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In Deutschland gibt es keine allgemeine Grenze für „Akzeptabilität“ oder „Zumutbarkeit“ von Risiken. Für jedes Risiko wird eine Einzelfallbetrachtung durchgeführt, in der Nutzen und Gefahr gegeneinander abgewogen werden. Das geschieht in Fachgremien und das Ergebnis wird von einer größeren Expertenrunde konsentiert, bevor es der Gesetzgebung als möglicher Grenzwert vorgestellt wird.
 
In Deutschland gibt es keine allgemeine Grenze für „Akzeptabilität“ oder „Zumutbarkeit“ von Risiken. Für jedes Risiko wird eine Einzelfallbetrachtung durchgeführt, in der Nutzen und Gefahr gegeneinander abgewogen werden. Das geschieht in Fachgremien und das Ergebnis wird von einer größeren Expertenrunde konsentiert, bevor es der Gesetzgebung als möglicher Grenzwert vorgestellt wird.
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