Diskussion:Fernheilung

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Urteile

OLG Köln - 6 U 235/11 - Urt. v. 10.08.12 - rechtskräftig Der Begriff der Fernbehandlung i.S.d. § 9 HWG setzt voraus, dass der Patient Fragen an den Werbung Treibenden stellen kann, die das Ziel eines Behandlungsvorschlags oder der Diagnose haben, und der Arzt sich konkret und individuell zu der zu behandelnden Person äußert und diese Äußerung nicht auf seiner eigenen Wahrnehmung beruht. Das ist der Fall, wenn der (Frauen-)Arzt sich an einem Internetauftritt beteiligt, der dem Publikum die Mög-lichkeit eröffnet, sich per Mail an ihn zu wenden, und die Frage einer Patientin nach der Verträglichkeit eines Mittels zur Behandlung einer Blasenentzündung mit ihrem Verhü-tungsmittel wie folgt beantwortet: "Nehmen Sie die Pille einfach ohne Unterbrechung weiter, dadurch wird Ihre Blutung nicht wie erwartet beginnen, Zwischenblutungen sind aber möglich".

Die Beurteilung ändert sich nicht dadurch, dass die Internetseite den Hinweis enthält: "Die Informationen unserer Experten ersetzen keine persönliche ärztliche Beratung und Be-handlung. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte persönlich an ihren behandelnden Arzt".