Stevia: Unterschied zwischen den Versionen

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'''''Stevia rebaudina''''' (Süß- oder Honigkraut, Süßblatt) ist eine  mehrjährige, krautige Pflanze aus der Familie der Korbblütengewäche (''Asteraceae''). Die Stevia-Pflanze enthält u. a. ein sehr süß schmeckendes Glycosid, Steviosid, was in vielen Ländern zu ihrer Verwendung als kohlenhydratfreien Zuckerersatz führte.  
 
'''''Stevia rebaudina''''' (Süß- oder Honigkraut, Süßblatt) ist eine  mehrjährige, krautige Pflanze aus der Familie der Korbblütengewäche (''Asteraceae''). Die Stevia-Pflanze enthält u. a. ein sehr süß schmeckendes Glycosid, Steviosid, was in vielen Ländern zu ihrer Verwendung als kohlenhydratfreien Zuckerersatz führte.  
  

Version vom 28. Mai 2009, 17:00 Uhr

Steviapflanze.jpg

Stevia rebaudina (Süß- oder Honigkraut, Süßblatt) ist eine mehrjährige, krautige Pflanze aus der Familie der Korbblütengewäche (Asteraceae). Die Stevia-Pflanze enthält u. a. ein sehr süß schmeckendes Glycosid, Steviosid, was in vielen Ländern zu ihrer Verwendung als kohlenhydratfreien Zuckerersatz führte.


Inhaltsstoffe

Die Süßkraft von Steviosid ist mit Schwankungen von ca. 70-fach bis zu 450-fach um ein vielfaches höher als von Rohrzucker. Zur Unbedenklichkeit von Stevia liegt eine Vielzahl unterschiedlicher Studien vor, von denen laut WHO keine Hinweise auf eine mutagene (erbgutverändernde) Wirkung vorliegen. Allerdings zeigten Tierversuche eine geringfügige subchronische Toxizität bei Mäusen, Hamstern und Ratten. Weiterhin zeigte sich eine signifikante Beeinträchtigung der Fruchtbarkeit bei männlichen Ratten. Allerdings wenden Kritiker der Studie ein, dass dies durch extrem hohe Dosen (mehr als die Hälfte des Körpergewichts) herbeigeführt wurde [1].


rechtliche Situation

Stevia unterliegt der Novel-Food-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten) und ist EU-weit als Lebensmittel nicht zugelassen, weil der wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der EU-Kommission (SCF) in einer Stellungnahme vom 17. Juni 1999 erklärt hat, dass die Sicherheitsstudien zu Steviosid nicht ausreichen, um eine Unbedenklichkeit zu belegen [2] [3]

In einigen südamerikanischen und asiatischen Ländern, vor allem Japan, Südkorea und Brasilien sowie in der Schweiz hingegen darf Stevia bereits seit einigen Jahren verschiedenen Lebensmitteln offiziell als Süßungsmittel zugesetzt werden. In den USA darf Stevia nur als Nahrungsergänzungsmittel vertrieben werden. Eine Zulassung von Stevia als Lebensmittel wird derzeit auch in der EU angestrebt.

Verwendung als Nahrungsergänzungsmittel und in der Pseudomedizin

Da dem Rohrzucker neben seinen wissenschaftlich erwiesenen gesundheitlichen Gefahren seitens der Pseudomedizin allerhand andere Gesundheitsrisiken wie z.B. Entkalkung von Zähnen und Knochen, Magenschleimhautentzündungen, Vitamin B-Mangel, Hyperaktivität bei Kindern, Schwächung des Immunsystems, Krebs, Akne, Depressionen, Herzinfarkt, Kolitis und Kinderlähmung zugewiesen werden, wird der Stevia-Pflanze als natürliches und kalorienfreies Süßungsmittel eine übermäßige Bedeutung für die Gesundheit nachgesagt. Daneben wird mit diversen Heilwirkungen geworben, wie die Förderung der Verdauung, Harmonisierung des Blutdrucks, Bekämpfung von Müdigkeit und Erschöpfung, Abbau von Übergewicht, Bekämpfung von Pilzbefall (Candidose), Normalisierung des Blutzuckerspiegels bei Diabetikern und als Mittel gegen Zahnprobleme. Stevia soll auch, äußerlich angewendet, die Haut und Haare jugendlich schön zu erhalten, Schuppen und Akne bekämpfen [4].

Alle diese verschiedenen Verheißungen sind wissenschaftlich nicht belegt.

Quellenverzeichnis

  1. http://www.zeit.de/2008/47/DOS-Stevia
  2. Stellungnahme des Wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses der EU-Kommission zu Stevia Rebaudiana Bertoni Pflanzen und Blätter
  3. www.bfr.bund.de/cm/208/suesse_blaetter_von_stevia_rebaudiana.pdf
  4. http://www.eco-world.de/service/news/archiv/1678/index.html