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Die Bioresonanztherapie ist auch unter den Bezeichnungen ''BRT'', ''MORA-Therapie'', ''biophysikalische Informationstherapie'', ''elektromagnetische Resonanztherapie'' oder ''Multiresonanztherapie'' bekannt. Sie kann als Weiterentwicklung älterer Verfahren wie der [[Radionik]] oder der [[Elektroakupunktur nach Voll]] (EAV) angesehen werden. Die Begriffe sind allerdings nicht klar gegeneinander abgegrenzt. Unter der Bezeichnung Bioresonanz werden auch Geräte verkauft, die eher der EAV zuzurechnen sind.
 
Die Bioresonanztherapie ist auch unter den Bezeichnungen ''BRT'', ''MORA-Therapie'', ''biophysikalische Informationstherapie'', ''elektromagnetische Resonanztherapie'' oder ''Multiresonanztherapie'' bekannt. Sie kann als Weiterentwicklung älterer Verfahren wie der [[Radionik]] oder der [[Elektroakupunktur nach Voll]] (EAV) angesehen werden. Die Begriffe sind allerdings nicht klar gegeneinander abgegrenzt. Unter der Bezeichnung Bioresonanz werden auch Geräte verkauft, die eher der EAV zuzurechnen sind.
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Wegen des fehlenden wissenschaftlichen Wirksamkeitsnachweises ist die Bioresonanztherapie vom ''Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen'' von der Erstattungsfähigkeit durch gesetzliche Krankenkassen in Deutschland ausgeschlossen worden.<ref>[http://www.kvwl.de/arzt/recht/kbv/richtlinien/richtl_untersuchung.pdf Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung] Fassung vom 17. Januar 2006, Anlage II, Nummer 17</ref> Patienten müssen daher selbst für die Kosten aufkommen.
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Wegen des fehlenden wissenschaftlichen Wirksamkeitsnachweises ist die Bioresonanztherapie vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen von der Erstattungsfähigkeit durch gesetzliche Krankenkassen in Deutschland ausgeschlossen worden.<ref>[http://www.kvwl.de/arzt/recht/kbv/richtlinien/richtl_untersuchung.pdf Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung] Fassung vom 17. Januar 2006, Anlage II, Nummer 17</ref> Patienten müssen daher selbst für die Kosten aufkommen.
    
==Das Verfahren==
 
==Das Verfahren==
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