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Damit ist die Behauptung widerlegt, das NIST verhindere durch Geheimhaltung von Daten eine Überprüfung seiner Ergebnisse.
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Die Behauptung, das NIST verhindere durch Geheimhaltung von Daten eine Überprüfung seiner Ergebnisse, ist gegenstandslos.
     
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