Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
301 Bytes hinzugefügt ,  09:45, 29. Aug. 2015
Zeile 16: Zeile 16:     
Im Juli 2015 strengte Naidoo eine Einstweilige Verfügung gegen die Amadeu Antonio Stiftung zur Unterlassung verschiedener Äußerungen in dem Artikel [https://linksunten.indymedia.org/de/node/148498 "Xavier Naidoo: Telegramm für X oder wie bringe ich Reichsbürger-Inhalte ins Fernsehen"] an.<ref>[https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/aktuelles/2015/xavier-naidoo-und-amadeu-antonio-stiftung-einigen-sich-auf-vergleich-vor-gericht/ Xavier Naidoo und Amadeu Antonio Stiftung einigen sich auf Vergleich vor Gericht]</ref> Bei einem Gerichtstermin am 19. August vor dem Landgericht Mannheim einigte man sich auf eine Vergleich. Die Stiftung und der Autor des Artikels verzichtete auf den Satz: "Wer solche Songzeilen wie Xavier Naidoo in seinem Album ‚Alles kann besser werden‘ verbreitet, dürfte ein Antisemit sein“. Der Text des Liedes kann weiterhin als antisemitisch bezeichnet werden.
 
Im Juli 2015 strengte Naidoo eine Einstweilige Verfügung gegen die Amadeu Antonio Stiftung zur Unterlassung verschiedener Äußerungen in dem Artikel [https://linksunten.indymedia.org/de/node/148498 "Xavier Naidoo: Telegramm für X oder wie bringe ich Reichsbürger-Inhalte ins Fernsehen"] an.<ref>[https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/aktuelles/2015/xavier-naidoo-und-amadeu-antonio-stiftung-einigen-sich-auf-vergleich-vor-gericht/ Xavier Naidoo und Amadeu Antonio Stiftung einigen sich auf Vergleich vor Gericht]</ref> Bei einem Gerichtstermin am 19. August vor dem Landgericht Mannheim einigte man sich auf eine Vergleich. Die Stiftung und der Autor des Artikels verzichtete auf den Satz: "Wer solche Songzeilen wie Xavier Naidoo in seinem Album ‚Alles kann besser werden‘ verbreitet, dürfte ein Antisemit sein“. Der Text des Liedes kann weiterhin als antisemitisch bezeichnet werden.
 +
 +
In der Folge klagte Naidoo gegen die Amadeu Antonio Stiftung unter Bezugnahme des noch nicht rechtskräftigen Urteils des Münchner Landgerichts im Prozess des Rchtspopulisten, Verlegers und Querfrontaktivisten [[Jürgen Elsässer]] gegen Jutta Ditfurth wegen eines Artikels auf Netz-gegen-Nazis.de.
    
==Zeitungsartikel und Online-Artikel==
 
==Zeitungsartikel und Online-Artikel==
81.394

Bearbeitungen

Navigationsmenü