Änderungen

36 Bytes hinzugefügt ,  21:45, 17. Mär. 2010
Zeile 26: Zeile 26:  
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten wegen fehlendem Nachweis einer Wirksamkeit nicht die Kosten für eine "Mikrobiologische Therapie" oder Symbioselenkung.
 
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten wegen fehlendem Nachweis einer Wirksamkeit nicht die Kosten für eine "Mikrobiologische Therapie" oder Symbioselenkung.
   −
==Eingesetzte Keime==
+
==Eingesetzte Keime, veraltete Namen und Phantasienamen==
 
Die in Probiotika eingesetzten Bakterien müssen bestimmte Kriterien erfüllen um überhaupt lebend in den Darm zu gelangen und um dort weiter leben zu können. Die Keime müssen weitgehend resistent gegen die Magensäure sein und müssen unter anaeroben Bedingungen (ohne Sauerstoff) wachsen können. Ausserdem dürfen sie keine Toxine (Gifte) bilden. Diese Kriterien trefen nur auf einige Bakterienarten zu:
 
Die in Probiotika eingesetzten Bakterien müssen bestimmte Kriterien erfüllen um überhaupt lebend in den Darm zu gelangen und um dort weiter leben zu können. Die Keime müssen weitgehend resistent gegen die Magensäure sein und müssen unter anaeroben Bedingungen (ohne Sauerstoff) wachsen können. Ausserdem dürfen sie keine Toxine (Gifte) bilden. Diese Kriterien trefen nur auf einige Bakterienarten zu:
  
23.054

Bearbeitungen