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===Patente und Marken===
 
===Patente und Marken===
Anbieter technisch fragwürdiger Produkte berufen sich oft auf Patente. Ein Patent (oder ein Gebrauchsmuster, das ist eine Art Patent mit geringeren Anforderungen an die Neuartigkeit als beim "echten" Patent) sagt aber nichts darüber aus, ob eine Erfindung überhaupt funktionieren kann. Die Patentwürdigkeit einer Erfindung ergibt sich aus formalen Kriterien wie der Neuheit und der so gen. Erfindungshöhe; die prinzipielle Funktionsfähigkeit wird nicht geprüft. Die oft zu lesende Behauptung, Anmeldungen für physikalisch unmögliche [[Perpetuum Mobile|"Perpetuum-Mobile-Erfindungen"]] würden von Patentämtern nicht angenommen, stimmt ebenfalls nicht.<ref>Beispiel für eine Patentanmeldung einer physikalisch abseitigen und nicht funktionsfähigen Erfindung: ''DE&nbsp;10238959&nbsp;A1: Verfahren und Vorrichtungen, die es ermöglichen mit Hilfe der Schwerkraft andere Energieformen zu erzeugen, die universell und überall genutzt werden können ohne Verbrauch, Vernichtung oder Abschwächung der Schwerkraft und in unbegrenzter Menge zu jeder Zeit und ohne Umweltbelastung. Anmeldetag: 19.08.2002''</ref> Auch werden überflüssig oder absurd anmutende Erfindungen patentiert.<ref>Erfolgreich patentiert wurden in den USA beispielsweise Schuhkühler, ein Fischbad, automatische Menschenwaschstraßen (Human Car Wash), eine Milk Gun zur Fütterung von Babys, Metallgitter für den Mund von Übergewichtigen, oder eine Zentrifuge, die Schwangeren dabei helfen soll, ihr Kind mit Hilfe der Fliehkraft zu gebären. Eine unterhaltsame Sammlung solcher Patente bietet die Internetseite [http://totallyabsurd.com Totally Absurd Inventions - America's Goofiest Patents!]</ref>
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Anbieter technisch fragwürdiger Produkte berufen sich oft auf Patente. Ein Patent (oder ein Gebrauchsmuster, das ist eine Art Patent mit geringeren Anforderungen an die Neuartigkeit als beim "echten" Patent) sagt aber nichts darüber aus, ob eine Erfindung überhaupt funktionieren kann. Die Patentwürdigkeit einer Erfindung ergibt sich aus formalen Kriterien wie der Neuheit und der so gen. Erfindungshöhe; die prinzipielle Funktionsfähigkeit wird nicht geprüft. Die oft zu lesende Behauptung, Anmeldungen für physikalisch unmögliche [[Perpetuum Mobile|"Perpetuum-Mobile-Erfindungen"]] würden von Patentämtern nicht angenommen, stimmt ebenfalls nicht.<ref>Beispiel für eine Patentanmeldung einer physikalisch abseitigen und nicht funktionsfähigen Erfindung: ''DE&nbsp;10238959&nbsp;A1: Verfahren und Vorrichtungen, die es ermöglichen mit Hilfe der Schwerkraft andere Energieformen zu erzeugen, die universell und überall genutzt werden können ohne Verbrauch, Vernichtung oder Abschwächung der Schwerkraft und in unbegrenzter Menge zu jeder Zeit und ohne Umweltbelastung. Anmeldetag: 19.08.2002''</ref> Auch werden überflüssig oder absurd anmutende Erfindungen patentiert.<ref>Erfolgreich patentiert wurden in den USA beispielsweise Schuhkühler, ein Fischbad, automatische Menschenwaschstraßen, eine Milk Gun zur Fütterung von Babys, Metallgitter für den Mund von Übergewichtigen, oder eine Zentrifuge, die Schwangeren dabei helfen soll, ihr Kind mit Hilfe der Fliehkraft zu gebären. Eine unterhaltsame Sammlung solcher Patente bietet die Internetseite [http://totallyabsurd.com Totally Absurd Inventions - America's Goofiest Patents!]</ref>
    
Häufig existiert auch in Wirklichkeit kein oder noch kein Patent, sondern die Erfindung wurde lediglich zum Patent ''angemeldet''. Eine so gen. Offenlegungsschrift, die vom Patentamt üblicherweise 1&nbsp;1/2 Jahre nach Anmeldung der Erfindung veröffentlicht wird, trägt zwar schon die Nummer des eventuellen späteren Patents, sagt aber nichts über den tatsöchlichen Patentstatus aus. Dieser lässt sich durch eine Recherche in Patentdatenbanken<ref>[http://www.patentamt.at/ Das Österreichische Patentamt] (Online-Recherche teilweise kostenpflichtig)</ref><ref>[http://www.swissreg.ch Swissreg - Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum]</ref><ref>[http://depatisnet.dpma.de/ DEPATIS-System des Deutschen Patent- und Markenamtes DPMA]</ref><ref>[http://ep.espacenet.com/ espacenet-Datenbanken des Europäischen Patentamts]</ref> herausfinden.
 
Häufig existiert auch in Wirklichkeit kein oder noch kein Patent, sondern die Erfindung wurde lediglich zum Patent ''angemeldet''. Eine so gen. Offenlegungsschrift, die vom Patentamt üblicherweise 1&nbsp;1/2 Jahre nach Anmeldung der Erfindung veröffentlicht wird, trägt zwar schon die Nummer des eventuellen späteren Patents, sagt aber nichts über den tatsöchlichen Patentstatus aus. Dieser lässt sich durch eine Recherche in Patentdatenbanken<ref>[http://www.patentamt.at/ Das Österreichische Patentamt] (Online-Recherche teilweise kostenpflichtig)</ref><ref>[http://www.swissreg.ch Swissreg - Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum]</ref><ref>[http://depatisnet.dpma.de/ DEPATIS-System des Deutschen Patent- und Markenamtes DPMA]</ref><ref>[http://ep.espacenet.com/ espacenet-Datenbanken des Europäischen Patentamts]</ref> herausfinden.
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