Synergetik-Therapie: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Kläger in dem Verfahren eröffnete in Goslar gemeinsam mit der Klägerin in einem Parallelverfahren ein "Informationscenter", in dem die Synergetik-Therapie angeboten wurde. Beide Kläger verfügen weder über eine Approbation als Arzt bzw. Psychotherapeut noch über eine [[Heilpraktiker]]erlaubnis und halten darüberhinaus medizinische Kenntnisse für ihre Tätigkeit auch nicht für erforderlich. Der Landkreis untersagte im Jahr 2004 die Ausübung der Synergetik-Therapie, da die Tätigkeit der Kläger eine Heilbehandlung darstellt, die zu Gesundheitsgefahren führe. Außerdem könnten diejenigen, die der Heilmethode vertrauten, davon abgehalten werden, rechtzeitig medizinische Hilfe durch einen Arzt in Anspruch zu nehmen, was etwa bei Krebserkankungen dringend erforderlich sei.
 
Der Kläger in dem Verfahren eröffnete in Goslar gemeinsam mit der Klägerin in einem Parallelverfahren ein "Informationscenter", in dem die Synergetik-Therapie angeboten wurde. Beide Kläger verfügen weder über eine Approbation als Arzt bzw. Psychotherapeut noch über eine [[Heilpraktiker]]erlaubnis und halten darüberhinaus medizinische Kenntnisse für ihre Tätigkeit auch nicht für erforderlich. Der Landkreis untersagte im Jahr 2004 die Ausübung der Synergetik-Therapie, da die Tätigkeit der Kläger eine Heilbehandlung darstellt, die zu Gesundheitsgefahren führe. Außerdem könnten diejenigen, die der Heilmethode vertrauten, davon abgehalten werden, rechtzeitig medizinische Hilfe durch einen Arzt in Anspruch zu nehmen, was etwa bei Krebserkankungen dringend erforderlich sei.
 
Bereits Januar 2004 bekam der Erfinder der Synergetik Therapie, Bernd Joschko, ein Tätigkeitsverbot mit Sofortvollzug und Androhung von 5.000 Euro Geldstrafe.
 
Bereits Januar 2004 bekam der Erfinder der Synergetik Therapie, Bernd Joschko, ein Tätigkeitsverbot mit Sofortvollzug und Androhung von 5.000 Euro Geldstrafe.
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Nach aktueller Rechtsprechung (OVG Niedersachsen, Urteile vom 18. Juni 2009 Az. 8 LC 6/07 und 8 LC 9/07) ist das Ausüben der Synergetik-Therapie wie auch des sogenannten Profilens nur noch approbierten Ärzten, psychologischen Psychotherapeuten und [[Heilpraktiker]]n erlaubt. Eine solche Erlaubnis zur Ausübung von Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz besitzen die meisten Synergetik-Therapeuten nicht.
  
 
==Bekannt gewordene Zwischenfälle==
 
==Bekannt gewordene Zwischenfälle==

Version vom 15. Februar 2010, 13:01 Uhr

Infoladen in Goslar

Die Synergetik-Therapie ist ein alternativmedizinisches Verfahren, das in Deutschland von medizinischen Laien oder medizinisch-psychotherapeutisch vorgebildeten Personen ausgeübt werden kann. Das Therapieangebot richtet sich dabei an Menschen mit allen Arten von Erkrankungen, bis hin zu schweren chronischen Krankheiten wie Krebs. Gerade Krebspatienten werden gezielt mit einer Vielzahl von Webseiten im Internet angesprochen. Die Synergetik-Therapie ist als eine Variante der Germanischen Neuen Medizin (GNM) anzusehen, während sie von dem Erfinder der GNM, Ryke Geerd Hamer, als räuberisch abgelehnt wird. Eine wissenschaftlich zu nennende Validierung der postulierten Heilversprechen ist bis heute unbekannt.

Nach einem Gutachten des klinischen Psychologen Dirk Revenstorf (Universität Tübingen) handelt es sich bei der Synergetik-Therapie um [...] ein Verfahren der Tiefenentspannung, das fließende Übergänge zur hypnotischen Induktion enthält. Für diese Art der therapeutischen Intervention sind Kontraindikationen bekannt und ihre Anwendung sollte nur im Rahmen eines Heilverfahrens durchgeführt werden. Dazu ist eine entsprechende psychotherapeutische Ausbildung erforderlich, wie sie etwa im Rahmen der Approbation zum psychologischen Psychotherapeuten verankert ist. Zusätzlich wäre eine Ausbildung in autogenem Training oder Hypnosetherapie angezeigt [...].

Erfinder der Synergetik-Therapie ist der Ingenieur, ehemalige BKA-Mitarbeiter und selbsternannte Heiler Bernd Joschko, der keinerlei nachprüfbare Angaben zu seiner medizinischen Kompetenz macht. Er ist ein Anhänger der GNM und betreibt zu Werbezwecken Webauftritte der GNM.

Rechtlicher Status

Der 8. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit zwei Urteilen vom 18. Juni 2009 entschieden, dass die Therapieform der Synergetik eine Heilbehandlung darstellt, die der Therapeut ohne eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz nicht ausüben darf.[1][2] Der Kläger in dem Verfahren eröffnete in Goslar gemeinsam mit der Klägerin in einem Parallelverfahren ein "Informationscenter", in dem die Synergetik-Therapie angeboten wurde. Beide Kläger verfügen weder über eine Approbation als Arzt bzw. Psychotherapeut noch über eine Heilpraktikererlaubnis und halten darüberhinaus medizinische Kenntnisse für ihre Tätigkeit auch nicht für erforderlich. Der Landkreis untersagte im Jahr 2004 die Ausübung der Synergetik-Therapie, da die Tätigkeit der Kläger eine Heilbehandlung darstellt, die zu Gesundheitsgefahren führe. Außerdem könnten diejenigen, die der Heilmethode vertrauten, davon abgehalten werden, rechtzeitig medizinische Hilfe durch einen Arzt in Anspruch zu nehmen, was etwa bei Krebserkankungen dringend erforderlich sei. Bereits Januar 2004 bekam der Erfinder der Synergetik Therapie, Bernd Joschko, ein Tätigkeitsverbot mit Sofortvollzug und Androhung von 5.000 Euro Geldstrafe.

Nach aktueller Rechtsprechung (OVG Niedersachsen, Urteile vom 18. Juni 2009 Az. 8 LC 6/07 und 8 LC 9/07) ist das Ausüben der Synergetik-Therapie wie auch des sogenannten Profilens nur noch approbierten Ärzten, psychologischen Psychotherapeuten und Heilpraktikern erlaubt. Eine solche Erlaubnis zur Ausübung von Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz besitzen die meisten Synergetik-Therapeuten nicht.

Bekannt gewordene Zwischenfälle

Mindestens ein Todefall wird mit der Synergetik-Therapie in Zusammenhang gebracht: Eine krebskranke Frau namens Petra absolvierte nach Angaben ihres Freundes Uwe Appel eine Synergetik-Therapie und verzichtete auf eine Therapie der modernen Medizin. Sie verstarb.[3][4][5]

Siehe auch

Literatur

  • Colin Goldner: Die Psycho-Szene. ISBN 3-932710-25-8 Alibri Verlag
  • Ärzte Zeitung, vom 3.07.2009. Synergetik-Therapie darf nicht von jedermann erbracht werden. [1]

Weblinks

Quellennachweise