Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
1.464 Bytes hinzugefügt ,  21:25, 31. Aug. 2019
Zeile 75: Zeile 75:  
* ''"Um seine These der sich am Nationalsozialismus bereichernden Juden weiter zu untermauern, führt Rügemer in der NRhZ den Industriellen Paul Silverberg an. ... Er war Sohn praktizierender Juden, wird 1876 geboren und evangelisch getauft."''
 
* ''"Um seine These der sich am Nationalsozialismus bereichernden Juden weiter zu untermauern, führt Rügemer in der NRhZ den Industriellen Paul Silverberg an. ... Er war Sohn praktizierender Juden, wird 1876 geboren und evangelisch getauft."''
   −
Rügemer drohte im Januar 2015 mit einem Rechtsstreit: ''"Gleichzeitig forderte er Stern und die Redakteurin Dr. Livnat der website hagalil.com auf, 14 Passagen des fraglichen Artikels zu unterlassen bzw. den Artikel zu löschen. Stern und Livnat gaben sofort und vollständig eine Unterlassungs-Verpflichtungs-Erklärung ab ... ohne den geringsten Versuch, wenigstens einige der Behauptungen zu verteidigen."'' Quelle: NRhZ-Online-Flyer Nr. 555 vom 30.03.2016 <ref name ="NRhZ Sprockhövel"> [https://anonym.to/?http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=22671 NRhZ-Online-Flyer Nr. 555 vom 30.03.2016]</ref>  
+
Rügemer drohte im Januar 2015 mit einem Rechtsstreit: ''"... forderte er Stern und die Redakteurin Dr. Livnat der website hagalil.com auf, 14 Passagen des fraglichen Artikels zu unterlassen bzw. den Artikel zu löschen. Stern und Livnat gaben sofort und vollständig eine Unterlassungs-Verpflichtungs-Erklärung ab ... ohne den geringsten Versuch, wenigstens einige der Behauptungen zu verteidigen."'' Quelle: NRhZ-Online-Flyer Nr. 555 vom 30.03.2016 <ref name ="NRhZ Sprockhövel"> [https://anonym.to/?http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=22671 NRhZ-Online-Flyer Nr. 555 vom 30.03.2016]</ref>  
    
Dass Adriana Sterns Kritik aufgrund ihrer Unterlassungserklärung vor Gericht nicht mehr zitierbar war, machte es einem Politiker unmöglich, sich juristisch gegen Rügemer zur Wehr zu setzen. Der Bürgermeister von Sprockhövel, Ulrich Winkelmann, hatte im November 2014 im Namen der Stadt der Gewerkschaft verdi nahegelegt, die geplante Veranstaltung Rügemers zum Thema „Arbeitsrechte im Freihandelsabkommen TTIP“ abzusagen. Winkelmann bezog sich dabei auf die Kritik von Adriana Stern. Rügemer verklagte ihn daraufhin auf Schadensersatz.
 
Dass Adriana Sterns Kritik aufgrund ihrer Unterlassungserklärung vor Gericht nicht mehr zitierbar war, machte es einem Politiker unmöglich, sich juristisch gegen Rügemer zur Wehr zu setzen. Der Bürgermeister von Sprockhövel, Ulrich Winkelmann, hatte im November 2014 im Namen der Stadt der Gewerkschaft verdi nahegelegt, die geplante Veranstaltung Rügemers zum Thema „Arbeitsrechte im Freihandelsabkommen TTIP“ abzusagen. Winkelmann bezog sich dabei auf die Kritik von Adriana Stern. Rügemer verklagte ihn daraufhin auf Schadensersatz.
 
Im Februar 2016 gab auch Winkelmann eine Unterlassungserklärung ab: Er werde seine Behauptung, der Publizist Werner Rügemer sei Antisemit, nicht wiederholen.  
 
Im Februar 2016 gab auch Winkelmann eine Unterlassungserklärung ab: Er werde seine Behauptung, der Publizist Werner Rügemer sei Antisemit, nicht wiederholen.  
   −
Daraufhin beschränkte sich dieses Gericht auf eine so genannte summarische Prüfung, was bedeutet, dass es im wesentlichen dem Vortrag des Klägers folgt und auf eine weitere Beweiserhebung verzichtet:    <ref>[http://rechtsanwael.de/wp-content/uploads/2016/04/12_K_104_15.pdf Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg]</ref> ''"Das Gericht ließ die Angelegenheit ein Jahr liegen und setzte einen öffentlichen Verhandlungstermin für 19. Februar 2016 an. Einige Tage davor ließ Winkelmann durch seinen Referenten namens der Stadt dem Gericht mitteilen, er werde die Äußerungen nicht wiederholen, weil die Gewerkschaft verdi „nach näherer Prüfung zu dem Ergebnis gelangt ist, dass dem Kläger keineswegs Antisemitismus unterstellt werden könne“."'' <ref name="NRhZ Sprockhövel" />
+
Daraufhin beschränkte sich dieses Gericht auf eine so genannte summarische Prüfung, was bedeutet, dass es im Wesentlichen dem Vortrag des Klägers folgt und auf eine weitere Beweiserhebung verzichtet:    <ref>[http://rechtsanwael.de/wp-content/uploads/2016/04/12_K_104_15.pdf Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg]</ref> ''"Das Gericht ließ die Angelegenheit ein Jahr liegen und setzte einen öffentlichen Verhandlungstermin für 19. Februar 2016 an. Einige Tage davor ließ Winkelmann durch seinen Referenten namens der Stadt dem Gericht mitteilen, er werde die Äußerungen nicht wiederholen, weil die Gewerkschaft verdi „nach näherer Prüfung zu dem Ergebnis gelangt ist, dass dem Kläger keineswegs Antisemitismus unterstellt werden könne“."'' <ref name="NRhZ Sprockhövel" />
 +
 
 +
Einen Artikel von Rügemer hatte Adriana Stern besonders heftig kritisiert: ''„Ein Besuch in der Kölner Synagoge - Wenn Kipa-Brüder die Woche der Brüderlichkeit feiern"''  <ref>[https://www.psiram.com/de/images/1/1b/Ein_Besuch_in_der_Kölner_Synagoge_-_Wenn_Kipa-Brüder_die_Woche_der_Brüderlichkeit_feiern_-_NRhZ-Online_-_Neue_Rheinische_Zeitung.pdf Werner Rügemer: "Ein Besuch in der Kölner Synagoge - Wenn Kipa-Brüder die Woche der Brüderlichkeit feiern"] (am 8. Juli 2009 in der Neuen Rheinischen Zeitung veröffentlicht, inzwischen nur noch als Sicherungskopie verfügbar)</ref>  Diesen Beitrag ließ Rügemer kommentarlos offline schalten.
    
Rügemers Behauptungen mussten sich erst dann einer genaueren Überprüfung stellen, als er versuchte, von Adriana Stern die Anwaltsgebühren einzuklagen. Zur Frage, ob ihre Kritik an Rügemer als Meinungsäußerung hinreichend begründet und daher zulässig ist, kam das Landgericht Köln zu einem klaren Urteil:  
 
Rügemers Behauptungen mussten sich erst dann einer genaueren Überprüfung stellen, als er versuchte, von Adriana Stern die Anwaltsgebühren einzuklagen. Zur Frage, ob ihre Kritik an Rügemer als Meinungsäußerung hinreichend begründet und daher zulässig ist, kam das Landgericht Köln zu einem klaren Urteil:  
Zeile 87: Zeile 89:  
:Denn es handelt sich aufgrund der kritischen Auseinandersetzung mit den Äußerungen des Klägers in seinen Artikeln und während seiner Führungen sowie der Nennung der untersuchten Quellen um eine aufgrund des insofern vorhandenen Sachbezugs nicht schmähende Meinungsäußerung … zumal diese hier streitgegenständliche Meinungsäußerung vor dem Hintergrund dessen, was in dem Artikel übrig bliebe, als zusammenfassende Schlussfolgerung zulässig wäre, selbst wenn alle angegriffenen Äußerungen unzulässig wären. Eingedenk des Umstandes jedoch, dass nach Auffassung der Kammer lediglich drei der inkriminierten Äußerungen von dem Kläger nicht hinzunehmen sind, verbleiben in dem gesamten Artikel ausreichend Anknüpfungspunkte (bspw. ''„Reicher Ranitzki“'' sowie der Abschnitt ''„Der Antisemitismus bei Rügemer anhand der Kriterien der Bundeszentrale für politische Bildung“''), welche die – sicherlich provokante – Äußerung der Beklagten zu tragen geeignet sind.“    <ref>[https://www.psiram.com/de/images/d/d3/Urteil_Landgericht_K%C3%B6ln_R_vs_S.pdf Urteil des Landgerichts Köln vom 28.9.2016, AZ 28 S 3/16 - 131 C 87/15]</ref>
 
:Denn es handelt sich aufgrund der kritischen Auseinandersetzung mit den Äußerungen des Klägers in seinen Artikeln und während seiner Führungen sowie der Nennung der untersuchten Quellen um eine aufgrund des insofern vorhandenen Sachbezugs nicht schmähende Meinungsäußerung … zumal diese hier streitgegenständliche Meinungsäußerung vor dem Hintergrund dessen, was in dem Artikel übrig bliebe, als zusammenfassende Schlussfolgerung zulässig wäre, selbst wenn alle angegriffenen Äußerungen unzulässig wären. Eingedenk des Umstandes jedoch, dass nach Auffassung der Kammer lediglich drei der inkriminierten Äußerungen von dem Kläger nicht hinzunehmen sind, verbleiben in dem gesamten Artikel ausreichend Anknüpfungspunkte (bspw. ''„Reicher Ranitzki“'' sowie der Abschnitt ''„Der Antisemitismus bei Rügemer anhand der Kriterien der Bundeszentrale für politische Bildung“''), welche die – sicherlich provokante – Äußerung der Beklagten zu tragen geeignet sind.“    <ref>[https://www.psiram.com/de/images/d/d3/Urteil_Landgericht_K%C3%B6ln_R_vs_S.pdf Urteil des Landgerichts Köln vom 28.9.2016, AZ 28 S 3/16 - 131 C 87/15]</ref>
   −
Einen Artikel von Rügemer hatte Adriana Stern besonders heftig kritisiert: ''„Ein Besuch in der Kölner Synagoge - Wenn Kipa-Brüder die Woche der Brüderlichkeit feiern"''  <ref>[https://www.psiram.com/de/images/1/1b/Ein_Besuch_in_der_Kölner_Synagoge_-_Wenn_Kipa-Brüder_die_Woche_der_Brüderlichkeit_feiern_-_NRhZ-Online_-_Neue_Rheinische_Zeitung.pdf Werner Rügemer: "Ein Besuch in der Kölner Synagoge - Wenn Kipa-Brüder die Woche der Brüderlichkeit feiern"] (am 8. Juli 2009 in der Neuen Rheinischen Zeitung veröffentlicht, inzwischen nur noch als Sicherungskopie verfügbar)</ref> Diesen Beitrag ließ Rügemer kommentarlos offline schalten.
+
Gerrit Liskow warf Rügemer auf haGalil unter Bezug auf Sterns Artikel eine „verkürzte Kapitalismuskritik“ und „strukturelle[n] Antisemitismus“ vor. Rügemer postuliere „eine geheimbündlerische Weltverschwörung, die um ein geheimnisvolles Machtzentrum gruppiert auf die ganze Welt ausstrahlt, sich ferner organisiert um die Welt zu beherrschen und zu verderben“. Die „Wall Street“ sei  „als Codewort und Chiffre für die Finanzwelt gerade dann selbstverständlich, wenn man es [wie Rügemer] in Gänsefüßchen setzt, um damit zum Ausdruck zu bringen, dass man nicht den geographischen Ort im Süden der Halbinsel Manhattan meint, sondern vielmehr: das Symbol. So, wie der Erfolg der antisemitischen Propaganda von jeher vom Reden in Andeutungen, Anspielungen und Auslassungen aller Art abhing, solange derartige Reden und jene, die sie führen, den Gegenstand ihres Hasses nicht unmittelbar zu benennen wagten, fehlt auch hier vermutlich nur wenig, damit besagter Groschen fällt“. In Rügemers Veröffentlichungen stünden „so prominente Namen wie Oppenheimer, Goldmann/Sachs und Warburg stets dann an vorderster Front […], wenn es um angebliche Machenschaften der „Wirtschaftskriminalität“ geht, und wenn [ihm] ostentativ auf die jüdischen Wurzeln dieser Institute verwiesen“ werde.<ref>Gerrit Liskow; [http://www.hagalil.com/2010/01/ruegemer-2/Brauner Quark mit roter Soße], [[haGalil]] vom 4. Januar 2010 bzw. 18. Tevet 5770</ref>
    
== Interviews ==
 
== Interviews ==
81.394

Bearbeitungen

Navigationsmenü