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Einige Veterinäre und Tierheilpraktiker behaupten, eine heilende Wirkung der Bioresonanztherapie auch bei Tieren, z.B. bei Parasitenbefall, feststellen zu können. Mehrere Anbieter bewerben das Verfahren sogar zur Behandlung von Pflanzen. Vor allem in Österreich wird auch eine [[AMB-Methode]] ("Abnehmen mit Bioresonanz") beworben.  
 
Einige Veterinäre und Tierheilpraktiker behaupten, eine heilende Wirkung der Bioresonanztherapie auch bei Tieren, z.B. bei Parasitenbefall, feststellen zu können. Mehrere Anbieter bewerben das Verfahren sogar zur Behandlung von Pflanzen. Vor allem in Österreich wird auch eine [[AMB-Methode]] ("Abnehmen mit Bioresonanz") beworben.  
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Die Bioresonanztherapie ist auch unter den Bezeichnungen ''BRT, MORA-Therapie, biophysikalische Informationstherapie'' oder ''Multiresonanztherapie'' bekannt. Sie kann als Weiterentwicklung älterer Verfahren wie der [[Radionik]] oder der [[Elektroakupunktur nach Voll]] (EAV) angesehen werden. Die Begriffe sind allerdings nicht klar gegeneinander abgegrenzt. Unter der Bezeichnung Bioresonanz werden auch Geräte verkauft, die eher der EAV zuzurechnen sind.
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Die Bioresonanztherapie ist auch unter den Bezeichnungen ''BRT'', ''MORA-Therapie'', ''biophysikalische Informationstherapie'', ''elektromagnetische Resonanztherapie'' oder ''Multiresonanztherapie'' bekannt. Sie kann als Weiterentwicklung älterer Verfahren wie der [[Radionik]] oder der [[Elektroakupunktur nach Voll]] (EAV) angesehen werden. Die Begriffe sind allerdings nicht klar gegeneinander abgegrenzt. Unter der Bezeichnung Bioresonanz werden auch Geräte verkauft, die eher der EAV zuzurechnen sind.
    
Wegen des fehlenden wissenschaftlichen Wirksamkeitsnachweises ist die Bioresonanztherapie vom ''Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen'' von der Erstattungsfähigkeit durch gesetzliche Krankenkassen in Deutschland ausgeschlossen worden.<ref>[http://www.kvwl.de/arzt/recht/kbv/richtlinien/richtl_untersuchung.pdf Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung] Fassung vom 17. Januar 2006, Anlage II, Nummer 17</ref> Patienten müssen daher selbst für die Kosten aufkommen.
 
Wegen des fehlenden wissenschaftlichen Wirksamkeitsnachweises ist die Bioresonanztherapie vom ''Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen'' von der Erstattungsfähigkeit durch gesetzliche Krankenkassen in Deutschland ausgeschlossen worden.<ref>[http://www.kvwl.de/arzt/recht/kbv/richtlinien/richtl_untersuchung.pdf Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung] Fassung vom 17. Januar 2006, Anlage II, Nummer 17</ref> Patienten müssen daher selbst für die Kosten aufkommen.
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