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Doch auch Werner Rügemer ließ einen seiner Texte offline schalten, so dass der Artikel mit den offensichtlichsten Antisemitismen nicht mehr öffentlich zugänglich war: „Ein Besuch in der Kölner Synagoge - Wenn Kipa-Brüder die Woche der Brüderlichkeit feiern" (veröffentlicht am 30. Oktober 2009 in der Neuen Rheinischen Zeitung“) <ref>https://www.psiram.com/de/index.php/Datei:Ein_Besuch_in_der_K%C3%B6lner_Synagoge_-_Wenn_Kipa-Br%C3%BCder_die_Woche_der_Br%C3%BCderlichkeit_feiern_-_NRhZ-Online_-_Neue_Rheinische_Zeitung.pdf</ref>.  
 
Doch auch Werner Rügemer ließ einen seiner Texte offline schalten, so dass der Artikel mit den offensichtlichsten Antisemitismen nicht mehr öffentlich zugänglich war: „Ein Besuch in der Kölner Synagoge - Wenn Kipa-Brüder die Woche der Brüderlichkeit feiern" (veröffentlicht am 30. Oktober 2009 in der Neuen Rheinischen Zeitung“) <ref>https://www.psiram.com/de/index.php/Datei:Ein_Besuch_in_der_K%C3%B6lner_Synagoge_-_Wenn_Kipa-Br%C3%BCder_die_Woche_der_Br%C3%BCderlichkeit_feiern_-_NRhZ-Online_-_Neue_Rheinische_Zeitung.pdf</ref>.  
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Adriana Sterns Kritik an Rügemer war aufgrund ihrer Unterlassungserklärung vor Gericht fortan nicht mehr zitierbar.  
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Adriana Sterns Kritik an Rügemer wiederum war aufgrund ihrer Unterlassungserklärung vor Gericht fortan nicht mehr zitierbar.  
    
Beides zusammen machte es einem Politiker unmöglich, sich vor Gericht gegen Rügemer zur Wehr zu setzen. Der Bürgermeister von Sprockhövel, Ulrich Winkelmann, hatte im November 2014 im Namen der Stadt der Gewerkschaft verdi nahegelegt, die geplante Veranstaltung Rügemers zum Thema „Arbeitsrechte im Freihandelsabkommen TTIP“ abzusagen. Winkelmann bezog sich dabei auf die Kritik von Adriana Stern. Rügemer verklagte ihn daraufhin auf Schadensersatz.
 
Beides zusammen machte es einem Politiker unmöglich, sich vor Gericht gegen Rügemer zur Wehr zu setzen. Der Bürgermeister von Sprockhövel, Ulrich Winkelmann, hatte im November 2014 im Namen der Stadt der Gewerkschaft verdi nahegelegt, die geplante Veranstaltung Rügemers zum Thema „Arbeitsrechte im Freihandelsabkommen TTIP“ abzusagen. Winkelmann bezog sich dabei auf die Kritik von Adriana Stern. Rügemer verklagte ihn daraufhin auf Schadensersatz.
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