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Ein Gesundheitszeugnis ist unabhängig von seinem Inhalt schon dadurch unrichtig und damit potentiell strafbar, wenn ihm keine körperliche Untersuchung des Patienten vorliegt, es also nur auf Grundlage eines (Telefon-)Gesprächs ausgestellt wird (BGH 1977).
 
Ein Gesundheitszeugnis ist unabhängig von seinem Inhalt schon dadurch unrichtig und damit potentiell strafbar, wenn ihm keine körperliche Untersuchung des Patienten vorliegt, es also nur auf Grundlage eines (Telefon-)Gesprächs ausgestellt wird (BGH 1977).
:''"Nur ausnahmsweise kann ein ärztliches Zeugnis trotz fehlender ärztlicher Untersuchung richtig sein. Dies wird dann angenommen, wenn der Arzt sich von einem als vertrauenswürdig und verständig bekannten Patienten dessen Beschwerden anschaulich schildern lässt und die Symptome widerspruchsfrei zu einem bestimmten Krankheitsbild passen. Hier muss der Arzt allerdings im eigenen Interesse unbedingt im Attest vermerken, dass die Beurteilung auf telefonisch erteilten Informationen beruht."''
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:''"Nur ausnahmsweise kann ein ärztliches Zeugnis trotz fehlender ärztlicher Untersuchung richtig sein. Dies wird dann angenommen, wenn der Arzt sich von einem als vertrauenswürdig und verständig bekannten Patienten dessen Beschwerden anschaulich schildern lässt und die Symptome widerspruchsfrei zu einem bestimmten Krankheitsbild passen. Hier muss der Arzt allerdings im eigenen Interesse unbedingt im Attest vermerken, dass die Beurteilung auf telefonisch erteilten Informationen beruht."''<ref>Fenger H. 2009. Dtsch Arztebl 2009; 106(30): A-1506 / B-1287 / C-1255</ref>
 
==Weblinks==
 
==Weblinks==
 
*https://www.impf-info.de/die-impfentscheidung/die-diskussion-%C3%BCber-die-impfpflicht/307-denn-was-man-schwarz-auf-wei%C3%9F-besitzt-%C3%BCber-so-genannte-impfunf%C3%A4higkeitsbescheinigungen.html
 
*https://www.impf-info.de/die-impfentscheidung/die-diskussion-%C3%BCber-die-impfpflicht/307-denn-was-man-schwarz-auf-wei%C3%9F-besitzt-%C3%BCber-so-genannte-impfunf%C3%A4higkeitsbescheinigungen.html
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