Synergetik-Therapie

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eindeutige Bezüge der Synergetik-Therapie zur Germanischen Neuen Medizin nach Ryke Geerd Hamer. Ryke Geerd Hamer. Typisch für solche an Kunden gerichtete Darstellungen ist das Fehlen von zitierbarer Literatur als Beleg.
wissenschaftlich wertloser Kursabschluss als "Krebsbegleiter". Der Abschluss erlaubt keinerlei Handlungen, die nicht von Laien und somit Jedermann auch legal ausgeübt werden können.

Die Synergetik-Therapie ist ein alternativmedizinisches Verfahren, das in Deutschland bislang von medizinischen Laien oder medizinisch-psychotherapeutisch nicht vorgebildeten Personen ausgeübt wurde, inzwischen aber laut aktueller Rechtsprechung nur Ärzten, Heilpraktikern und Psychotherapeuten erlaubt ist (siehe weiter unten). Das Therapieangebot richtet sich dabei an Menschen mit allen Arten von Erkrankungen, bis hin zu schweren chronischen Krankheiten wie Krebs. Gerade Krebspatienten werden gezielt mit einer Vielzahl von Webseiten im Internet angesprochen. Die Synergetik-Therapie ist als eine Variante der Germanischen Neuen Medizin (GNM) anzusehen, während sie von dem Erfinder der GNM, Ryke Geerd Hamer, als räuberisch abgelehnt wird. Eine wissenschaftlich zu nennende Validierung der postulierten Heilversprechen ist bis heute unbekannt. Joschko entwickelte ab 1982 die Methode weiter zur Psychobionik (1988).

Nach einem Gutachten des klinischen Psychologen Dirk Revenstorf (Universität Tübingen) handelt es sich bei der Synergetik-Therapie um

"[...] ein Verfahren der Tiefenentspannung, das fließende Übergänge zur hypnotischen Induktion enthält. Für diese Art der therapeutischen Intervention sind Kontraindikationen bekannt und ihre Anwendung sollte nur im Rahmen eines Heilverfahrens durchgeführt werden. Dazu ist eine entsprechende psychotherapeutische Ausbildung erforderlich, wie sie etwa im Rahmen der Approbation zum psychologischen Psychotherapeuten verankert ist. Zusätzlich wäre eine Ausbildung in autogenem Training oder Hypnosetherapie angezeigt [...]".

Erfinder der Synergetik-Therapie ist der Ingenieur, ehemalige BKA-Mitarbeiter und selbsternannte Heiler Bernd Joschko, der keinerlei nachprüfbare Angaben zu seiner medizinischen Kompetenz macht. Er ist ein Anhänger der GNM und betreibt zu Werbezwecken Webauftritte der GNM. Joschko gibt an, dass er durch seine Ingenieurarbeit für Physikalische Technik inspiriert worden sei, als er eine Düse für Druckluftdurchsatz zu optimieren hatte.

Auf Grund von Anzeigen kam es zu Gerichtsverhandlungen bezüglich der Synergetik-Therapie. In diesem Zusammenhang stellte Bernd Joschko seine Aktivitäten zur Synergetik-Therapie im Jahre 2012 ein.

Rechtlicher Status

Der 8. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit zwei Urteilen vom 18. Juni 2009 entschieden, dass die Therapieform der Synergetik eine Heilbehandlung darstellt, die der Therapeut ohne eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz nicht ausüben darf.[1][2] Der Kläger in dem Verfahren eröffnete in Goslar gemeinsam mit der Klägerin in einem Parallelverfahren ein "Informationscenter", in dem die Synergetik-Therapie angeboten wurde. Beide Kläger verfügen weder über eine Approbation als Arzt bzw. Psychotherapeut noch über eine Heilpraktikererlaubnis und halten darüber hinaus medizinische Kenntnisse für ihre Tätigkeit auch nicht für erforderlich. Der Landkreis untersagte im Jahr 2004 die Ausübung der Synergetik-Therapie, da die Tätigkeit der Kläger eine Heilbehandlung darstellt, die zu Gesundheitsgefahren führe. Außerdem könnten diejenigen, die der Heilmethode vertrauten, davon abgehalten werden, rechtzeitig medizinische Hilfe durch einen Arzt in Anspruch zu nehmen, was etwa bei Krebserkrankungen dringend erforderlich sei. Bereits Januar 2004 bekam der Erfinder der Synergetik Therapie, Bernd Joschko, ein Tätigkeitsverbot mit Sofortvollzug und Androhung von 5.000 Euro Geldstrafe.

Nach aktueller Rechtsprechung (OVG Niedersachsen, Urteile vom 18. Juni 2009 Az. 8 LC 6/07 und 8 LC 9/07) und letztinstanzlich des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig (AZ 3 C 28.09) ist das Ausüben der Synergetik-Therapie wie auch des so genannten Profilens nur noch Ärzten, psychologischen Psychotherapeuten und Heilpraktikern erlaubt. Eine solche Erlaubnis zur Ausübung von Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz besitzen die meisten Synergetik-Therapeuten nicht. Im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts heisst es: Ausübung der Heilkunde nach § 1 Absatz 2 Heilpraktikergesetz (HeilprG) ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen. Wegen der mit dem Erlaubniszwang verbundenen Beschränkung der Berufsfreiheit fallen nach der ständigen Rechtsprechung nur solche Heilbehandlungen darunter, die nach allgemeiner Auffassung ärztliche Fachkenntnisse erfordern und gesundheitliche Schäden verursachen können. Die Synergetik-Methode, gleich, ob als Therapie oder sogenanntes Profiling, soll Krankheiten heilen oder lindern. Die Methode präsentiert sich als etwas grundsätzlich Neues im Gesundheitswesen, als die „vierte Kraft“ neben den Methoden von Ärzten, Heilpraktikern und Psychotherapeuten sowie als höchste Stufe der Heilung – auf unterster Stufe steht danach die Schulmedizin mit einer bloßen Symptombekämpfung und -unterdrückung. Dem so vermittelten Eindruck einer Heiltätigkeit kann nicht entgegengehalten werden, die Methode gebe kein Heilversprechen ab. Die Präsentation der Methode ist vielmehr genau darauf gerichtet. Dies zeigt sich beispielhaft an den Aussagen zur Behandlung von Brustkrebserkrankungen. So werden in einer sogenannten Brustkrebsstudie zahlreiche Beispiele einer Behandlung durch die Synergetik-Therapie vorgestellt, zum Beispiel mit Ultraschallaufnahmen, die angeblich das Verschwinden von Knoten in der Brust nach einigen Synergetik-Sitzungen belegen können. Anders als Wunder- oder Geistheiler setzt die Methode auch nicht auf eine bloße spirituelle oder rituelle Heilung, die sich derart vom Erscheinungsbild einer medizinischen Behandlung entfernt, dass sie nicht mehr den Eindruck erwecken kann, es handele sich um den Ersatz für medizinische Betreuung. Vielmehr wird nach Auffassung des Gerichts der gegenteilige Eindruck erweckt. Dem Kläger, der sich als Gründer der Methode versteht und an seinem Wohnsitz ein Synergetik-Institut, das Therapien und Ausbildungskurse anbietet, betreibt, ist demnach diese Behandlung als unerlaubte Ausübung der Heilkunde untersagt worden.

Krebsbehandlungen und Bekannt gewordene Zwischenfälle

 
Bericht über Bernd Joschko in Wetzlarer Zeitung im August 2021[3][4]

Mindestens ein Todesfall wird mit der Synergetik-Therapie in Zusammenhang gebracht: Eine krebskranke Frau namens Petra absolvierte nach Angaben ihres Freundes Uwe Appel eine Synergetik-Therapie und verzichtete auf eine Therapie der modernen Medizin. Sie verstarb.[5][6][7]

Einem Journalisten des hessischen Rundfunks, der sich bei ihm undercover als vermeintlicher Lungenkrebspatient vorstellte, riet Joschko von einer Chemotherapie ab. Stattdessen müsse er eine "Konfliklösung" bei ihm in mehreren Sitzungen durchführen (pro Sitzung 230 €). Dann würde sich sein Tumor "auflösen".

Siehe auch

Literatur

Weblinks

Quellennachweise