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==rechtliche Fragen==
 
==rechtliche Fragen==
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[[image:Agaricus_phalloides_DHU.jpg|50 ml - D4 - Präparat der [[DHU]]|300px|thumb]]
 
Im Zusammenhang mit dieser Therapie stellen sich rechtliche Fragen. Da für die eingesetzten Mittel dosisabhängige pharmakologische Wirkungen bei bestimmten Indikationen (Krebserkrankungen aller Art) behauptet werden, müssten sie als Arzneimittel aufzufassen sein. Arzneimittel unterliegen dem Arzneimittelgesetz und müssen in einem aufwendigen Verfahren zugelassen werden, in dem geprüft wird, ob von dem Mittel eine Gefahr ausgeht und ob eine Wirksamkeit vorhanden ist. Offensichtlich sind Amanita-Mittel aber nicht als Arzneimittel zugelassen.
 
Im Zusammenhang mit dieser Therapie stellen sich rechtliche Fragen. Da für die eingesetzten Mittel dosisabhängige pharmakologische Wirkungen bei bestimmten Indikationen (Krebserkrankungen aller Art) behauptet werden, müssten sie als Arzneimittel aufzufassen sein. Arzneimittel unterliegen dem Arzneimittelgesetz und müssen in einem aufwendigen Verfahren zugelassen werden, in dem geprüft wird, ob von dem Mittel eine Gefahr ausgeht und ob eine Wirksamkeit vorhanden ist. Offensichtlich sind Amanita-Mittel aber nicht als Arzneimittel zugelassen.
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:''Das vereinfachte Verfahren kann für homöopathische Arzneimittel dann in Anspruch genommen werden, wenn ihnen eine besondere Heilanzeige fehlt, sie für die äußerliche oder orale Anwendung bestimmt sind, der Verdünnungsgrad mindestens 1:10.000 ist (entsprechend einer Potenz von D4/C2) und bestimmte Konzentrationen verschreibungspflichtiger Stoffe nicht überschritten werden. Es muss kein Wirksamkeitsnachweis erbracht werden. In Deutschland werden solche Fertigarzneimittel in ein Register für homöopathische Arzneimittel eingetragen. Für sie gelten spezielle Kennzeichnungspflichten, beispielsweise dass keine therapeutische Indikation angegeben werden darf. Die Angabe lautet: „Registriertes homöopathisches Arzneimittel, daher ohne Angabe einer therapeutischen Indikation''.<ref>http://de.wikipedia.org/wiki/Hom%C3%B6opathisches_Arzneimittel</ref>
 
:''Das vereinfachte Verfahren kann für homöopathische Arzneimittel dann in Anspruch genommen werden, wenn ihnen eine besondere Heilanzeige fehlt, sie für die äußerliche oder orale Anwendung bestimmt sind, der Verdünnungsgrad mindestens 1:10.000 ist (entsprechend einer Potenz von D4/C2) und bestimmte Konzentrationen verschreibungspflichtiger Stoffe nicht überschritten werden. Es muss kein Wirksamkeitsnachweis erbracht werden. In Deutschland werden solche Fertigarzneimittel in ein Register für homöopathische Arzneimittel eingetragen. Für sie gelten spezielle Kennzeichnungspflichten, beispielsweise dass keine therapeutische Indikation angegeben werden darf. Die Angabe lautet: „Registriertes homöopathisches Arzneimittel, daher ohne Angabe einer therapeutischen Indikation''.<ref>http://de.wikipedia.org/wiki/Hom%C3%B6opathisches_Arzneimittel</ref>
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Aktuell (Februar 2011) scheinen alle homöopathischen Amanita-Präparate mit Verdünnungen unter 1:10.000 (< D4) vom Markt verschwunden zu sein. Allerdings finden sich noch zahlreiche Hinweise auf die D2 und D3 Mittel. Auch wird ausführlich auf diese in den Veröffentlichungen eingegangen. Aktuell werden D4-Mittel angeboten, so von der Firma [[DHU]]. Allerdings wären nun - nach Riedes Berechnungen - zum beabsichtigten Enzymblock eine Menge von 10 Litern des D4-Arzneimittels notwendig. Auch dürften die Mittel nicht mit Indikationen beworben und verkauft werden, auf dem Beipackzettel dürfte keine Erkrankung genannt werden, für die das Mittel gedacht sein soll. Auch dürfte sich in der verwendeten Urtinktur keine "verschreibungspflichtige Substanzen" finden.
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Aktuell (Februar 2011) scheinen alle homöopathischen Amanita-Präparate mit Verdünnungen unter 1:10.000 (< D4) vom Markt verschwunden zu sein. Allerdings finden sich noch zahlreiche Hinweise auf die D2 und D3 Mittel. Auch wird ausführlich auf diese in den Veröffentlichungen eingegangen. Aktuell werden D4-Mittel angeboten, so von der Firma [[DHU]]. Allerdings wären nun - nach Riedes Berechnungen - zum beabsichtigten Enzymblock eine Menge von 10 Litern des D4-Arzneimittels notwendig. 50 ml kosten bei der DHU 13,86 Euro. Für 10 Liter müssten demnach 200 x 13,86, also 2772 Euro ausgegeben werden.
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Auch dürften die Mittel nicht mit Indikationen beworben und verkauft werden, auf dem Beipackzettel dürfte keine Erkrankung genannt werden, für die das Mittel gedacht sein soll. Auch dürfte sich in der verwendeten Urtinktur keine "verschreibungspflichtige Substanzen" finden.
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==Isolde Riede==
 
==Isolde Riede==
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