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Doch auch Werner Rügemer ließ einen seiner Texte offline schalten, so dass sein Artikel mit den offensichtlichsten Antisemitismen nicht mehr öffentlich zugänglich war: „Ein Besuch in der Kölner Synagoge - Wenn Kipa-Brüder die Woche der Brüderlichkeit feiern" (veröffentlicht am 30. Oktober 2009 in der Neuen Rheinische Zeitung“) <ref>https://www.psiram.com/de/index.php/Datei:Ein_Besuch_in_der_K%C3%B6lner_Synagoge_-_Wenn_Kipa-Br%C3%BCder_die_Woche_der_Br%C3%BCderlichkeit_feiern_-_NRhZ-Online_-_Neue_Rheinische_Zeitung.pdf</ref>.  
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Doch auch Werner Rügemer ließ einen seiner Texte offline schalten, so dass der Artikel mit den offensichtlichsten Antisemitismen nicht mehr öffentlich zugänglich war: „Ein Besuch in der Kölner Synagoge - Wenn Kipa-Brüder die Woche der Brüderlichkeit feiern" (veröffentlicht am 30. Oktober 2009 in der Neuen Rheinischen Zeitung“) <ref>https://www.psiram.com/de/index.php/Datei:Ein_Besuch_in_der_K%C3%B6lner_Synagoge_-_Wenn_Kipa-Br%C3%BCder_die_Woche_der_Br%C3%BCderlichkeit_feiern_-_NRhZ-Online_-_Neue_Rheinische_Zeitung.pdf</ref>.  
    
Adriana Sterns Kritik an Rügemer war aufgrund ihrer Unterlassungserklärung vor Gericht fortan nicht mehr zitierbar.  
 
Adriana Sterns Kritik an Rügemer war aufgrund ihrer Unterlassungserklärung vor Gericht fortan nicht mehr zitierbar.  
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