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In der Werbung für Cystus 052 wird das Medizinprodukt als ein Mittel beschrieben, das „auf rein physikalisch-chemische Art lokal“ wirke und somit keine systemischen Wirkungen entfalte. Im Gegensatz dazu wird auf Wirkungen von Polyphenole verwiesen, die das Produkt zu einem biologischen Infektblocker machen würden, das grippale Infekte bekämpfe und dagegen vorbeuge. Wirksam seien die sekundären Pflanzeninhaltsstoffe Ellagitannin und Proanthocyanid sowie Flavonoide. Diese würden Erkältungsviren auf Grund einer eiweißdenaturierenden Gerbwirkung zerstören, Bak­te­ri­en und Viren "phy­si­ka­lisch weit­ge­hend" binden und so am Ein­drin­gen in die Kör­per­zel­len hin­dern ohne sonstige Zellen des Körpers zu schädigen und würden somit das Mittel zu eine antiviralen und antibakteriellen Mittel machen.  
 
In der Werbung für Cystus 052 wird das Medizinprodukt als ein Mittel beschrieben, das „auf rein physikalisch-chemische Art lokal“ wirke und somit keine systemischen Wirkungen entfalte. Im Gegensatz dazu wird auf Wirkungen von Polyphenole verwiesen, die das Produkt zu einem biologischen Infektblocker machen würden, das grippale Infekte bekämpfe und dagegen vorbeuge. Wirksam seien die sekundären Pflanzeninhaltsstoffe Ellagitannin und Proanthocyanid sowie Flavonoide. Diese würden Erkältungsviren auf Grund einer eiweißdenaturierenden Gerbwirkung zerstören, Bak­te­ri­en und Viren "phy­si­ka­lisch weit­ge­hend" binden und so am Ein­drin­gen in die Kör­per­zel­len hin­dern ohne sonstige Zellen des Körpers zu schädigen und würden somit das Mittel zu eine antiviralen und antibakteriellen Mittel machen.  
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In Pressemitteilungen war auch die Rede davon, dass das Produkt Cystus 052 gegen Viren der so genannten "Schweinegrippe" wirke (''Cystus052 schützt auch vor Schweinegrippe''), ohne dafür einen Beleg zu liefern<ref>siehe Artikel in DAZ 19/2009, S. 78 ff und DAZ 28/2009 S. 44 ff.</ref>.
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In Pressemitteilungen war auch die Rede davon, dass das Produkt Cystus 052 gegen Viren der so genannten "Schweinegrippe" wirke (''Cystus052 schützt auch vor Schweinegrippe''), ohne dafür einen Beleg zu liefern<ref>siehe Artikel in DAZ 19/2009, S. 78 ff und DAZ 28/2009 S. 44 ff.</ref>. Bei einem Aufenthalt in öffentlichen Gebäuden (Schu­len, im Kauf­häusern, in öf­fent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln) sollen im Ab­stand von 60 bis 90 Mi­nu­ten 1–2 Ta­blet­ten gelutscht werden.
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==Urteil des OVG NRW vom 15.​03.​2010 in Sachen Cystus 052==
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Am 15. März 2010 entschied das Oberverwaltungsgericht NRW<ref>Az 24 K 4394/08</ref>, dass das Produkt Cys­tus 052 In­fekt­blo­ck­er® als ein Arzneimittel einzustufen sei und erst nach einer Zulassung verkehrsfähig sei. In einer Pressemeldung der Teu­to­Phar­ma GmbH und der Dr. Pan­da­lis Ur­hei­mi­sche Me­di­zin GmbH & Co. KG wurde der Beschluss damit kommentiert, dass dies ein "Ge­richt­li­cher Stopp des In­flu­en­za­schut­zes mit Cys­tus 052® In­fekt­blo­ck­er" sei, und dass es Bür­ge­rin­nen und Bür­gern er­heb­lich erschwert sei, sich bei vi­ra­len Epi­de­mi­en wirk­sam zu schüt­zen. Dies sei desshalb verwerflich weil gleichzeitig "unwirksame" und "nebenwirkungsreiche" antivirale Medikamente seit 2005 von den Behörden eingelagert worden seien, und 2009 für über 400 Millionen Euro angekauften Schweinegrippe Impfstoffe nicht von der Bevölkerung akzeptiert worden seien.
    
==Weblinks==
 
==Weblinks==
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