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==Rechtsstreit mit der Amadeu-Antonio-Stiftung ==
 
==Rechtsstreit mit der Amadeu-Antonio-Stiftung ==
Im Juli 2015 erwirkte Naidoo eine Einstweilige Verfügung gegen die Amadeu-Antonio-Stiftung zur Unterlassung verschiedener Äußerungen in dem Artikel [https://linksunten.indymedia.org/de/node/148498 "Xavier Naidoo: Telegramm für X oder wie bringe ich Reichsbürger-Inhalte ins Fernsehen"].<ref>[https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/aktuelles/2015/xavier-naidoo-und-amadeu-antonio-stiftung-einigen-sich-auf-vergleich-vor-gericht/ Xavier Naidoo und die Amadeu Antonio Stiftung einigten sich auf Vergleich vor Gericht]</ref>  Offenbar wurde die Unterlassungserklärung von der Stiftung nicht unterschrieben.
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Im Juli 2015 erwirkte Naidoo eine Einstweilige Verfügung gegen die Amadeu-Antonio-Stiftung zur Unterlassung verschiedener Äußerungen in dem Artikel [https://de.indymedia.org/node/5250 "Xavier Naidoo: Telegramm für X oder wie bringe ich Reichsbürger-Inhalte ins Fernsehen"].<ref>[https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/aktuelles/2015/xavier-naidoo-und-amadeu-antonio-stiftung-einigen-sich-auf-vergleich-vor-gericht/ Xavier Naidoo und die Amadeu Antonio Stiftung (AAS) einigten sich auf Vergleich vor Gericht]</ref>  Offenbar wurde die Unterlassungserklärung von der Stiftung nicht unterschrieben.
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Im Juli 2015 klagte Naidoo vor dem Landgericht Mannheim gegen die Amadeu-Antonio-Stiftung unter Bezugnahme auf das noch nicht rechtskräftige Urteil des Münchner Landgerichts im Prozess des Rechtspopulisten, Verlegers und Querfrontaktivisten [[Jürgen Elsässer]] gegen Jutta Ditfurth wegen dieses Artikels auf Netz-gegen-Nazis.de. Zuvor hatte die Stiftung eine Unterlassungserklärung wegen verschiedener Textstellen in dem Artikel nicht unterzeichnet. Es ging dabei um folgende Aussagen:
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Im Juli 2015 klagte Naidoo vor dem Landgericht Mannheim gegen die Amadeu Antonio Stiftung unter Bezugnahme auf das noch nicht rechtskräftige Urteil des Münchner Landgerichts im Prozess des Rechtspopulisten, Verlegers und Querfrontaktivisten [[Jürgen Elsässer]] gegen Jutta Ditfurth wegen dieses Artikels auf ''Netz-gegen-Nazis.de''. Zuvor hatte die Stiftung eine Unterlassungserklärung wegen verschiedener Textstellen in dem Artikel nicht unterzeichnet. Es ging dabei um folgende Aussagen:
    
:„''Am 3. Oktober rief der Mannheimer Soulsänger Xavier Naidoo auf einer Reichsbürgerdemonstration dazu auf gemeinsam das System zu stürzen''.“  
 
:„''Am 3. Oktober rief der Mannheimer Soulsänger Xavier Naidoo auf einer Reichsbürgerdemonstration dazu auf gemeinsam das System zu stürzen''.“  
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Diesen Satz hatte der Autor laut seiner Aussage in Diskussionen nach dem Prozess so ursprünglich wörtlich nicht geschrieben, sondern sinngemäß, dass aus dem Umfeld der Demonstration wieder einmal zum Sturm auf den Reichstag und zum gewaltsamen Sturz der Bundesregierung aufgerufen wurde. Dies entspricht so auch den Tatsachen. Bei der üblichen redaktionellen Überarbeitung wurde der betreffende, ursprünglich sehr lange Satz laut Aussage des Autors in zwei Sätze geteilt, wodurch der von Xavier Naidoo abgemahnte Satz entstand. Hier folge dann das Gericht auch dessen Antrag, weshalb der Autor und die Stiftung Interesse an einem Vergleich hatten.<ref>[http://de.indymedia.org/node/5619 Reichsbürgeraktivist Xavier Naidoo erpresst Medien und antifaschistische Stiftung] auf indymedia.org</ref>
 
Diesen Satz hatte der Autor laut seiner Aussage in Diskussionen nach dem Prozess so ursprünglich wörtlich nicht geschrieben, sondern sinngemäß, dass aus dem Umfeld der Demonstration wieder einmal zum Sturm auf den Reichstag und zum gewaltsamen Sturz der Bundesregierung aufgerufen wurde. Dies entspricht so auch den Tatsachen. Bei der üblichen redaktionellen Überarbeitung wurde der betreffende, ursprünglich sehr lange Satz laut Aussage des Autors in zwei Sätze geteilt, wodurch der von Xavier Naidoo abgemahnte Satz entstand. Hier folge dann das Gericht auch dessen Antrag, weshalb der Autor und die Stiftung Interesse an einem Vergleich hatten.<ref>[http://de.indymedia.org/node/5619 Reichsbürgeraktivist Xavier Naidoo erpresst Medien und antifaschistische Stiftung] auf indymedia.org</ref>
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Die Stiftung und der Autor des Artikels verzichtete auf den Satz: ''"Wer solche Songzeilen wie Xavier Naidoo in seinem Album ‚Alles kann besser werden‘ verbreitet, dürfte ein Antisemit sein“''. Der Text des Liedes darf weiterhin als antisemitisch bezeichnet werden. Eine im Internet publizierte Einschätzung des Ablaufs kommt zu einem pointierten Schluss:
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:''"Wer solche Songzeilen wie Xavier Naidoo in seinem Album ‚Alles kann besser werden‘ verbreitet, dürfte ein Antisemit sein“''.
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Die Stiftung und der Autor des Artikels verzichteten auf diesen Satz. Der Text des Liedes darf weiterhin als antisemitisch bezeichnet werden. Eine im Internet publizierte Einschätzung des Ablaufs kommt zu einem pointierten Schluss:
    
:''"So darf jeder von euch rechtmäßig den Satz „Wer solche Songzeilen wie Xavier Naidoo in seinem Album ‚Alles kann besser werden‘ verbreitet, dürfte ein Antisemit sein“ verbreiten, nur die Amadeu Antonio Stiftung und der Autor aufgrund des „freiwillig“ vereinbarten Vergleichs mit Xavier Naidoo nicht mehr, damit er diesen bei den Gerichtskosten entgegen kam. Ergo wurde dieser Vergleich von Xavier Naidoo finanziell erpresst."''<ref>[http://de.indymedia.org/node/5619 Reichsbürgeraktivist Xavier Naidoo erpresst Medien und antifaschistische Stiftung] auf indymedia.org</ref>
 
:''"So darf jeder von euch rechtmäßig den Satz „Wer solche Songzeilen wie Xavier Naidoo in seinem Album ‚Alles kann besser werden‘ verbreitet, dürfte ein Antisemit sein“ verbreiten, nur die Amadeu Antonio Stiftung und der Autor aufgrund des „freiwillig“ vereinbarten Vergleichs mit Xavier Naidoo nicht mehr, damit er diesen bei den Gerichtskosten entgegen kam. Ergo wurde dieser Vergleich von Xavier Naidoo finanziell erpresst."''<ref>[http://de.indymedia.org/node/5619 Reichsbürgeraktivist Xavier Naidoo erpresst Medien und antifaschistische Stiftung] auf indymedia.org</ref>

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