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==Kriminalgeschichte um akademische Titel==
 
==Kriminalgeschichte um akademische Titel==
 
Tepperwein wurde wegen "Missbrauch[s] von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen" (§132a StGB)
 
Tepperwein wurde wegen "Missbrauch[s] von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen" (§132a StGB)
am 16. August 2005 vom Amtsgericht Memmingen rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt (Az: 2 Cs 23 Js 17488/04), weil er für ein kommerzielles Seminar als "Prof. Dr. phil." geworben hatte. Das Urteil ist seit dem 6. September 2005 rechtskräftig<ref>[http://www.agpf.de/Tepperwein.htm Kurt Tepperwein, der falsche Professor] - Artikel auf www.agpf.de</ref>.
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am 16. August 2005 vom Amtsgericht Memmingen rechtskräftig in einem Strafbefehl<ref>"Amtsgericht Memmingen 2 Cs 23 Js 17488/04 
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Strafbefehl vom 16.8.2005 
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Die Staatsanwaltschaft legt Ihnen folgenden Sachverhalt zur Last: 
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Am 02. Oktober 2004 führten Sie in der Stadthalle in der Ulmer Str. 5 in 87700 Memmingen ein Tagesseminar mit dem Titel “Gesundheit und Wohlstand sind machbar“. Dafür warben Sie mit Werbeblättern, auf denen sich die Aufschrift “Tagesseminar mit Prof. Dr. phil. Kurt Tepperwein Gesundheit und Wohlstand sind machbar“ befand. 
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Dabei war Ihnen bekannt, daß Sie nicht berechtigt sind, den akademischen Grad Professor zu führen. Des weiteren nahmen Sie zumindest billigend in Kauf, daß es sich bei der Ihnen den Titel eines Doctor of Philosophy verleihenden Clayton University um keine anerkannte Hochschule der USA handelt, welche berechtigt ist, auch in Deutschland führbare Doktortitel zu verleihen. 
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Sie werden daher beschuldigt, unbefugt inländische oder ausländische akademische Grade geführt zu haben 
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strafbar als Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen gemäß § 132 a Abs. 1 Nr. 1 StGB. 
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Gegen Sie wird eine Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen ver hängt. Der Tagessatz wird auf 100,-- EUR festgesetzt. Die Geldstrafe beträgt somit insgesamt 6.000,-- EUR. 
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An die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe tritt Freiheitsstrafe. 
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Einem Tagessatz entspricht ein Tag Freiheitsstrafe."</ref> zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt (Az: 2 Cs 23 Js 17488/04), weil er für ein kommerzielles Seminar als "Prof. Dr. phil." geworben hatte. Das Urteil ist seit dem 6. September 2005 rechtskräftig<ref>[http://www.agpf.de/Tepperwein.htm Kurt Tepperwein, der falsche Professor] - Artikel auf www.agpf.de</ref>.
    
==Auswahl einiger seiner Werke==
 
==Auswahl einiger seiner Werke==
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