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Zitat einer warnenden Stellungsnahme der Bezirksärztekammer Rheinhessen mit dem Titel ''Keine rechtfertigende Indikation'':
 
Zitat einer warnenden Stellungsnahme der Bezirksärztekammer Rheinhessen mit dem Titel ''Keine rechtfertigende Indikation'':
 
''Die auf der Homepage der Hamer-Unterstützer zugänglichen Abbildungen sog. „Hamer' scher Herde" zeigen jedoch eindeutig nur Kreisartefakte, wie sie bei CT Geräten älterer Bauart auftreten können, wenn diese technisch nicht einwandfrei arbeiten, (mangelnde Kalibrierung der Röhre , bzw. gealterte und/oder defekte Detektoren). Bei einer Untersuchung an einem ordnungsgemäß gewarteten CT Gerät treten solche Bilder nicht auf. Die Abbildung von Artefakten hat keinerlei gesundheitlichen Nutzen für die Patienten. Eine CT-Untersuchung des Schädels mit dem Ziel der Detektion „Hamerscher Herde" ist somit nach RöV*) eindeutig nicht zulässig. Wenn Tumorpatienten im finalen Stadium auf die Überweisung zu einer CT Untersuchung des Schädels drängen, sollte deshalb sehr genau hinterfragt werden, wer die Untersuchung wünscht, und vor allem, welchem Zweck sie dienen soll. Wir möchten Sie deshalb bitten, sowohl Radiologen als auch die zu radiologischen Untersuchungen überweisenden Ärzte in ihrem Bereich auf das leider noch immer zu beobachtende Vorgehen von Heilpraktikern, die sich der „Hamer'sehen Lehre" verschrieben haben, aufmerksam zu machen...''
 
''Die auf der Homepage der Hamer-Unterstützer zugänglichen Abbildungen sog. „Hamer' scher Herde" zeigen jedoch eindeutig nur Kreisartefakte, wie sie bei CT Geräten älterer Bauart auftreten können, wenn diese technisch nicht einwandfrei arbeiten, (mangelnde Kalibrierung der Röhre , bzw. gealterte und/oder defekte Detektoren). Bei einer Untersuchung an einem ordnungsgemäß gewarteten CT Gerät treten solche Bilder nicht auf. Die Abbildung von Artefakten hat keinerlei gesundheitlichen Nutzen für die Patienten. Eine CT-Untersuchung des Schädels mit dem Ziel der Detektion „Hamerscher Herde" ist somit nach RöV*) eindeutig nicht zulässig. Wenn Tumorpatienten im finalen Stadium auf die Überweisung zu einer CT Untersuchung des Schädels drängen, sollte deshalb sehr genau hinterfragt werden, wer die Untersuchung wünscht, und vor allem, welchem Zweck sie dienen soll. Wir möchten Sie deshalb bitten, sowohl Radiologen als auch die zu radiologischen Untersuchungen überweisenden Ärzte in ihrem Bereich auf das leider noch immer zu beobachtende Vorgehen von Heilpraktikern, die sich der „Hamer'sehen Lehre" verschrieben haben, aufmerksam zu machen...''
Quelle: <ref>http://www.aerztekammer-mainz.de/ak_aktuelles_det.php?lfd=849</ref>
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Quelle: <ref>http://www.aerztekammer-mainz.de/ak_aktuelles_det.php?lfd=850</ref>
 
[[image:drg.jpg|Warnung der Deutschen Röntgengesellschaft|thumb|300px]]
 
[[image:drg.jpg|Warnung der Deutschen Röntgengesellschaft|thumb|300px]]
 
Ärzteblatt Baden-Württemberg Ausgabe 08/2008, S. 11
 
Ärzteblatt Baden-Württemberg Ausgabe 08/2008, S. 11
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