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Weiterhin verweist Rügemer auf die enge Zusammenarbeit der Bank mit SPD-Größen in den 1990er Jahren (u.&nbsp;a. mit Rudolf Scharping, dem ehemaligen Bundesbank-Chef Karl Otto Pöhl und dem Kölner Oberstadtdirektor Lothar Ruschmeier). Die Bank Sal. Oppenheim beteiligte sich laut Bericht des Bundestagspräsidenten auch an der Finanzierung des Wahlkampfs von Angela Merkel.<ref>Werner Rügemer: [http://www.sopos.org/aufsaetze/469b99c20a53a/1.phtml ''Die „Persönlichkeitsrechte“ der Bank.''] In: ''Ossietzky.'' Nr. 14/2007.</ref> Die Bank nutze die Möglichkeiten zahlreicher Finanzoasen<ref>Werner Rügemer: ''Der Bankier. Ungebetener Nachruf auf Alfred Freiherr von Oppenheim''. 3. Nochmals geschwärzte Ausgabe der bereits geschwärzten Auflage 2006. Nomen Verlag Frankfurt am Main. ISBN 978-3-939816-003, S. 90 und 98 ungeschwärzt</ref> und unterhielte  mit ''Argantis'' eine Tochtergesellschaft, die nach der Private Equity|Private-Equity-Methode („Heuschreckendebatte|Heuschrecken“) mittelständische Firmen aufkaufe und teilweise in die Insolvenz triebe.<ref>Werner Rügemer: ''Der Bankier. Ungebetener Nachruf auf Alfred Freiherr von Oppenheim''. 3. Nochmals geschwärzte Ausgabe der bereits geschwärzten Auflage 2006. Nomen Verlag Frankfurt am Main. ISBN 978-3-939816-003, S.&nbsp;21 f. ungeschwärzt</ref> Während des Nationalsozialismus wurde die Bank, die mit dem NS-Regime (damals unter dem Namen „Robert Pferdmenges & Co.“) zusammenarbeitete, vom NS-Regime als „kriegswichtig“ eingestuft<ref>Werner Rügemer: ''Der Bankier. Ungebetener Nachruf auf Alfred Freiherr von Oppenheim''. 3. Nochmals geschwärzte Ausgabe der bereits geschwärzten Auflage 2006. Nomen Verlag Frankfurt am Main. ISBN 978-3-939816-003, S. 81 und 83 ungeschwärzt</ref> und beteiligte sich an Arisierungen.<ref>Werner Rügemer: ''Der Bankier. Ungebetener Nachruf auf Alfred Freiherr von Oppenheim''. 3. Nochmals geschwärzte Ausgabe der bereits geschwärzten Auflage 2006. Nomen Verlag Frankfurt am Main. ISBN 978-3-939816-003, S. 82 und 85 ungeschwärzt</ref>
 
Weiterhin verweist Rügemer auf die enge Zusammenarbeit der Bank mit SPD-Größen in den 1990er Jahren (u.&nbsp;a. mit Rudolf Scharping, dem ehemaligen Bundesbank-Chef Karl Otto Pöhl und dem Kölner Oberstadtdirektor Lothar Ruschmeier). Die Bank Sal. Oppenheim beteiligte sich laut Bericht des Bundestagspräsidenten auch an der Finanzierung des Wahlkampfs von Angela Merkel.<ref>Werner Rügemer: [http://www.sopos.org/aufsaetze/469b99c20a53a/1.phtml ''Die „Persönlichkeitsrechte“ der Bank.''] In: ''Ossietzky.'' Nr. 14/2007.</ref> Die Bank nutze die Möglichkeiten zahlreicher Finanzoasen<ref>Werner Rügemer: ''Der Bankier. Ungebetener Nachruf auf Alfred Freiherr von Oppenheim''. 3. Nochmals geschwärzte Ausgabe der bereits geschwärzten Auflage 2006. Nomen Verlag Frankfurt am Main. ISBN 978-3-939816-003, S. 90 und 98 ungeschwärzt</ref> und unterhielte  mit ''Argantis'' eine Tochtergesellschaft, die nach der Private Equity|Private-Equity-Methode („Heuschreckendebatte|Heuschrecken“) mittelständische Firmen aufkaufe und teilweise in die Insolvenz triebe.<ref>Werner Rügemer: ''Der Bankier. Ungebetener Nachruf auf Alfred Freiherr von Oppenheim''. 3. Nochmals geschwärzte Ausgabe der bereits geschwärzten Auflage 2006. Nomen Verlag Frankfurt am Main. ISBN 978-3-939816-003, S.&nbsp;21 f. ungeschwärzt</ref> Während des Nationalsozialismus wurde die Bank, die mit dem NS-Regime (damals unter dem Namen „Robert Pferdmenges & Co.“) zusammenarbeitete, vom NS-Regime als „kriegswichtig“ eingestuft<ref>Werner Rügemer: ''Der Bankier. Ungebetener Nachruf auf Alfred Freiherr von Oppenheim''. 3. Nochmals geschwärzte Ausgabe der bereits geschwärzten Auflage 2006. Nomen Verlag Frankfurt am Main. ISBN 978-3-939816-003, S. 81 und 83 ungeschwärzt</ref> und beteiligte sich an Arisierungen.<ref>Werner Rügemer: ''Der Bankier. Ungebetener Nachruf auf Alfred Freiherr von Oppenheim''. 3. Nochmals geschwärzte Ausgabe der bereits geschwärzten Auflage 2006. Nomen Verlag Frankfurt am Main. ISBN 978-3-939816-003, S. 82 und 85 ungeschwärzt</ref>
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Sal. Oppenheim warf daraufhin Rügemer 2006 „unwahre Behauptungen“ vor und zog mehrfach gegen die Veröffentlichung des Buches vor Gericht.<ref>[http://www.taz.de/1/archiv/?id=archivseite&dig=2006/07/26/a0026 taz.de]</ref> Das Bankhaus erreichte die Schwärzung von 22 Passagen,<ref>[http://www.nachdenkseiten.de/?p=2360 Insgesamt 22 Passagen, Angabe vom 24. Mai 2007]; laut aktuellerer Angabe vom Juli 2007 wurde die Schwärzung von acht Passagen aufgehoben und es sind noch 14 Passagen, Quelle: [http://www.sopos.org/aufsaetze/469b99c20a53a/1.phtml Ossietzky 14/2007]</ref> scheiterte jedoch mit der Forderung nach einem Verbot des Buches. Die oben zitierten Inhalte wurden von Oppenheim nicht beanstandet („ungeschwärzt“). Harry Neubert (Frankfurter Nomen Verlag) warf Oppenheim vor, „das Erscheinen des Buches durch Beanstandungen von belanglosen Textstellen zu verhindern“.<ref name="Die Zeit">[http://www.zeit.de/2006/30/l-Oppenheim?page=1 ''Die Privatbank Oppenheim in Nordrhein-Westfalen zieht gegen ein Buch vor Gericht.''] In: ''Die Zeit.'' 20. Juli 2006.</ref> Die Bank unternahm ebenso rechtliche Schritte gegen Buchhändler (Abmahnungen), die das Buch in ihrem Sortiment hatten,<ref name="Die Zeit" />  Inzwischen wurde nach Gerichtsentscheid ein Teil der Schwärzungen wieder aufgehoben.<ref>[http://www.taz.de/index.php?id=archivseite&dig=2006/07/26/a0026 ''Schwarze Balken für die Wahrheit.''] In: ''taz.'' 26. Juli 2006.</ref>
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Sal. Oppenheim warf daraufhin Rügemer 2006 „unwahre Behauptungen“ vor und zog mehrfach gegen die Veröffentlichung des Buches vor Gericht.<ref>[http://www.taz.de/1/archiv/?id=archivseite&dig=2006/07/26/a0026 taz.de]</ref> Das Bankhaus erreichte die Schwärzung von 22 Passagen,<ref>[http://www.nachdenkseiten.de/?p=2360 Insgesamt 22 Passagen, Angabe vom 24. Mai 2007]; laut aktuellerer Angabe vom Juli 2007 wurde die Schwärzung von acht Passagen aufgehoben und es sind noch 14 Passagen, Quelle: [http://www.sopos.org/aufsaetze/469b99c20a53a/1.phtml Ossietzky 14/2007]</ref> scheiterte jedoch mit der Forderung nach einem Verbot des Buches. Die oben zitierten Inhalte wurden von Oppenheim nicht beanstandet („ungeschwärzt“). Harry Neubert (Frankfurter Nomen Verlag) warf Oppenheim vor, „das Erscheinen des Buches durch Beanstandungen von belanglosen Textstellen zu verhindern“.<ref name="Die Zeit">[http://www.zeit.de/2006/30/l-Oppenheim?page=1 ''Die Privatbank Oppenheim in Nordrhein-Westfalen zieht gegen ein Buch vor Gericht.''] In: ''Die Zeit.'' 20. Juli 2006.</ref> Die Bank unternahm ebenso rechtliche Schritte gegen Buchhändler (Abmahnungen), die das Buch in ihrem Sortiment hatten.<ref name="Die Zeit" />  Inzwischen wurde nach Gerichtsentscheid ein Teil der Schwärzungen wieder aufgehoben.<ref>[http://www.taz.de/index.php?id=archivseite&dig=2006/07/26/a0026 ''Schwarze Balken für die Wahrheit.''] In: ''taz.'' 26. Juli 2006.</ref>
    
Der Historiker und Journalist Sven Kellerhoff rezensierte Rügemers Buch 2006 in der Zeitung Die Welt unter dem Titel ''Brisante Falschheiten -  In schlechter DDR-Tradition attackiert''.<ref>[https://www.welt.de/print-welt/article233368/Brisante-Falschheiten.html ''Brisante Falschheiten.''] auf: ''welt.de''</ref> Er behauptete, die Darstellung Rügemers treffe nicht zu.  
 
Der Historiker und Journalist Sven Kellerhoff rezensierte Rügemers Buch 2006 in der Zeitung Die Welt unter dem Titel ''Brisante Falschheiten -  In schlechter DDR-Tradition attackiert''.<ref>[https://www.welt.de/print-welt/article233368/Brisante-Falschheiten.html ''Brisante Falschheiten.''] auf: ''welt.de''</ref> Er behauptete, die Darstellung Rügemers treffe nicht zu.  
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Nicht nur wegen seiner umstrittenen Enthüllungen über Oppenheim, auch allgemein wurde Rügemer wegen seiner Kritik an mehreren Banken und Finanzinvestoren angegriffen. Insbesondere sorgte ein kritischer Artikel in der Zeitung der IG Metall im Jahr 2005 über das Verhalten der Finanzinvestoren „Thomas Middelhoff-Investcorp“ und „Kohlberg Kravis Roberts & Co.“<ref>[http://www.freitag.de/autoren/der-freitag/die-plunderer-kommen ''Die Plünderer kommen.''], inhaltsgleicher Artikel von Werner Rügemer in der Zeitung der Freitag, 11. Februar 2005.</ref> für eine Kontroverse mit polarisiert lobenden und verurteilenden Reaktionen. In diesem Zusammenhang wurde auch die zum Artikel dazugehörige (jedoch nicht von Rügemer erstellte) Karikatur kritisiert, die Finanzinvestoren als mit den Farben der US-Flagge geschmückte Insekten und ihr Verhalten als „Aussaugen“ darstellte.
 
Nicht nur wegen seiner umstrittenen Enthüllungen über Oppenheim, auch allgemein wurde Rügemer wegen seiner Kritik an mehreren Banken und Finanzinvestoren angegriffen. Insbesondere sorgte ein kritischer Artikel in der Zeitung der IG Metall im Jahr 2005 über das Verhalten der Finanzinvestoren „Thomas Middelhoff-Investcorp“ und „Kohlberg Kravis Roberts & Co.“<ref>[http://www.freitag.de/autoren/der-freitag/die-plunderer-kommen ''Die Plünderer kommen.''], inhaltsgleicher Artikel von Werner Rügemer in der Zeitung der Freitag, 11. Februar 2005.</ref> für eine Kontroverse mit polarisiert lobenden und verurteilenden Reaktionen. In diesem Zusammenhang wurde auch die zum Artikel dazugehörige (jedoch nicht von Rügemer erstellte) Karikatur kritisiert, die Finanzinvestoren als mit den Farben der US-Flagge geschmückte Insekten und ihr Verhalten als „Aussaugen“ darstellte.
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Klaus F. Zimmermann, Direktor des Forschungsinstitut zur Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA), verklagte Rügemer, nachdem er ihn in dem Artikel „ Die unterwanderte Demokratie“ als Lobbyisten der Arbeitgeber bezeichnet hatte, wobei er sich unter anderem auf Finanzierung des Instituts durch die Deutsche Post AG bezog.<ref>Werner Rügemer: [https://www.blaetter.de/archiv/jahrgaenge/2013/august/die-unterwanderte-demokratie ''Die unterwanderte Demokratie. Der Marsch der Lobbyisten durch die Institutionen''], Blätter für deutsche und internationale Politik 8/2013, Seite 75.</ref> Zuvor war unter anderem der stern wegen des Lobbyismus-Vorwurfs bereits durch das IZA abgemahnt worden. Rügemer unterschrieb keine Unterlassungserklärung und akzeptierte keine einstweilige Verfügung (Az.: 324 O 541/13), die den Vorwurf, das IZA betreibe Lobbying, verbot. Ein vom Gericht vorgeschlagener Vergleich wurde vom IZA abgelehnt. Das juristische Verfahren vor der Pressekammer des Landgerichts Hamburg zog sich seit September 2013 ohne Urteil hin.<ref>Norbert Häring: [http://www.nachdenkseiten.de/upload/pdf/141202_iza-handelsblatt11-2014.pdf ''Lobbyist oder nicht? Das Forschungsinstitut IZA wehrt sich vor Gericht gegen den Vorwurf der Parteilichkeit.''] Handelsblatt 10. November 2014, abgerufen am 16. Dezember 2014.</ref> Am 6. Februar 2015 wurde das Urteil verkündet: Rügemer darf weiter behaupten, dass sich das IZA „ faktenwidrig als unabhängig bezeichnet“ und dass hinsichtlich des IZA „von freier Wissenschaft beim besten Willen nicht gesprochen werden kann“. Untersagt bleibt aber die Darstellung, das IZA betreibe Lobbying und es berichte nicht über seine Finanzierung (Az. 324 O 19/14).<ref>Norbert Häring: „Halb Sieg, halb Niederlage“ und „Ein Hauch von Transparenz“, Handelsblatt, 16. Februar 2015, Nr. 32.</ref><ref>Nachdenkseiten: „IZA vs. Rügemer: Zweifelhafter Sieg“, [http://www.nachdenkseiten.de/?p=24973#h10], 11. Februar 2015, geladen 15. Februar 2015.</ref> Rügemer hat angekündigt, er werde in Berufung gehen.
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Klaus F. Zimmermann, Direktor des Forschungsinstitut zur Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA), verklagte Rügemer, nachdem er ihn in dem Artikel „Die unterwanderte Demokratie“ als Lobbyisten der Arbeitgeber bezeichnet hatte, wobei er sich unter anderem auf die Finanzierung des Instituts durch die Deutsche Post AG bezog.<ref>Werner Rügemer: [https://www.blaetter.de/archiv/jahrgaenge/2013/august/die-unterwanderte-demokratie ''Die unterwanderte Demokratie. Der Marsch der Lobbyisten durch die Institutionen''], Blätter für deutsche und internationale Politik 8/2013, Seite 75.</ref> Zuvor war unter anderem der stern wegen des Lobbyismus-Vorwurfs bereits durch das IZA abgemahnt worden. Rügemer unterschrieb keine Unterlassungserklärung und akzeptierte keine einstweilige Verfügung (Az.: 324 O 541/13), die den Vorwurf, das IZA betreibe Lobbying, verbot. Ein vom Gericht vorgeschlagener Vergleich wurde vom IZA abgelehnt. Das juristische Verfahren vor der Pressekammer des Landgerichts Hamburg zog sich seit September 2013 ohne Urteil hin.<ref>Norbert Häring: [http://www.nachdenkseiten.de/upload/pdf/141202_iza-handelsblatt11-2014.pdf ''Lobbyist oder nicht? Das Forschungsinstitut IZA wehrt sich vor Gericht gegen den Vorwurf der Parteilichkeit.''] Handelsblatt 10. November 2014, abgerufen am 16. Dezember 2014.</ref> Am 6. Februar 2015 wurde das Urteil verkündet: Rügemer darf weiter behaupten, dass sich das IZA „faktenwidrig als unabhängig bezeichnet“ und dass hinsichtlich des IZA „von freier Wissenschaft beim besten Willen nicht gesprochen werden kann“. Untersagt bleibt aber die Darstellung, das IZA betreibe Lobbying und es berichte nicht über seine Finanzierung (Az. 324 O 19/14).<ref>Norbert Häring: „Halb Sieg, halb Niederlage“ und „Ein Hauch von Transparenz“, Handelsblatt, 16. Februar 2015, Nr. 32.</ref><ref>Nachdenkseiten: „IZA vs. Rügemer: Zweifelhafter Sieg“, [http://www.nachdenkseiten.de/?p=24973#h10], 11. Februar 2015, geladen 15. Februar 2015.</ref> Rügemer hat angekündigt, er werde in Berufung gehen.
    
== Antisemitische Äußerungen ==
 
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