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[[image:AZK_Sylvia_Stolz.jpg|Bericht über Sylvia Stolz bei einer so genannten [[AZK|Anti-Zensurkonferenz]] des Schweizer Sektengründers [[Ivo Sasek]] im Jahre 2012<ref>Referat "Die Wirklichkeit der Meinungsfreiheit", AZK, 8. internationale Konferenz, Stadthalle Chur, 24. November 2012</ref> Die Leugnung des Holocaust auf dieser Veranstaltung führte zu einer Verurteilung zu 20 Monaten Haft ohne Bewährung. (Bild: Südostschweiz<ref>http://www.suedostschweiz.ch/vermischtes/strafanzeige-gegen-stolz-und-sasek</ref>)|300px|thumb]]
 
[[image:AZK_Sylvia_Stolz.jpg|Bericht über Sylvia Stolz bei einer so genannten [[AZK|Anti-Zensurkonferenz]] des Schweizer Sektengründers [[Ivo Sasek]] im Jahre 2012<ref>Referat "Die Wirklichkeit der Meinungsfreiheit", AZK, 8. internationale Konferenz, Stadthalle Chur, 24. November 2012</ref> Die Leugnung des Holocaust auf dieser Veranstaltung führte zu einer Verurteilung zu 20 Monaten Haft ohne Bewährung. (Bild: Südostschweiz<ref>http://www.suedostschweiz.ch/vermischtes/strafanzeige-gegen-stolz-und-sasek</ref>)|300px|thumb]]
 
'''Sylvia Stolz''' (geb. 6. August 1963 in München) ist eine aktuell mit befristetem Berufsverbot<ref>http://www.netz-gegen-nazis.de/lexikontext/sylvia-stolz</ref> belegte deutsche Rechtsanwältin und Holocaustleugnerin aus Ebersberg. Stolz wurde als Rechtsanwältin bekannter Neonazis und Rechtsextremisten wie Horst Mahler, Germar Rudolf, Rigolf Hennig und Ernst Zündel bekannt. Als Verteidigerin des unter anderem wegen Holocaustleugnung angeklagten Ernst Zündel sorgte Stolz für erhebliches Aufsehen, indem sie immer wieder Anträge, Beschwerden und Erklärungen mit volksverhetzendem Inhalt stellte bzw. abgab. Stolz hatte unter anderem Dokumente mit „Heil Hitler“ unterzeichnet und den Hitlergruß benutzt. Zwei Schöffen hatte sie bei einer Verurteilung Zündels die Todesstrafe wegen „Volksverleumdung und Feindbegünstigung“ angekündigt.
 
'''Sylvia Stolz''' (geb. 6. August 1963 in München) ist eine aktuell mit befristetem Berufsverbot<ref>http://www.netz-gegen-nazis.de/lexikontext/sylvia-stolz</ref> belegte deutsche Rechtsanwältin und Holocaustleugnerin aus Ebersberg. Stolz wurde als Rechtsanwältin bekannter Neonazis und Rechtsextremisten wie Horst Mahler, Germar Rudolf, Rigolf Hennig und Ernst Zündel bekannt. Als Verteidigerin des unter anderem wegen Holocaustleugnung angeklagten Ernst Zündel sorgte Stolz für erhebliches Aufsehen, indem sie immer wieder Anträge, Beschwerden und Erklärungen mit volksverhetzendem Inhalt stellte bzw. abgab. Stolz hatte unter anderem Dokumente mit „Heil Hitler“ unterzeichnet und den Hitlergruß benutzt. Zwei Schöffen hatte sie bei einer Verurteilung Zündels die Todesstrafe wegen „Volksverleumdung und Feindbegünstigung“ angekündigt.
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Sylvia Stolz wird in der Liste der Autoren der rechtsextrmistischen Zeitschrift [[Der Reichsbote|Volk in Bewegung - Der Reichsbote]] genannt.
 
==Verurteilungen und Berufsverbot==
 
==Verurteilungen und Berufsverbot==
 
Die Lebenspartnerin von Horst Mahler<ref>Frank Käßner: Ernst Zündel: ''"Agitator, Hetzer, Brandredner".'' In: Welt Online, 16. Februar 2007</ref> wurde inzwischen mehrfach wegen Volksverhetzung, Strafvereitelung und weiterer Straftaten verurteilt.  
 
Die Lebenspartnerin von Horst Mahler<ref>Frank Käßner: Ernst Zündel: ''"Agitator, Hetzer, Brandredner".'' In: Welt Online, 16. Februar 2007</ref> wurde inzwischen mehrfach wegen Volksverhetzung, Strafvereitelung und weiterer Straftaten verurteilt.  
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2015 wurde Sylvia Stolz vom Landgericht München II zu einer Haftstrafe von einem Jahr und 8 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Grund für die Verurteilung war die Holocaustleugnung und Volksverhetzung während eines AZK-Auftritts (8. AZK) im Schweizer Chur im November 2012. Stolz hielt bei der AZK den Vortrag "Sprechverbot – Beweisverbot – Verteidigungsverbot. Die Wirklichkeit der Meinungsfreiheit". Ein weiterer Grund für die Verurteilung war die missbräuchliche Unterschrift als "Rechtsanwältin" in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft.
 
2015 wurde Sylvia Stolz vom Landgericht München II zu einer Haftstrafe von einem Jahr und 8 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Grund für die Verurteilung war die Holocaustleugnung und Volksverhetzung während eines AZK-Auftritts (8. AZK) im Schweizer Chur im November 2012. Stolz hielt bei der AZK den Vortrag "Sprechverbot – Beweisverbot – Verteidigungsverbot. Die Wirklichkeit der Meinungsfreiheit". Ein weiterer Grund für die Verurteilung war die missbräuchliche Unterschrift als "Rechtsanwältin" in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft.
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[http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=75996&pos=2&anz=601 Urteil des BGH vom 3.  Mai 2016]
    
==Auftritt bei der Anti-Zensurkonferenz im November 2012==
 
==Auftritt bei der Anti-Zensurkonferenz im November 2012==
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<references/>
 
<references/>
 
[[category:Holocaustleugner]]
 
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[[category:Rechtskräftig und nicht-rechtskräftig verurteilt]]
 
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