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Grieger-Langer nimmt für sich in Anspruch, Psychologin und Psychotherapeutin zu sein. Psychotherapeut ist eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung, die nur führen darf, wer ein Studium der Psychologie oder Medizin und anschließend eine Psychotherapeutenausbildung absolviert hat. Grieger-Langer ist jedoch nicht Psychologin, sondern Pädagogin; auf ihrer Webseite präsentiert sie ein Diplomzeugnis der Universität Bielefeld vom Juni 1998.<ref name="laufbahn">profilersuzanne.com/news/akademische-laufbahn-stationen/ Aufruf am 31. Oktober 2018</ref> Sie schreibt dazu, dass die Berufsbezeichnung "Psychologin" gerechtfertigt sei, weil sie im Nebenfach Psychologie studiert und verschiedene Weiterbildungen im Bereich Psychologie absolviert habe. Ihr Pädagogikstudium habe "ca. 96% des Studieninhaltes eines Psychologiestudiums" abgedeckt.<ref name="Urteil"/>
 
Grieger-Langer nimmt für sich in Anspruch, Psychologin und Psychotherapeutin zu sein. Psychotherapeut ist eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung, die nur führen darf, wer ein Studium der Psychologie oder Medizin und anschließend eine Psychotherapeutenausbildung absolviert hat. Grieger-Langer ist jedoch nicht Psychologin, sondern Pädagogin; auf ihrer Webseite präsentiert sie ein Diplomzeugnis der Universität Bielefeld vom Juni 1998.<ref name="laufbahn">profilersuzanne.com/news/akademische-laufbahn-stationen/ Aufruf am 31. Oktober 2018</ref> Sie schreibt dazu, dass die Berufsbezeichnung "Psychologin" gerechtfertigt sei, weil sie im Nebenfach Psychologie studiert und verschiedene Weiterbildungen im Bereich Psychologie absolviert habe. Ihr Pädagogikstudium habe "ca. 96% des Studieninhaltes eines Psychologiestudiums" abgedeckt.<ref name="Urteil"/>
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Im Juni 2018 stellte Grieger-Langer beim Landgericht Bielefeld einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung, mit der Schwertfeger kritische Aussagen zu Grieger-Langers Qualifikation und zu ihrer angeblichen Lehrtätigkeit untersagt werden sollten. Der Antrag wurde vom Landgericht am 13. Juli 2018 zurückgewiesen.<ref>[https://www.ruhrbarone.de/grieger-langer-chancenlos-beim-landgericht/156574 Suzanne Grieger-Langer – chancenlos beim Landgericht. Ruhrbarone, 13. Juli 2018]</ref><ref name="Urteil">[[media:Urteil-SGL-BS.pdf|Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 13. Juli 2018 (AZ 3 O 236/18)]]</ref>
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Im Juni 2018 stellte Grieger-Langer beim Landgericht Bielefeld einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung, mit der Schwertfeger kritische Aussagen zu Grieger-Langers Qualifikation und zu ihrer angeblichen Lehrtätigkeit untersagt werden sollten. Der Antrag wurde vom Landgericht am 13. Juli 2018 zurückgewiesen.<ref>[https://www.ruhrbarone.de/grieger-langer-chancenlos-beim-landgericht/156574 Suzanne Grieger-Langer – chancenlos beim Landgericht. Ruhrbarone, 13. Juli 2018]</ref><ref name="Urteil">[[media:Urteil-SGL-BS.pdf|Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 13. Juli 2018 (AZ 3 O 236/18)]]</ref> Dieses Urteil wurde im Dezember 2018 vom Oberlandesgericht Hamm bestätigt und damit rechtskräftig.<ref>OLG Hamm, I-4 U 126/18, 11. Dezember 2018</ref>
    
==Weitere Unklarheiten in der Selbstdarstellung==
 
==Weitere Unklarheiten in der Selbstdarstellung==
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