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Vorallem, wenn man davon ausgehen kann oder erwiesen ist, dass eine Person an psychischen Krankheiten leidet ist unbedingt '''von einem Artikel abzusehen.'''
 
Vorallem, wenn man davon ausgehen kann oder erwiesen ist, dass eine Person an psychischen Krankheiten leidet ist unbedingt '''von einem Artikel abzusehen.'''
   −
Von dieser Regel kann man abweichen wenn:
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Auch reine Personenartikel sollten die Außnahme darstellen.
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 +
Außnahmen sindgerechtfertigt wenn:
    
* Die Person überregional durch Medien bekannt ist und rezipiert wird.
 
* Die Person überregional durch Medien bekannt ist und rezipiert wird.
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