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==Behauptungen==
 
==Behauptungen==
In der Werbung für Cystus 052 wird das Medizinprodukt als ein Mittel beschrieben, das „auf rein physikalisch-chemische Art lokal“ wirke und somit keine systemischen Wirkungen entfalte. Im Gegensatz dazu wird auf Wirkungen von Polyphenole verwiesen, die das Produkt zu einem biologischen Infektblocker machen würden, das grippale Infekte bekämpfe und dagegen vorbeuge. Wirksam seien die sekundären Pflanzeninhaltsstoffe Ellagitannin und Proanthocyanid sowie Flavonoide. Diese würden Erkältungsviren auf Grund einer eiweißdenaturierenden Gerbwirkung zerstören ohne sonstige Zellen des Körpers zu schädigen und würden somit das Mittel zu eine antiviralen Mittel machen.
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In der Werbung für Cystus 052 wird das Medizinprodukt als ein Mittel beschrieben, das „auf rein physikalisch-chemische Art lokal“ wirke und somit keine systemischen Wirkungen entfalte. Im Gegensatz dazu wird auf Wirkungen von Polyphenole verwiesen, die das Produkt zu einem biologischen Infektblocker machen würden, das grippale Infekte bekämpfe und dagegen vorbeuge. Wirksam seien die sekundären Pflanzeninhaltsstoffe Ellagitannin und Proanthocyanid sowie Flavonoide. Diese würden Erkältungsviren auf Grund einer eiweißdenaturierenden Gerbwirkung zerstören, Bak­te­ri­en und Viren "phy­si­ka­lisch weit­ge­hend" binden und so am Ein­drin­gen in die Kör­per­zel­len hin­dern ohne sonstige Zellen des Körpers zu schädigen und würden somit das Mittel zu eine antiviralen und antibakteriellen Mittel machen.  
    
In Pressemitteilungen war auch die Rede davon, dass das Produkt Cystus 052 gegen Viren der so genannten "Schweinegrippe" wirke (''Cystus052 schützt auch vor Schweinegrippe''), ohne dafür einen Beleg zu liefern<ref>siehe Artikel in DAZ 19/2009, S. 78 ff und DAZ 28/2009 S. 44 ff.</ref>.
 
In Pressemitteilungen war auch die Rede davon, dass das Produkt Cystus 052 gegen Viren der so genannten "Schweinegrippe" wirke (''Cystus052 schützt auch vor Schweinegrippe''), ohne dafür einen Beleg zu liefern<ref>siehe Artikel in DAZ 19/2009, S. 78 ff und DAZ 28/2009 S. 44 ff.</ref>.
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