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Im Juli 2015 strengte Naidoo eine Einstweilige Verfügung gegen die Amadeu Antonio Stiftung zur Unterlassung verschiedener Äußerungen in dem Artikel [https://linksunten.indymedia.org/de/node/148498 "Xavier Naidoo: Telegramm für X oder wie bringe ich Reichsbürger-Inhalte ins Fernsehen"] an.<ref>[https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/aktuelles/2015/xavier-naidoo-und-amadeu-antonio-stiftung-einigen-sich-auf-vergleich-vor-gericht/ Xavier Naidoo und Amadeu Antonio Stiftung einigen sich auf Vergleich vor Gericht]</ref>  Offenbar wurde die Unterlassungserklärung von der Stiftung nicht unterschrieben.
 
Im Juli 2015 strengte Naidoo eine Einstweilige Verfügung gegen die Amadeu Antonio Stiftung zur Unterlassung verschiedener Äußerungen in dem Artikel [https://linksunten.indymedia.org/de/node/148498 "Xavier Naidoo: Telegramm für X oder wie bringe ich Reichsbürger-Inhalte ins Fernsehen"] an.<ref>[https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/aktuelles/2015/xavier-naidoo-und-amadeu-antonio-stiftung-einigen-sich-auf-vergleich-vor-gericht/ Xavier Naidoo und Amadeu Antonio Stiftung einigen sich auf Vergleich vor Gericht]</ref>  Offenbar wurde die Unterlassungserklärung von der Stiftung nicht unterschrieben.
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Im Juli 20015 klagte Naidoo vor dem Landgericht Mannheim gegen die Amadeu Antonio Stiftung unter Bezugnahme auf das noch nicht rechtskräftige Urteil des Münchner Landgerichts im Prozess des Rechtspopulisten, Verlegers und Querfrontaktivisten [[Jürgen Elsässer]] gegen Jutta Ditfurth wegen dieses Artikels auf Netz-gegen-Nazis.de. Zuvor hatte die Stiftung eine Unterlassungserklärung wegen verschiedener Textstellen in dem Artikel nicht unterzeichnet. Es ging dabei um folgende Aussagen:
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Im Juli 2015 klagte Naidoo vor dem Landgericht Mannheim gegen die Amadeu Antonio Stiftung unter Bezugnahme auf das noch nicht rechtskräftige Urteil des Münchner Landgerichts im Prozess des Rechtspopulisten, Verlegers und Querfrontaktivisten [[Jürgen Elsässer]] gegen Jutta Ditfurth wegen dieses Artikels auf Netz-gegen-Nazis.de. Zuvor hatte die Stiftung eine Unterlassungserklärung wegen verschiedener Textstellen in dem Artikel nicht unterzeichnet. Es ging dabei um folgende Aussagen:
    
:„''Am 3. Oktober rief der Mannheimer Soulsänger Xavier Naidoo auf einer Reichsbürgerdemonstration dazu auf gemeinsam das System zu stürzen''.“  
 
:„''Am 3. Oktober rief der Mannheimer Soulsänger Xavier Naidoo auf einer Reichsbürgerdemonstration dazu auf gemeinsam das System zu stürzen''.“  
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