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[[image:AZK_Sylvia_Stolz.jpg|Bericht über Sylvia Stolz bei einer so genannten [[AZK|Anti-Zensurkonferenz]] des Schweizer Sektengründers [[Ivo Sasek]] im Jahre 2012<ref>Referat "Die Wirklichkeit der Meinungsfreiheit", AZK, 8. internationale Konferenz, Stadthalle Chur, 24. November 2012</ref> Die Leugnung des Holocaust auf dieser Veranstaltung führte zu einer Verurteilung zu 20 Monaten Haft ohne Bewährung. (Bild: Südostschweiz<ref>http://www.suedostschweiz.ch/vermischtes/strafanzeige-gegen-stolz-und-sasek</ref>)|300px|thumb]]
 
[[image:AZK_Sylvia_Stolz.jpg|Bericht über Sylvia Stolz bei einer so genannten [[AZK|Anti-Zensurkonferenz]] des Schweizer Sektengründers [[Ivo Sasek]] im Jahre 2012<ref>Referat "Die Wirklichkeit der Meinungsfreiheit", AZK, 8. internationale Konferenz, Stadthalle Chur, 24. November 2012</ref> Die Leugnung des Holocaust auf dieser Veranstaltung führte zu einer Verurteilung zu 20 Monaten Haft ohne Bewährung. (Bild: Südostschweiz<ref>http://www.suedostschweiz.ch/vermischtes/strafanzeige-gegen-stolz-und-sasek</ref>)|300px|thumb]]
 
'''Sylvia Stolz''' (geb. 6. August 1963 in München) ist eine aktuell mit befristetem Berufsverbot<ref>http://www.netz-gegen-nazis.de/lexikontext/sylvia-stolz</ref> belegte deutsche Rechtsanwältin und Holocaustleugnerin aus Ebersberg. Stolz wurde als Rechtsanwältin bekannter Neonazis und Rechtsextremisten wie Horst Mahler, Germar Rudolf, Rigolf Hennig und Ernst Zündel bekannt. Als Verteidigerin des unter anderem wegen Holocaustleugnung angeklagten Ernst Zündel sorgte Stolz für erhebliches Aufsehen, indem sie immer wieder Anträge, Beschwerden und Erklärungen mit volksverhetzendem Inhalt stellte bzw. abgab. Stolz hatte unter anderem Dokumente mit „Heil Hitler“ unterzeichnet und den Hitlergruß benutzt. Zwei Schöffen hatte sie bei einer Verurteilung Zündels die Todesstrafe wegen „Volksverleumdung und Feindbegünstigung“ angekündigt.
 
'''Sylvia Stolz''' (geb. 6. August 1963 in München) ist eine aktuell mit befristetem Berufsverbot<ref>http://www.netz-gegen-nazis.de/lexikontext/sylvia-stolz</ref> belegte deutsche Rechtsanwältin und Holocaustleugnerin aus Ebersberg. Stolz wurde als Rechtsanwältin bekannter Neonazis und Rechtsextremisten wie Horst Mahler, Germar Rudolf, Rigolf Hennig und Ernst Zündel bekannt. Als Verteidigerin des unter anderem wegen Holocaustleugnung angeklagten Ernst Zündel sorgte Stolz für erhebliches Aufsehen, indem sie immer wieder Anträge, Beschwerden und Erklärungen mit volksverhetzendem Inhalt stellte bzw. abgab. Stolz hatte unter anderem Dokumente mit „Heil Hitler“ unterzeichnet und den Hitlergruß benutzt. Zwei Schöffen hatte sie bei einer Verurteilung Zündels die Todesstrafe wegen „Volksverleumdung und Feindbegünstigung“ angekündigt.
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Sylvia Stolz wird in der Liste der Autoren der rechtsextrmistischen Zeitschrift [[Der Reichsbote|Volk in Bewegung - Der Reichsbote]] genannt.
 
==Verurteilungen und Berufsverbot==
 
==Verurteilungen und Berufsverbot==
Die Lebenspartnerin von Horst Mahler<ref>Frank Käßner: Ernst Zündel: ''"Agitator, Hetzer, Brandredner".'' In: Welt Online, 16. Februar 2007</ref> wurde wegen Volksverhetzung und Strafvereitelung verurteilt. Am 14. Januar 2008 verurteilte das Mannheimer Landgericht Stolz zu dreieinhalb Jahren Haft, außerdem wurde gegen sie ein fünfjähriges Berufsverbot ausgesprochen, weil sie ihre Anwaltstätigkeit zur Verbreitung revisionistischer Thesen missbraucht habe.
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Die Lebenspartnerin von Horst Mahler<ref>Frank Käßner: Ernst Zündel: ''"Agitator, Hetzer, Brandredner".'' In: Welt Online, 16. Februar 2007</ref> wurde inzwischen mehrfach wegen Volksverhetzung, Strafvereitelung und weiterer Straftaten verurteilt.  
Stolz legte gegen das Urteil Revision ein. Im Dezember 2008 wurde das Urteil teilweise aufgehoben und wegen des Strafmaßes zu erneuter Verhandlung an das Landgericht zurückverwiesen. Das verhängte Berufsverbot hat nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs jedoch Bestand. Im Mai 2009 verurteilte das Landgericht Mannheim sie wegen Volksverhetzung, wiederholter Holocaustleugnung, Aufstachelung zu Rassenhass sowie versuchter Nötigung und Strafvereitelung<ref>http://endstation-rechts.de/index.php?option=com_k2&view=item&id=1135:haftstrafe-und-berufsverbot-f%C3%BCr-holocaustleugnerin-sylvia-stolz&Itemid=618</ref> <ref>http://www.netz-gegen-nazis.de/lexikontext/sylvia-stolz</ref> zu drei Jahren und drei Monaten Haft – also drei Monate weniger als die ursprüngliche Haftstrafe. Ihre erneute Revision verwarf der Bundesgerichtshof im Oktober 2009 als "offensichtlich unbegründet". Am 13. April 2011 wurde sie aus der Haft entlassen.<ref>http://de.wikipedia.org/wiki/Sylvia_Stolz</ref>
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Am 14. Januar 2008 verurteilte das Mannheimer Landgericht Stolz zu dreieinhalb Jahren Haft, außerdem wurde gegen sie ein fünfjähriges Berufsverbot ausgesprochen, weil sie ihre Anwaltstätigkeit zur Verbreitung revisionistischer Thesen missbraucht habe. Stolz legte gegen das Urteil Revision ein. Im Dezember 2008 wurde das Urteil teilweise aufgehoben und wegen des Strafmaßes zur erneuten Verhandlung an das Landgericht zurückverwiesen. Das verhängte Berufsverbot hat nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs jedoch Bestand.  
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Im Mai 2009 verurteilte das Landgericht Mannheim Stolz wegen Volksverhetzung, wiederholter Holocaustleugnung, Aufstachelung zu Rassenhass sowie versuchter Nötigung und Strafvereitelung<ref>http://endstation-rechts.de/index.php?option=com_k2&view=item&id=1135:haftstrafe-und-berufsverbot-f%C3%BCr-holocaustleugnerin-sylvia-stolz&Itemid=618</ref> <ref>http://www.netz-gegen-nazis.de/lexikontext/sylvia-stolz</ref> zu drei Jahren und drei Monaten Haft – also drei Monate weniger als die ursprüngliche Haftstrafe. Ihre erneute Revision verwarf der Bundesgerichtshof im Oktober 2009 als "offensichtlich unbegründet". Am 13. April 2011 wurde sie aus der Haft entlassen.<ref>http://de.wikipedia.org/wiki/Sylvia_Stolz</ref>
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2015 wurde Sylvia Stolz vom Landgericht München II zu einer Haftstrafe von einem Jahr und 8 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Grund für die Verurteilung war die Holocaustleugnung und Volksverhetzung während eines AZK-Auftritts (8. AZK) im Schweizer Chur im November 2012. Stolz hielt bei der AZK den Vortrag "Sprechverbot – Beweisverbot – Verteidigungsverbot. Die Wirklichkeit der Meinungsfreiheit". Ein weiterer Grund für die Verurteilung war die missbräuchliche Unterschrift als "Rechtsanwältin" in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft.
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2015 wurde Sylvia Stolz vom Landgericht München II zu einer Haftstrafe von einem Jahr und 8 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Grund für die Verurteilung war die Holocaustleugnung und Volksverhetzung während eines AZK-Auftritts (8. AZK) im Schweizer Chur im November 2012. Stolz hielt bei der AZK den Vortrag "Sprechverbot – Beweisverbot – Verteidigungsverbot. Die Wirklichkeit der Meinungsfreiheit". Ein weiterer Grund für die Verurteilung war die missbräuchliche Unterschrift "Rechtsanwältin" in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft.
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[http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=75996&pos=2&anz=601 Urteil des BGH vom 3. Mai 2016]
    
==Auftritt bei der Anti-Zensurkonferenz im November 2012==
 
==Auftritt bei der Anti-Zensurkonferenz im November 2012==
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[[category:Holocaustleugner]]
 
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[[category:Rechtskräftig und nicht-rechtskräftig verurteilt]]
 
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