Titelmühle: Unterschied zwischen den Versionen

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==Bilder von typischen Angeboten scheinakademischer Titel==
 
==Bilder von typischen Angeboten scheinakademischer Titel==
 
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image:Doktortitel.jpg|Dr. ab 49,90
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Version vom 26. Januar 2023, 13:13 Uhr

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Promovierte Katze Colby[1]
Leere Garage als Sitz der "Universidad Empresarial de Costa Rica" (UNEM) in Costa Rica (Bild: DER SPIEGEL[2])
Bericht einer begeisterten Titelmühlen-Professorin ("Doktor" für 39 Euro bei MLDC Miami[3][4])

Eine Titelmühle (title-mill, diploma mill oder degree mill) ist eine Einrichtung oder Firma, die Urkunden mit akademischen Scheintiteln (z.B. Doktortitel) verkauft oder tatsächliche Titel zu stark erleichterten Bedingungen vergibt. Titel einer Title-mill können von Interessierten gegen Bezahlung in kurzer Zeit erworben werden. Es wird vermutet, dass es zur Zeit (2008) weltweit etwa 500 dieser dubiosen oder illegalen Institutionen gibt.

Die Einrichtungen, die solche Titel vergeben, finden sich beispielsweise in karibischen Kleinstaaten, Singapur, Indien, Sri Lanka, aber auch in den USA. Sie haben häufig Namen, die an bekannte Universitäten erinnern (z.B. Berkley University statt Berkeley University oder Standford University statt Stanford University).[5] Viele betreiben Vertretungen in Industriestaaten, um Kunden zu akquirieren und die finanzielle Seite abzuwickeln und sind auch im Internet präsent. Auch werden Telefonnummern genannt, die bei einer kritischen Nachprüfung des Titels diesen als rechtmäßig ausweisen sollen.

2018 wurde in Flüha ein 51jähriger Reichsbürger zu einer Stafe von 600 € verurteilt, weil er in einem Schreiben den Scheintitel "Dr.hc." nutzte, den er bei der Miami Life Development Church (MLDC) aus den USA erworben hatte.[6]

In der Vergangenheit gelang es problemlos, Hunde oder Katzen gegen Bezahlung mit akademischen Titeln zu schmücken.[7]

Neben Scheinuniversitäten existieren auch Scheinkirchen. Diese, aber auch offiziell anerkannte Kleinkirchen vergeben gegen Bezahlung wertlose "Ehrendoktortitel" und Scheinwürden wie "Bischof" oder "Reverend".

Die Verwendung gekaufter Titel ist in Deutschland strafbar gemäß § 132a StGB: "Wer unbefugt (...) akademische Grade, Titel (...) führt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."

Bilder von typischen Angeboten scheinakademischer Titel

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