Im Oktober 2019 wurden Anne und Alexander von Holst vom Landgericht Augsburg zu 46 Monaten Haft wegen 43fachen Betrugs und zu 34 Monaten Haft wegen Beihilfe zum 80fachen Betrug verurteilt. Beiden sassen bereits seit August 2018 in Untersuchungshaft. Ihre Schwester Antonia von Holst wurde ebenfalls zunächst verhaftet, kam aber wieder auf freien Fuß. Sie wurde zu zehn Monate Haft wegen Konkursstraftaten sowie Veruntreuung von Arbeitsentgelt verurteilt. Außerdem verurteilte das Gericht den Vertriebsleiter unter anderem der betrügerischen Geldanlagen Wurstwelten und Halbstrom zu 36 Monaten Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft können Revision zum Bundesgerichtshof einlegen. Die Angeklagten legten ein Geständnis ab und belasteten ihren Vater. Die Verurteilten haften jeweils mit ihrem ganzen Vermögen.<ref>Landgericht Augsburg, Urteil vom 14.10.2019, Aktenzeichen: 9 KLs 510 Js 102146/19 [nicht rechtskräftig]</ref> | Im Oktober 2019 wurden Anne und Alexander von Holst vom Landgericht Augsburg zu 46 Monaten Haft wegen 43fachen Betrugs und zu 34 Monaten Haft wegen Beihilfe zum 80fachen Betrug verurteilt. Beiden sassen bereits seit August 2018 in Untersuchungshaft. Ihre Schwester Antonia von Holst wurde ebenfalls zunächst verhaftet, kam aber wieder auf freien Fuß. Sie wurde zu zehn Monate Haft wegen Konkursstraftaten sowie Veruntreuung von Arbeitsentgelt verurteilt. Außerdem verurteilte das Gericht den Vertriebsleiter unter anderem der betrügerischen Geldanlagen Wurstwelten und Halbstrom zu 36 Monaten Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft können Revision zum Bundesgerichtshof einlegen. Die Angeklagten legten ein Geständnis ab und belasteten ihren Vater. Die Verurteilten haften jeweils mit ihrem ganzen Vermögen.<ref>Landgericht Augsburg, Urteil vom 14.10.2019, Aktenzeichen: 9 KLs 510 Js 102146/19 [nicht rechtskräftig]</ref> |