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Stolz legte gegen das Urteil Revision ein. Im Dezember 2008 wurde das Urteil teilweise aufgehoben und wegen des Strafmaßes zu erneuter Verhandlung an das Landgericht zurückverwiesen. Das verhängte Berufsverbot hat nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs jedoch Bestand. Im Mai 2009 verurteilte das Landgericht Mannheim sie wegen Volksverhetzung, wiederholter Holocaustleugnung, Aufstachelung zu Rassenhass sowie versuchter Nötigung und Strafvereitelung<ref>http://endstation-rechts.de/index.php?option=com_k2&view=item&id=1135:haftstrafe-und-berufsverbot-f%C3%BCr-holocaustleugnerin-sylvia-stolz&Itemid=618</ref> <ref>http://www.netz-gegen-nazis.de/lexikontext/sylvia-stolz</ref> zu drei Jahren und drei Monaten Haft – also drei Monate weniger als die ursprüngliche Haftstrafe. Ihre erneute Revision verwarf der Bundesgerichtshof im Oktober 2009 als "offensichtlich unbegründet". Am 13. April 2011 wurde sie aus der Haft entlassen.<ref>http://de.wikipedia.org/wiki/Sylvia_Stolz</ref>
 
Stolz legte gegen das Urteil Revision ein. Im Dezember 2008 wurde das Urteil teilweise aufgehoben und wegen des Strafmaßes zu erneuter Verhandlung an das Landgericht zurückverwiesen. Das verhängte Berufsverbot hat nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs jedoch Bestand. Im Mai 2009 verurteilte das Landgericht Mannheim sie wegen Volksverhetzung, wiederholter Holocaustleugnung, Aufstachelung zu Rassenhass sowie versuchter Nötigung und Strafvereitelung<ref>http://endstation-rechts.de/index.php?option=com_k2&view=item&id=1135:haftstrafe-und-berufsverbot-f%C3%BCr-holocaustleugnerin-sylvia-stolz&Itemid=618</ref> <ref>http://www.netz-gegen-nazis.de/lexikontext/sylvia-stolz</ref> zu drei Jahren und drei Monaten Haft – also drei Monate weniger als die ursprüngliche Haftstrafe. Ihre erneute Revision verwarf der Bundesgerichtshof im Oktober 2009 als "offensichtlich unbegründet". Am 13. April 2011 wurde sie aus der Haft entlassen.<ref>http://de.wikipedia.org/wiki/Sylvia_Stolz</ref>
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2015 wurde Sylvia Stolz zu einer Haftstrafe von einem Jahr und 8 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Grund für die Verurteilung war die Holocaustleugnung und Volksverhetzung während eines AZK-Auftritts im Schweizer Chur im November 2012. Ein weiterer Grund für die Verurteilung war die missbräuchliche Unterschrift "Rechtsanwältin" in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft.
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2015 wurde Sylvia Stolz vom Landgericht München II zu einer Haftstrafe von einem Jahr und 8 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Grund für die Verurteilung war die Holocaustleugnung und Volksverhetzung während eines AZK-Auftritts (8. AZK) im Schweizer Chur im November 2012. Stolz hielt bei der AZK den Vortrag "Sprechverbot – Beweisverbot – Verteidigungsverbot. Die Wirklichkeit der Meinungsfreiheit". Ein weiterer Grund für die Verurteilung war die missbräuchliche Unterschrift "Rechtsanwältin" in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft.
    
==Auftritt bei der Anti-Zensurkonferenz im November 2012==
 
==Auftritt bei der Anti-Zensurkonferenz im November 2012==
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