Stevia: Unterschied zwischen den Versionen

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==Rechtliche Situation==
 
==Rechtliche Situation==
Stevia unterliegt der Novel-Food-Verordnung (''Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten'') und ist EU-weit nicht als Lebensmittel zugelassen, weil der wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der EU-Kommission (SCF) in einer Stellungnahme vom 17. Juni 1999 erklärt hat, dass die Sicherheitsstudien zu Steviosid bisher nicht ausreichten, um eine Unbedenklichkeit zu belegen. Produkte aus der Pflanze Stevia rebaudiana fallen als neuartiges Lebensmittel in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 258/97 über neuartige Lebensmittel
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Stevia unterliegt der Novel-Food-Verordnung (''Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten'') und ist EU-weit nicht als Lebensmittel zugelassen, weil der wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der EU-Kommission (SCF) in einer Stellungnahme vom 17.&nbsp;Juni 1999 erklärt hat, dass die Sicherheitsstudien zu Steviosid bisher nicht ausreichten, um eine Unbedenklichkeit zu belegen<ref>http://www.google.de/url?q=http://www.bfr.bund.de/cm/208/stevia_rebaudiana.pdf&sa=X&ei=Se4pTJ7BFZSCOPnK3bID&ved=0CBsQzgQoATAA&usg=AFQjCNH1hYRbpCsXjM9Ud1K4W38WY2Q2aA</ref>. Produkte aus der Pflanze Stevia rebaudiana fallen als neuartiges Lebensmittel in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 258/97 über neuartige Lebensmittel
 
und neuartige Lebensmittelzutaten (Novel Food Verordnung)<ref>http://www.bfr.bund.de/cm/208/suesse_blaetter_von_stevia_rebaudiana.pdf</ref><ref>Stellungnahme des Wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses der EU-Kommission zu ''Stevia Rebaudiana Bertoni'' Pflanzen und Blätter</ref>.
 
und neuartige Lebensmittelzutaten (Novel Food Verordnung)<ref>http://www.bfr.bund.de/cm/208/suesse_blaetter_von_stevia_rebaudiana.pdf</ref><ref>Stellungnahme des Wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses der EU-Kommission zu ''Stevia Rebaudiana Bertoni'' Pflanzen und Blätter</ref>.
  

Version vom 29. Juni 2010, 16:05 Uhr

Stevia rebaudina

Stevia rebaudina (Süß- oder Honigkraut, Süßblatt) ist eine mehrjährige, krautige Pflanze aus der Familie der Korbblütengewäche (Asteraceae). Die Stevia-Pflanze enthält u.a. ein sehr süß schmeckendes Glycosid, Steviosid, was in vielen Ländern zu ihrer Verwendung als kohlenhydratfreien Zuckerersatz führte.

Inhaltsstoffe

Steviosid ist ein Glycosid des Diterpens Steviol. Die Stevia-Blätter enthalten zehn bislang entdeckte Süßstoffe, wobei Steviosid fast immer den größten Anteil darstellt. Steviosid ist in der Reinform ein feines, hellgelbliches bis weißes Pulver, ähnlich wie Puderzucker.[1].

Die Süßkraft von Steviosid ist mit Schwankungen von ca. 70-fach bis zu 450-fach um ein Vielfaches höher als von Rohrzucker. Zur Unbedenklichkeit von Stevia liegt eine Vielzahl unterschiedlicher Studien vor, von denen laut WHO keine Hinweise auf eine mutagene (erbgutverändernde) Wirkung vorliegen. Allerdings zeigten Tierversuche eine geringfügige subchronische Toxizität bei Mäusen, Hamstern und Ratten. Weiterhin zeigte sich eine signifikante Beeinträchtigung der Fruchtbarkeit bei männlichen Ratten. Allerdings wenden Kritiker der Studie ein, dass dies durch extrem hohe Dosen (mehr als die Hälfte des Körpergewichts) herbeigeführt wurde.[2]

Rechtliche Situation

Stevia unterliegt der Novel-Food-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten) und ist EU-weit nicht als Lebensmittel zugelassen, weil der wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der EU-Kommission (SCF) in einer Stellungnahme vom 17. Juni 1999 erklärt hat, dass die Sicherheitsstudien zu Steviosid bisher nicht ausreichten, um eine Unbedenklichkeit zu belegen[3]. Produkte aus der Pflanze Stevia rebaudiana fallen als neuartiges Lebensmittel in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 258/97 über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten (Novel Food Verordnung)[4][5].

In einigen südamerikanischen und asiatischen Ländern, vor allem Japan, Südkorea und Brasilien sowie in der Schweiz hingegen darf Stevia bereits seit einigen Jahren verschiedenen Lebensmitteln offiziell als Süßungsmittel zugesetzt werden. In den USA darf Stevia nur als Nahrungsergänzungsmittel vertrieben werden.

Nach Erkenntnissen aus neueren Studien der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vom 14. April 2010 wurde mittlerweile bewiesen, dass Stevia weder genotoxisch noch krebserregend ist und auch keine negativen Auswirkung auf die Fruchtbarkeit und Fortpflanzungsorgane des Menschen hat[6][7][8]. Somit wird eine europaweite Zulassung bald erwartet.

Verwendung als Nahrungsergänzungsmittel und in der Pseudomedizin

Steviaextrakt.jpg

Da dem Rohrzucker neben seinen wissenschaftlich erwiesenen gesundheitlichen Gefahren seitens der Pseudomedizin allerhand andere Gesundheitsrisiken wie z.B. Entkalkung von Zähnen und Knochen, Magenschleimhautentzündungen, Vitamin B-Mangel, Hyperaktivität bei Kindern, Schwächung des Immunsystems, Krebs, Akne, Depressionen, Herzinfarkt, Kolitis und Kinderlähmung zugewiesen werden, wird der Stevia-Pflanze als natürliches und kalorienfreies Süßungsmittel eine übermäßige Bedeutung für die Gesundheit nachgesagt. Daneben wird mit diversen Heilwirkungen geworben, wie die Förderung der Verdauung, Harmonisierung des Blutdrucks, Bekämpfung von Müdigkeit und Erschöpfung, Abbau von Übergewicht, Bekämpfung von Pilzbefall (Candidose), Normalisierung des Blutzuckerspiegels bei Diabetikern und als Mittel gegen Zahnprobleme. Stevia soll auch, äußerlich angewendet, die Haut und Haare jugendlich schön zu erhalten, Schuppen und Akne bekämpfen.[9]

All diese verschiedenen Verheißungen sind wissenschaftlich nicht belegt.

Quellenverzeichnis