Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 43: Zeile 43:  
Anbieter technisch fragwürdiger Produkte berufen sich oft auf Patente. Ein Patent (oder ein Gebrauchsmuster, das ist eine Art Patent mit geringeren Anforderungen an die Neuartigkeit als beim "echten" Patent) sagt aber nichts darüber aus, ob eine Erfindung überhaupt funktionieren kann. Die Patentwürdigkeit einer Erfindung ergibt sich aus formalen Kriterien wie der Neuheit und der so gen. Erfindungshöhe; die prinzipielle Funktionsfähigkeit wird nicht geprüft. Die oft zu lesende Behauptung, Anmeldungen für physikalisch unmögliche [[Perpetuum Mobile|"Perpetuum-Mobile-Erfindungen"]] würden von Patentämtern nicht angenommen, stimmt ebenfalls nicht.<ref>Beispiel für eine Patentanmeldung einer physikalisch abseitigen und nicht funktionsfähigen Erfindung: ''DE&nbsp;10238959&nbsp;A1: Verfahren und Vorrichtungen, die es ermöglichen mit Hilfe der Schwerkraft andere Energieformen zu erzeugen, die universell und überall genutzt werden können ohne Verbrauch, Vernichtung oder Abschwächung der Schwerkraft und in unbegrenzter Menge zu jeder Zeit und ohne Umweltbelastung. Anmeldetag: 19.08.2002''</ref> Auch werden überflüssig oder absurd anmutende Erfindungen patentiert.<ref>Erfolgreich patentiert wurden in den USA beispielsweise Schuhkühler, ein Fischbad, automatische Menschenwaschstraßen, eine Milk Gun zur Fütterung von Babys, Metallgitter für den Mund von Übergewichtigen, oder eine Zentrifuge, die Schwangeren dabei helfen soll, ihr Kind mit Hilfe der Fliehkraft zu gebären. Eine unterhaltsame Sammlung solcher Patente bietet die Internetseite [http://totallyabsurd.com Totally Absurd Inventions - America's Goofiest Patents!]</ref>
 
Anbieter technisch fragwürdiger Produkte berufen sich oft auf Patente. Ein Patent (oder ein Gebrauchsmuster, das ist eine Art Patent mit geringeren Anforderungen an die Neuartigkeit als beim "echten" Patent) sagt aber nichts darüber aus, ob eine Erfindung überhaupt funktionieren kann. Die Patentwürdigkeit einer Erfindung ergibt sich aus formalen Kriterien wie der Neuheit und der so gen. Erfindungshöhe; die prinzipielle Funktionsfähigkeit wird nicht geprüft. Die oft zu lesende Behauptung, Anmeldungen für physikalisch unmögliche [[Perpetuum Mobile|"Perpetuum-Mobile-Erfindungen"]] würden von Patentämtern nicht angenommen, stimmt ebenfalls nicht.<ref>Beispiel für eine Patentanmeldung einer physikalisch abseitigen und nicht funktionsfähigen Erfindung: ''DE&nbsp;10238959&nbsp;A1: Verfahren und Vorrichtungen, die es ermöglichen mit Hilfe der Schwerkraft andere Energieformen zu erzeugen, die universell und überall genutzt werden können ohne Verbrauch, Vernichtung oder Abschwächung der Schwerkraft und in unbegrenzter Menge zu jeder Zeit und ohne Umweltbelastung. Anmeldetag: 19.08.2002''</ref> Auch werden überflüssig oder absurd anmutende Erfindungen patentiert.<ref>Erfolgreich patentiert wurden in den USA beispielsweise Schuhkühler, ein Fischbad, automatische Menschenwaschstraßen, eine Milk Gun zur Fütterung von Babys, Metallgitter für den Mund von Übergewichtigen, oder eine Zentrifuge, die Schwangeren dabei helfen soll, ihr Kind mit Hilfe der Fliehkraft zu gebären. Eine unterhaltsame Sammlung solcher Patente bietet die Internetseite [http://totallyabsurd.com Totally Absurd Inventions - America's Goofiest Patents!]</ref>
   −
Häufig existiert auch in Wirklichkeit kein oder noch kein Patent, sondern die Erfindung wurde lediglich zum Patent ''angemeldet''. Eine so gen. Offenlegungsschrift, die vom Patentamt üblicherweise 1&nbsp;1/2 Jahre nach Anmeldung der Erfindung veröffentlicht wird, trägt zwar schon die Nummer des eventuellen späteren Patents, sagt aber nichts über den tatsöchlichen Patentstatus aus. Dieser lässt sich durch eine Recherche in Patentdatenbanken<ref>[http://www.patentamt.at/ Das Österreichische Patentamt] (Online-Recherche teilweise kostenpflichtig)</ref><ref>[http://www.swissreg.ch Swissreg - Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum]</ref><ref>[http://depatisnet.dpma.de/ DEPATIS-System des Deutschen Patent- und Markenamtes DPMA]</ref><ref>[http://ep.espacenet.com/ espacenet-Datenbanken des Europäischen Patentamts]</ref> herausfinden.
+
Häufig existiert auch in Wirklichkeit kein oder noch kein Patent, sondern die Erfindung wurde lediglich zum Patent ''angemeldet''. Eine so gen. Offenlegungsschrift, die vom Patentamt üblicherweise 1&nbsp;1/2 Jahre nach Anmeldung der Erfindung veröffentlicht wird, trägt zwar schon die Nummer des eventuellen späteren Patents, sagt aber nichts über den tatsächlichen Patentstatus aus. Dieser lässt sich durch eine Recherche in Patentdatenbanken<ref>[http://www.patentamt.at/ Das Österreichische Patentamt] (Online-Recherche teilweise kostenpflichtig)</ref><ref>[http://www.swissreg.ch Swissreg - Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum]</ref><ref>[http://depatisnet.dpma.de/ DEPATIS-System des Deutschen Patent- und Markenamtes DPMA]</ref><ref>[http://ep.espacenet.com/ espacenet-Datenbanken des Europäischen Patentamts]</ref> herausfinden. Beispiele für absurd erscheinende, aber erteilte Patente sind ein Fischbad, automatischen Menschwaschstrassen (Human Car Wash) oder eine Milk Gun zur Fütterung von Babys.
 +
 
 +
Im Gesundheitsbereich sind zahlreiche erteilte Patente bekannt, die sich praktisch kaum umsetzen lassen und als absurd anzusehen sind. So etwa ein Metallgitter für den Mund von Übergewichtigen. Eine erfolgreich patentierte Erfindung ist im United States Patent US3216423 beschrieben: eine Zentrifuge, die Schwangeren dabei helfen soll ihr Neugeborenes mit Hilfe der Fliehkraft zu gebären.  
    
Auch ein Markenschutz wird oft als eine Art Gütesiegel präsentiert. Ein aufdringlich häufig anmutender Gebrauch des Zeichens &reg; in Verbindung mit dem Produktnamen bedeutet zwar noch nicht, dass das Produkt technisch unwirksam ist, kann aber in Zusammenhang mit anderen hier genannten Kriterien Grund zur Skepsis sein. Irreführende Aussagen wie "beim Patentamt eingetragen" zeigen auf jeden Fall, dass der Anbieter es mit der Wahrheit nicht so genau nimmt: Eine geschützte Wort- oder Bildmarke sagt nichts über das Produkt aus, hat nichts mit einem Patent oder Gebrauchsmusterschutz zu tun und kann von jedermann erworben werden. Es erfolgt dann ein Eintrag ins Markenregister des jeweiligen Landes. Im Zweifelsfall lohnt sich ein Blick ins Markenregister<ref>[http://register.dpma.de/ DPMAregister - Amtliche Publikations- und Registerdatenbank des Deutschen Patent- und Markenamtes]</ref><ref>[http://www.swissreg.ch Swissreg - Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum]</ref><ref>[http://tmview.europa.eu/tmview/welcome.html TMView &ndash; Mrkensuchmaschine des Europäischen Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM)]</ref><ref>[http://www.wipo.int/madrid/en/services/madrid_express.htm Madrid Express Database] der World Intellectual Property Organization WIPO</ref>. Nicht selten stellt sich heraus, dass die Marke nicht existiert oder bereits erloschen ist.
 
Auch ein Markenschutz wird oft als eine Art Gütesiegel präsentiert. Ein aufdringlich häufig anmutender Gebrauch des Zeichens &reg; in Verbindung mit dem Produktnamen bedeutet zwar noch nicht, dass das Produkt technisch unwirksam ist, kann aber in Zusammenhang mit anderen hier genannten Kriterien Grund zur Skepsis sein. Irreführende Aussagen wie "beim Patentamt eingetragen" zeigen auf jeden Fall, dass der Anbieter es mit der Wahrheit nicht so genau nimmt: Eine geschützte Wort- oder Bildmarke sagt nichts über das Produkt aus, hat nichts mit einem Patent oder Gebrauchsmusterschutz zu tun und kann von jedermann erworben werden. Es erfolgt dann ein Eintrag ins Markenregister des jeweiligen Landes. Im Zweifelsfall lohnt sich ein Blick ins Markenregister<ref>[http://register.dpma.de/ DPMAregister - Amtliche Publikations- und Registerdatenbank des Deutschen Patent- und Markenamtes]</ref><ref>[http://www.swissreg.ch Swissreg - Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum]</ref><ref>[http://tmview.europa.eu/tmview/welcome.html TMView &ndash; Mrkensuchmaschine des Europäischen Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM)]</ref><ref>[http://www.wipo.int/madrid/en/services/madrid_express.htm Madrid Express Database] der World Intellectual Property Organization WIPO</ref>. Nicht selten stellt sich heraus, dass die Marke nicht existiert oder bereits erloschen ist.
81.394

Bearbeitungen

Navigationsmenü