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Die '''Stiftung Corona-Ausschuss''' (SCA) ist eine Gruppierung von deutschen Gegnern behördlicher Massnahmen gegen die Coronaviruspandemie 2020 sowie gegen Impfungen gegen das neuartige Coronvirus CoV-2. In diesem Zusammenhang verbreitete die Gruppe seit Juli 2020 und bis aktuell (Ende April 2021) die Meldung:
 
Die '''Stiftung Corona-Ausschuss''' (SCA) ist eine Gruppierung von deutschen Gegnern behördlicher Massnahmen gegen die Coronaviruspandemie 2020 sowie gegen Impfungen gegen das neuartige Coronvirus CoV-2. In diesem Zusammenhang verbreitete die Gruppe seit Juli 2020 und bis aktuell (Ende April 2021) die Meldung:
 
:''"Das Coronavirus-Geschehen ist in Deutschland nun fast gänzlich zum Erliegen gekommen."''  
 
:''"Das Coronavirus-Geschehen ist in Deutschland nun fast gänzlich zum Erliegen gekommen."''  
Der scheinoffizielle Name der Gruppe als "Ausschuss" soll den rein privaten Charakter der Gruppe offenbar aufwerten. Der Begriff „Untersuchungsausschuss“ ist außerhalb gewählter Gremien ungebräuchlich. Unklar bleibt ob es sich um eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts handeln soll und ob dann eine Gemeinnützigkeit beantragt wurde. Der Begriff „Stiftung“ ist nicht geschützt. Er kann einen nahezu beliebigen Zusammenschluss von Personen bezeichnen, der nicht einmal rechtsfähig sein muss, geschweige denn gemeinnützig.  
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Der scheinoffizielle Name der Gruppe als "Ausschuss" soll den rein privaten Charakter der Gruppe offenbar aufwerten. Der Begriff „Untersuchungsausschuss“ ist außerhalb gewählter Gremien ungebräuchlich. Unklar bleibt ob es sich um eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts handeln soll und ob dann eine Gemeinnützigkeit beantragt wurde. Der Begriff „Stiftung“ ist nicht geschützt. Er kann einen nahezu beliebigen Zusammenschluss von Personen bezeichnen, der nicht einmal rechtsfähig sein muss, geschweige denn gemeinnützig. Im August 2020 erkundigte sich die Südwestpresse nach dem rechtlichen Status der Gruppe. Im Ergebnis zeigt sich dass weder der Deutsche Stiftungsrat noch die Berliner Stiftungsaufsicht eine „Stiftung Corona Ausschuss“ kennen. Eine Sprecherin des Berliner Justizsenats erklärte gegenüber der Südwest Presse:
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:''„Entweder ist die Stiftung nicht rechtsfähig, oder ihr statuarischer Sitz ist nicht in Berlin; die angegebene Adresse wäre dann nur eine Geschäftsstelle.“''
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Auch bleibt unklar ob die Gruppe Spendenbescheinigungen ausstellen kann.
    
Im Eigenverständnis der Stiftung Corona-Ausschuss heisst es:
 
Im Eigenverständnis der Stiftung Corona-Ausschuss heisst es:
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