Titelmühle: Unterschied zwischen den Versionen

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In der Vergangenheit gelang es problemlos, Hunde oder Katzen gegen Bezahlung mit akademischen Titeln zu schmücken.<ref>http://www.spiegel.de/unispiegel/wunderbar/0,1518,331362,00.html</ref>
 
In der Vergangenheit gelang es problemlos, Hunde oder Katzen gegen Bezahlung mit akademischen Titeln zu schmücken.<ref>http://www.spiegel.de/unispiegel/wunderbar/0,1518,331362,00.html</ref>
  
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==Scheinkirchen und Kirchentitel==
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Neben Scheinuniversitäten existieren auch Scheinkirchen. Diese, aber auch offiziell anerkannte Kleinkirchen vergeben gegen Bezahlung wertlose "Ehrendoktortitel" und Scheinwürden wie "Bischof" oder "Reverend". Als Beispiel kann eine "Universal Life Church" (ULC) aus den USA genannt werden. Eine Status als "Kirche" in den USA zu bekommen, ist sehr leicht, hat aber über die USA hinaus keinerlei Wirkung. Titel können zum Beispiel der "Doctor of Divinity" (DD, bzw. "Dr. div.") oder "Doctor of Biblical Studies", "Doctor of Immortality", "Doctor of Metaphysics" usw. sein. Die Führung kirchlicher Würden bedurfte auch früher keiner Genehmigung durch Kultusministerien oder andere Ministerien in Deutschland, da kirchliche Würden keine akademische Bezeichnungen, Grade, Ehrengrade und Titel sind. Kirchliche Würden dürfen legal vermittelt werden, da es sich nicht um akademische Grade und Titel handelt<ref>OLG Duesseldorf: Aktenzeichen 5 Ss 475/78 I</ref>. Das bedeutet aber nicht, dass sie einfach als "Doktortitel" verkauft werden dürfen oder gar im Personalausweis eingetragen werden. Titel, die akademischen Graden zum Verwechseln ähnlich sind, sind nicht erlaubt.<ref>http://www.advokat-online.de/RECHT_AKTUELL/Recht_Aktuell_2000/10___2000_Recht_Aktuell/10___2000_recht_aktuell.html</ref>
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==Rechtliches==
 
Die Verwendung gekaufter Titel ist in Deutschland strafbar gemäß §&nbsp;132a StGB.
 
Die Verwendung gekaufter Titel ist in Deutschland strafbar gemäß §&nbsp;132a StGB.
  

Version vom 9. Dezember 2010, 20:44 Uhr

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Promovierte Katze Colby
Leere Garage als Sitz der "Universidad Empresarial de Costa Rica" (UNEM) in Costa Rica (Bild: DER SPIEGEL[1])

Eine Titelmühle (title-mill, diploma mill oder degree mill) ist eine Einrichtung oder Firma, die Urkunden mit akademischen Scheintiteln (z.B. Doktortitel) verkauft oder tatsächliche Titel zu stark erleichterten Bedingungen vergibt. Title-mill-Titel können von Interessierten gegen Bezahlung in kurzer Zeit erworben werden. Es wird vermutet, dass es zur Zeit (2008) weltweit etwa 500 dieser dubiosen oder illegalen Institutionen gibt.

Die Einrichtungen, die solche Titel vergeben, finden sich beispielsweise in karibischen Kleinstaaten, Singapur, Indien, Sri Lanka, aber auch in den USA. Sie haben häufig Namen, die an bekannte Universitäten erinnern (z.B. Berkley University statt Berkeley University oder Standford University statt Stanford University).[2] Viele betreiben Vertretungen in Industriestaaten, um Kunden zu akquirieren und die finanzielle Seite abzuwickeln und sind auch im Internet präsent. Auch werden Telefonnummern genannt, die bei einer kritischen Nachprüfung des Titels diesen als rechtmäßig ausweisen sollen.

In der Vergangenheit gelang es problemlos, Hunde oder Katzen gegen Bezahlung mit akademischen Titeln zu schmücken.[3]

Scheinkirchen und Kirchentitel

Neben Scheinuniversitäten existieren auch Scheinkirchen. Diese, aber auch offiziell anerkannte Kleinkirchen vergeben gegen Bezahlung wertlose "Ehrendoktortitel" und Scheinwürden wie "Bischof" oder "Reverend". Als Beispiel kann eine "Universal Life Church" (ULC) aus den USA genannt werden. Eine Status als "Kirche" in den USA zu bekommen, ist sehr leicht, hat aber über die USA hinaus keinerlei Wirkung. Titel können zum Beispiel der "Doctor of Divinity" (DD, bzw. "Dr. div.") oder "Doctor of Biblical Studies", "Doctor of Immortality", "Doctor of Metaphysics" usw. sein. Die Führung kirchlicher Würden bedurfte auch früher keiner Genehmigung durch Kultusministerien oder andere Ministerien in Deutschland, da kirchliche Würden keine akademische Bezeichnungen, Grade, Ehrengrade und Titel sind. Kirchliche Würden dürfen legal vermittelt werden, da es sich nicht um akademische Grade und Titel handelt[4]. Das bedeutet aber nicht, dass sie einfach als "Doktortitel" verkauft werden dürfen oder gar im Personalausweis eingetragen werden. Titel, die akademischen Graden zum Verwechseln ähnlich sind, sind nicht erlaubt.[5]

Rechtliches

Die Verwendung gekaufter Titel ist in Deutschland strafbar gemäß § 132a StGB.

Weblinks



Quellennachweise