vom Leuchter-Report gehört? [...] Ich gehe danach, was ich für historisch bewiesen halte entsprechend Leuten, die diese Beweise untersucht und bewertet haben [...] wenn sie ihr Ergebnis ändern, würde ich [...] ihrem Ergebnis folgen [...] Ich glaube, dass zwei- bis dreihunderttausend Juden [...] in Nazi-Konzentrationslagern umgekommen sind [...] dass keiner von ihnen durch eine Gaskammer. [...] Ich glaube nicht, dass sechs Millionen Juden vergast wurden. [...] Das ist gegen das Gesetz in Deutschland. [...] Sie können mich ins Gefängnis werfen lassen, bevor ich Deutschland verlasse [...])[53]

Die Zeitschrift Der Spiegel veröffentlichte Auszüge des Interviews am 19. Januar 2009. Das schwedische Fernsehen strahlte das vollständige Interview am Abend des 21. Januar 2009 aus.[54] Die Staatsanwaltschaft in Regensburg leitete daraufhin Ermittlungen wegen Verdachts auf Volksverhetzung gegen Williamson ein.[55] Im Februar 2009 berichtet Spiegel Online erneut über antisemitische Äußerungen in Publikationen der Bruderschaft, diesmal u.a. in deren Mitteilungsblatt für den deutschen Sprachraum.[56]

Aufhebung der Exkommunikation

Vorherige Gesprächsversuche

Johannes Paul II. hatte nach der Exkommunikation der für den Vatikan unrechtmäßig geweihten Piusbischöfe eine Kommission eingesetzt, die Konflikte des Vatikans mit katholischen Traditionalisten und Möglichkeiten untersuchen sollte, diese zu überwinden. Unregelmäßige Gespräche zwischen Rom, derzeit vertreten durch den Präsidenten der päpstlichen Kommission Ecclesia Dei, Kardinal Darío Castrillón Hoyos, und der Priesterbruderschaft führten jedoch zu keinen greifbaren Ergebnissen.

Im Sommer 2005 empfing Papst Benedikt XVI. Bernard Fellay und Franz Schmidberger persönlich zu einem freundschaftlichen Meinungsaustausch. Im Umfeld des 1. Konsistoriums dieses Papstes am 24. März 2006 verstärkte der Vatikan seine Bestrebungen, den Anhängern der Bruderschaft eine vollkommenere Gemeinschaft mit der römischen Kirche zu ermöglichen.

Papst Benedikt XVI. ließ mit dem Motu Proprio Summorum Pontificum vom 7. Juli 2007 die Feier der Messe nach der tridentinischen Liturgie wieder ausnahmsweise zu. Zugleich ermächtigte er die Kommission Ecclesia Dei dazu, diese „außerordentliche Form des römischen Ritus“ zu organisieren. Dies wurde als Signal gewertet, die Abspaltung der Piusbruderschaft zu überwinden.

Maßgebliche Beobachter schätzten die Erfolgsaussichten gering ein, da die heutigen Repräsentanten der FSSPX mehr als ein Entgegenkommen bezüglich der Liturgischen Frage fordern. In den Medien verlautete, der Generalobere der FSSPX, Bischof Bernard Fellay, habe kurz nach seiner Audienz beim gegenwärtigem Papst diesem eine mit Korrekturanmerkungen versehene Fassung des Kompendiums des Katechismus' der Katholischen Kirche zukommen lassen. Die Anmerkungen konzentrierten sich dabei auf Fragen der katholischen Staatsdoktrin, der Religionsfreiheit und den Ökumenismus.

Am 15. Dezember 2008 schrieb Bernard Fellay im Namen aller vier Bischöfe der Piusbruderschaft an die Dialogkommission Ecclesia Dei, man sei bereit, der katholischen Kirche zu dienen, ihre Lehren, den Primat Petri und seine Vorrechte zu akzeptieren. Damit wurde eine Bedingung des Vatikans zur Aufhebung der Exkommunikation erfüllt.[57]

Aufhebungsdekret

Am 21. Januar 2009 hob Papst Benedikt XVI. die Exkommunikation der vier Bischöfe durch ein Dekret der Bischofskongregation auf. Er begründete diesen Schritt damit, dass er dem „spirituellen Unbehagen“ der exkommunizierten Piusbrüder mit „väterlicher Einfühlsamkeit“ begegne und ihre kirchenrechtliche Lage überdenken wolle. Er glaube ihrer schriftlich zugesicherten Bereitschaft, mit dem Vatikan ernsthaft über bestehende Differenzen zu reden, um „bald zu einer vollen und zufrieden stellenden Lösung des zugrunde liegenden Problems“ zu gelangen. Dieses „Geschenk des Friedens“ zum Ende der Weihnachtszeit solle die „Einheit in der Barmherzigkeit der Universalkirche“ fördern und „den Skandal der Spaltung“ überwinden.[58]

Das Dekret wurde am 24. Januar bekanntgegeben. Es beinhaltet das Recht zum gültigen Empfang der Sakramente in katholischer Form, aber kein Recht, diese auszuteilen und keine Anerkennung der Bischofsämter. Diese werden erst für den Fall einer vollen Anerkennung des 2. Vatikanischen Konzils durch die Bruderschaft in Aussicht gestellt.

Reaktionen

Wegen ihres zeitlichen Zusammentreffens mit dem Bekanntwerden der Holocaustleugnung von Richard Williamson wirkte die Aufhebung der Exkommunikation als Rehabilitation von Ansichten, die führende Mitglieder der FSSPX vertreten. Dies rief anhaltende inner- und außerkirchliche Proteste hervor.[59]

Am 23. Januar 2009 warnte die Anti Defamation League den Vatikan schriftlich vor der bevorstehenden Wiederaufnahme Williamsons und der Piusbruderschaft in die römisch-katholische Kirche, die negative Folgen für deren Verhältnis zum Judentum haben werde. Ebenso warnte der römische Oberrabbiner Riccardo Di Segni den Papst vor negativen Folgen für das jüdisch-katholische Verhältnis und sprach von einer „tiefen Wunde“, die eine „Beendigung des Schismas“ und die „Wiederaufnahme der Lefebvristen in die Kirche“ reißen würde.[60] Dennoch behauptete der im Vatikan für die Annäherung zuständige Kardinal Darío Castrillón Hoyos, er habe bis zum Dekret des Papstes nichts von antisemitischen Ansichten Williamsons bemerkt.

Fellay verbot Williamson am 27. Januar 2009 bis auf weiteres, Stellungnahmen zu politischen und historischen Sachverhalten abzugeben. Auch behauptete er, Williamsons Antisemitismus nicht bemerkt zu haben. Dieser werde nur von wenigen Mitgliedern der Bruderschaft geteilt.[61]

Williamson bedauerte in einem Brief an Hoyos am 30. Januar, sein Interview sei „unbedacht“ gewesen, und entschuldigte sich beim Papst für die Folgen, allerdings ohne die Aussagen selbst zurückzunehmen. Am selben Tag bezweifelte auch Pater Florian Abrahamowicz, ein Bruderschaftsmitglied aus Nordost-Italien, den Vernichtungszweck der Gaskammern und die Opferzahlen des Holocaust:[62] Ich weiß, dass die Gaskammern zur Desinfektion benutzt wurden. Ich weiß nicht, ob darin Menschen zu Tode gekommen sind [...] Weiter behauptete er, „wenn Williamson den Völkermord an den Armeniern geleugnet hätte, wäre nichts passiert“. Bereits 2007 wurde er durch eine lateinische Messfeier für den Lega-Nord-Vorsitzenden Umberto Bossi bekannt.[63] Im Februar 2009 schloss die Piusbruderschaft Abrahamowicz aus.[64]

Am 30. Januar 2009 erklärte Papst Benedikt XVI. seine volle Solidarität mit dem Judentum und forderte die Piusbruderschaft auf, die notwendigen Schritte zur vollen Kirchengemeinschaft zu tun und das 2. Vatikanische Konzil anzuerkennen. Am 1. Februar 2009 erklärte Bernard Tissier de Mallerais gegenüber der italienischen Zeitung La Stampa:[65]

Wir ändern unsere Positionen nicht, aber wir haben die Intention, Rom zu bekehren, das heißt, Rom zu unseren Positionen zu führen.

Aus Protest gegen die päpstliche Wiederaufnahme eines Holocaustleugners in die römisch-katholische Kirche setzte das israelische Oberrabbinat die Beziehungen zum Heiligen Stuhl unbefristet aus.[66] Der Zentralrat der Juden in Deutschland brach den Dialog mit der katholischen Kirche vorerst ab. Der israelische Minister für Religionsangelegenheiten, Jizchak Cohen, empfahl seiner Regierung am 31. Januar den Abbruch der diplomatischen Beziehungen zum Vatikan.[67]

Der belgische Theologe und Ethiker Jean-Pierre Wils, tätig an der katholischen Radboud-Universität Nijmegen, nannte in einem Interview mit dem holländisch-katholischen Online-Magazin Katholiek Nederland die Priesterbruderschaft eine „extrem reaktionäre und zutiefst antisemitische Gruppe, die mit Diktatoren und rechtsgerichteten Regimen sympathisiere“, und trat wegen der päpstlichen Entscheidung aus der römisch-katholischen Kirche aus.[68]

Erzbischof Robert Zollitsch, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, übte Kritik am mangelnden Informationsfluss im Vatikan. Bei der Entscheidung, die Exkommunikation Williamsons zurückzunehmen, habe man „den Papst leichtfertig ins Messer laufen lassen“. Der der zuständigen päpstlichen Kommission als Präsident vorstehende Kardinal Darío Castrillón Hoyos habe versagt, weil er sich hätte vergewissern müssen, „was für Personen“ die Betroffenen seien. Die Theologin Uta Ranke-Heinemann nannte die Zurücknahme der Exkommunizierung einen „schweren Fehltritt“.[69] Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel forderte den Papst am 3. Februar zu einer Klarstellung auf. [70]

Am 4. Februar 2009 verlangte das Staatssekretariat des Vatikans, Williamson müsse seine Aussagen zum Holocaust vollständig, eindeutig und öffentlich widerrufen. Andernfalls könne er keine Ämter in der katholischen Kirche übernehmen.[71] Die „volle Anerkennung des Zweiten Vatikanischen Konzils und des Lehramts der Päpste Johannes XXIII., Paul VI., Johannes Paul I., Johannes Paul II. sowie Benedikt XVI.“ sei die „unerlässliche Bedingung“ für die „künftige Anerkennung der Bruderschaft St. Pius X.“. Die Exkommunikation habe deren kirchenrechtliche Lage noch nicht verändert.[72]

Der Regensburger Diözesanbischof Gerhard Ludwig Müller erklärte in einem am 6. Februar 2009 veröffentlichten Hirtenbrief:[73]

Wenn sie jetzt zur vollen Gemeinschaft der katholischen Kirche zurückkehren wollen, müssen die vier illegal geweihten Bischöfe auf die Ausübung der bischöflichen Weihevollmachten verzichten. Meiner Überzeugung nach können sie allenfalls als einfache Priester eingesetzt werden.

Einzelnachweise

  1. Die Priesterbruderschaft St. Pius X. in Zahlen
  2. La Porte Latine: La Maison Généralice
  3. ZDF: Die umstrittene Bruderschaft Sankt Pius X. vom 4. Februar 2009
  4. Tagesanzeiger: Piusbrüder: Eine Buchhandlung für die zehn Gebote vom 11. Februar 2009
  5. Die Grundsatzerklärung von S.E. Erzbischof Marcel Lefebvre, 21. November 1974
  6. [1]
  7. CONCISTORO SEGRETO DEL SANTO PADRE PAOLO VI PER LA NOMINA DI VENTI CARDINALI, Papst Paul VI., 24. März 1976
  8. Predigt von Erzbischof Lefebvre am 29. Juni 1976 in Ecône
  9. Brief von Erzbischof Lefebvre an Papst Paul VI. vom 17. Juli 1976
  10. Gespräche der Freimaurerei mit der katholischen Kirche
  11. Brief von Erzbischof Lefebvre an seine zukünftigen Bischöfe vom 28. August 1987
  12. FSSP: Dokumente – Protokoll über ein Einvernehmen vom 5. Mai 1988
  13. Predigt von Erzbischof Lefebvre am 30. Juni 1988 in Ecône
  14. Benardinus Card. Gantin, Präfekt der Kongregation für die Bischofe: Decree of Excommunication on Marcel Lefebvre; 1. Juli 1988
  15. Vgl. z. B. die Aussage von Kard. Castrillon Hoyos, derzeitiger Leiter der Kommission „Ecclesia Dei“, bei einer Pressekonferenz am 30. Mai 2008; zitiert, kommentiert und verlinkt bei The Remnant: Vatican Cardinal Ordains Four for Priestly Fraternity of St. Peter. Remnant Editor Questions Darío Cardinal Castrillón Hoyos; oder das Antwortschreiben Kard. Cassidys, seinerzeit Präsident des päpstlichen Rates für die Einheit der Christen, am 3. Mai 1994 auf eine schriftliche Anfrage bzgl. des Status der Bruderschaft: „Die Situation der Mitglieder dieser Bruderschaft ist eine interne Angelegenheit der katholischen Kirche. Die Bruderschaft ist nicht eine andere Kirche oder kirchliche Kommunität in der in dem Direktorium gebrauchten Bedeutung“, ebenso jüngst die inhaltliche Bestätigung dieser Feststellung, dass die Angelegenheit der Bruderschaft eine kirchlich-interne sei, durch Msgr. Perl in einem Schreiben vom 23. Mai 2008 (s. u. Fußnote zur Frage der Ehen und Beichten).
  16. Kommission Ecclesia Dei: Status of Society of St Pius X Masses, 29. September 1995.
  17. http://fsspx.at/index.php?option=com_content&view=article&id=7&Itemid=7&e2d5456682626ccc544988f425f17cd8=95695eb515ff6f222450eaed739413d5, http://sspx.org/
  18. Nach can. 1323, 4° oder 7° oder 1324, §1, 8° und §3, wonach jemand, der aufgrund einer Notlage handelt (1323, 4°), selbst wenn diese nur subjektiv wahrgenommen wird, also objektiv gar nicht vorliegt (7°) und selbst wenn dieser Irrtum verschuldet ist (1324, §1, 8°), keine Tatstrafe trifft (§3). Vgl. ausführlich R. Kaschewsky: Zur Frage der Bischofsweihen ohne päpstlichen Auftrag, in: Una Voce Korrespondenz 2/1988, 86-91
  19. Commission Ecclesia Dei: STATUS OF SOCIETY OF ST PIUS X MASSES (September 1995)
  20. unavoce.org: Letter by Msgr. Camille Perl Regarding Society of St. Pius X Masses
  21. Verordnungsblatt der Erzdiözese Salzburg, Erzb. Ordinariat, 10. Mai 2006, Prot.Nr. 579/06
  22. Vgl. a. Antwortschreiben Msgr. Camille Perls (Ecclesia Dei) vom 23. Mai 2008 auf eine Anfrage von Brian Mershon, veröffentlicht bei http://www.wdtprs.com am 5. Juli 2008, teilveröffentlicht auch unter http://www.summorumpontificum.net/search?updated-max=2008-07-10T10%3A00%3A00-04%3A00&max-results=20, in dem Msgr. Perl die Eheschließungen und Beichten bei der Priesterbruderschaft zunächst wegen Fehlens der Fakultäten als ungültig erklärt, dann aber einräumt, sie könnten etwa aufgrund von c. 144 CIC dennoch gültig sein.
  23. Vgl., wie auch zum Folgenden, Listl, Joseph (u. a.): Handbuch des Katholischen Kirchenrechts; Regensburg 1983; § 13; S. 140f.
  24. S. vorhergehende Fußn. zur Frage der Ehen.
  25. Joseph S. Listl u. a.: Handbuch des Katholischen Kirchenrechts; Regensburg 1983; § 7, S. 74–76, bzw. cc. 17 und 19  CIC.
  26. S. bereits zit. Antwortschreiben von Msgr. Perl Sept. 1995(http://www.ewtn.com/library/CURIA/CEDSSPX.HTM), in dem er mit gewissen faktischen Einschränkungen c. 844, 2 prinzipiell ausdrücklich auf die FSSPX anwendet.
  27. Stephen L. M. Heiner: An Interview with Bishop Bernard Tissier de Mallerais; in: The Remnant, 30. April 2006
  28. Mitteilungsblatt der Priesterbruderschaft St. Pius X. Deutschland vom Juli 2005, S. 24
  29. Darstellung der St. Theresiengymnasium durch die Priesterbruderschaft St. Pius X. Deutschland
  30. Verwaltungsgericht Saarland (Hrsg.): Herz-Jesu-Schule in Saarbrücken darf weiter betrieben werden. Aktenzeichen 1 K 35/06. Pressemitteilung vom 3. Mai 2007. URL: http://www.jusline.de/index.php?cpid=0920e51183510618590069d5c148aec4&feed=10167 (Abgerufen am 26. Januar 2009)
  31. Carola Padtberg: Prügelnde Lehrer an Herz Jesu. In: Spiegel Online. Stand: 16. Februar 2006. URL: http://www.spiegel.de/schulspiegel/0,1518,401137,00.html (Abgerufen am 26. Januar 2009)
  32. Predigt von Bischof Bernard Fellay am 2. April 2006 in Ecône
  33. Brief an die Freunde und Wohltäter Nr. 45 vom 7. Oktober 1993; auch veröffentlicht als Grundsätze einer christlichen Gesellschaftsordnung, in: Civitas. Zeitschrift für das christliche Gemeinwesen 2007, 43-47 (hg. von Rafael Hüntelmann, Civitas-Institut, Postfach 15 41, 63133 Heusenstamm, verlegt bei editiones scholasticae, Postfach 11 20, D-97335 Dettelbach)
  34. [http://www.sueddeutsche.de/politik/867/457527/text/ Süddeutsche Zeitung, 7. Februar 2009: Streit um Bruderschaft: „Pius-Brüder wollen einen katholischen Gottesstaat“ - Holocaust-Leugner Williamson weigert sich zu widerrufen. Politologen wollen die Pius-Bruderschaft vom Verfassungsschutz beobachten lassen]
  35. Presseerklärung der FSSPX zum Christopher Street Day am 8. Juli 2007 in Stuttgart
  36. http://kreuz.net/article.9728.html
  37. Stuttgarter Zeitung: Wie Karneval im Juli – 100.000 Zuschauer bei Parade in Stuttgart
  38. Stuttgarter Nachrichten: Priesterbruderschaft gegen Christopher Street Day; Meldung vom 28. Juli 2007
  39. http://kreuz.net/article.9671.html
  40. http://kreuz.net/article.9637.html
  41. http://kreuz.net/article.9728.html
  42. http://kreuz.net/article.9646.html
  43. http://kreuz.net/article.9647.html
  44. http://kreuz.net/article.9583.html
  45. Bishop Williamson's Letters: Girls at University, 2001
  46. http://kreuz.net/article.9697.html
  47. Peter Wensierski, Der Spiegel, 3. Februar 2009: Wie die Piusbrüder gegen Juden, Muslime und Schwule hetzen
  48. Anti-Defamation-League: Beispiele für Antisemitismus bei Piusbrüdern
  49. Richard Williamson: Bishop Williamson’s Letters, 1. Mai 2000
  50. Anna Arco, The Catholic Herald, 5. März 2008: Lefebvrists face crisis as bishop is exposed as ‘dangerous’ anti-Semite
  51. P. Franz Schmidberger: Die Zeitbomben des Zweiten Vatikanischen Konzils; Homepage der Vereinigung St. Pius X. e.V.
  52. Nostra Aetate 4: Obgleich die jüdischen Obrigkeiten mit ihren Anhängern auf den Tod Christi gedrungen haben (13), kann man dennoch die Ereignisse seines Leidens weder allen damals lebenden Juden ohne Unterschied noch den heutigen Juden zur Last legen.
  53. Richard Williamson: Längre intervju med Williamson. In: Uppdrag granskning. Fernsehsendung der SVT vom 21. Januar 2009. URL: http://svtplay.se/v/1413831/webbextra_langre_intervju_med_williamson (abgerufen am 22. Oktober 2006). Übersetzt durch Wikipedia/EW-Bearbeiter.
  54. Neue Zürcher Zeitung, 24. Januar 2009: Papst rehabilitiert fundamentalistische Bischöfe
  55. Radio Vatikan, 23. Januar 2009: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Pius-Bischof
  56. Spiegel Online, 10. Februar 2009: Auch deutsche Piusbrüder hetzen gegen Juden
  57. Kath.net, 24. Januar 2009, 12:00 Vatikan: Exkommunikation der 'Pius-Bischöfe' aufgehoben
  58. Kath.net: Wortlaut des Dekrets der Bischofskongregation vom 21. Januar 2009
  59. Peter Wensierski, Spiegel Online, 19. Januar 2009: Problem für den Papst
  60. Kath.info, 23. Januar 2009: Staatsanwaltschaft Regensburg ermittelt gegen Bischof Williamson (FSSPX)
  61. Bernard Fellay: Stellungnahme des Generaloberen (Menzingen, 27. Januar 2009)
  62. Süddeutsche Zeitung, 30. Januar 2009: Der Vatikan sucht einen Schuldigen
  63. Der Standard, 29. Januar 2009: Keine Kleinigkeit aus irgendeinem Messbuch
  64. Spiegel Online, 6. Februar 2009: Piusbruderschaft schließt Holocaust-Leugner aus
  65. http://www.exsultet.net/blog/?p=469 Interview Tissier de Mallerais in der italienischen Zeitung La Stampa vom 1. Februar 2009
  66. Tagesschau: Rabbinat setzt Beziehungen zum Vatikan aus
  67. Tagesschau (ARD) vom 31. Januar 2009: Israel droht Vatikan mit Ende der Beziehungen
  68. Netzeitung, 1. Februar 2009: «Das Vorgehen ist eine Katastrophe»
  69. Die Zeit: Antisemitismus unterm Kreuz vom 6. Februar 2009
  70. Die Zeit: Vatikan verärgert über Papst-Debatte vom 6. Februar 2009
  71. Kathnet, 4. Februar 2009: Vatikan: Williamson soll Holocaust-Äußerung widerrufen
  72. Radio Vatikan: Vatikan: „Papst kannte Williamson-Äußerungen nicht“; Williamson muss widerrufen vom 4. Februar 2009
  73. Diözese Regensburg, 6. Februar 2009: «Erklärung von Bischof Gerhard Ludwig Müller zur Aufhebung der Exkommunikation von vier Bischöfen der Pius-Bruderschaft und zur Kampagne gegen den Heiligen Vater, Papst Benedikt XVI.»

Weblinks

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