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Hinweise für die Wirksamkeit von Granderwasser gibt es nicht. Verbraucherschützer und Wissenschaftler haben mehrfach auf die Wirkungslosigkeit hingewiesen. Auch sind bereits Gerichtsurteile wegen "Irreführung der Konsumenten" ergangen. Charakteristisch für die Kommunikationspolitik des Grander-Unternehmens ist die Vorgehensweise, die beworbenen Wirkungen nie direkt anzuführen, sondern ausschließlich indirekt über ausgewählte Kundenrückmeldungen, sogenannte Testimonials, herauszustellen. Beispiele dieser Kundenreferenzen sind über mehrere Branchen hinweg ersichtlich.<ref>[https://vimeo.com/grandertestberichte Profil des Herstellers mit Erfahrungsberichten und Anwenderaussagen über den Einsatz von Grander-Technologie in den Bereichen Hotellerie, Gastronomie und Gewerbe. Abruf: 03.11.2019]</ref>
 
Hinweise für die Wirksamkeit von Granderwasser gibt es nicht. Verbraucherschützer und Wissenschaftler haben mehrfach auf die Wirkungslosigkeit hingewiesen. Auch sind bereits Gerichtsurteile wegen "Irreführung der Konsumenten" ergangen. Charakteristisch für die Kommunikationspolitik des Grander-Unternehmens ist die Vorgehensweise, die beworbenen Wirkungen nie direkt anzuführen, sondern ausschließlich indirekt über ausgewählte Kundenrückmeldungen, sogenannte Testimonials, herauszustellen. Beispiele dieser Kundenreferenzen sind über mehrere Branchen hinweg ersichtlich.<ref>[https://vimeo.com/grandertestberichte Profil des Herstellers mit Erfahrungsberichten und Anwenderaussagen über den Einsatz von Grander-Technologie in den Bereichen Hotellerie, Gastronomie und Gewerbe. Abruf: 03.11.2019]</ref>
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==Die behaupteten Wunderwirkungen==
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In der Werbung zum Produkt Grander-Wasser wird behauptet dass dieses eine [[Entgiftung|entgiftende Wirkung]] habe. Hierzu urteilte die österreichische Bundesanstalt für Wassergüte in ihrem Gutachten 1993 wörtlich: :„''Granderwasser hat keinerlei entgiftende Wirkung. Anders lautende Behauptungen, wie die zuvor von Grander-Vertretern getroffene Aussage (Zitat Gutachten: ‚Das Gerät »Wasserbelebung 380« bewirkt laut Angabe der Vertreter der Umwelt-Vertriebs-Organisation eine Entgiftung von kontaminierten Wässern‘) sind falsch.“''
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Auch findet sich die Behauptung dass mit Grander-Wasser begossene Pflanzen besser wachsen würden. Die Autoren Hintermann und Basler schrieben 1998 dazu:
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:''„Granderwasser hat keinen Einfluss auf das Pflanzenwachstum, ebensowenig wie andere ‚esoterische‘ Verfahren.“ ... „Weder das Versuchsgerät ‚Flexibler Wasserbeleber’ der Firma Innutec (Grander) noch der physikalische Wasseraufbereiter Aquavital erzielte die versprochenen Resultate.“''
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==Gesetzeslage und Gerichtsurteile==
 
Im dem Verfahren 4 R 1/06f urteilte das Oberlandesgericht Wien am 17. August 2006, dass die Bezeichnung ''"aus dem Esoterik-Milieu stammender, parawissenschaftlicher Unfug"'' für Granderwasser sachlich begründet ist, ebenso wie der Vorwurf, dass ''"Menschen, die an gefährlichen Krankheiten wie etwa Borreliose oder Krebs leiden, möglicherweise leichtgläubig auf dringend notwendige medizinische Behandlung verzichten und auf die Wirkung des Wunderwassers vertrauen"''. Betrug dürfe man dem Unternehmen jedoch nicht unterstellen, befand das Gericht, da die Käufer ein Rücktrittsrecht hätten.<ref>http://homepage.univie.ac.at/erich.eder/wasser/</ref>
 
Im dem Verfahren 4 R 1/06f urteilte das Oberlandesgericht Wien am 17. August 2006, dass die Bezeichnung ''"aus dem Esoterik-Milieu stammender, parawissenschaftlicher Unfug"'' für Granderwasser sachlich begründet ist, ebenso wie der Vorwurf, dass ''"Menschen, die an gefährlichen Krankheiten wie etwa Borreliose oder Krebs leiden, möglicherweise leichtgläubig auf dringend notwendige medizinische Behandlung verzichten und auf die Wirkung des Wunderwassers vertrauen"''. Betrug dürfe man dem Unternehmen jedoch nicht unterstellen, befand das Gericht, da die Käufer ein Rücktrittsrecht hätten.<ref>http://homepage.univie.ac.at/erich.eder/wasser/</ref>
      
In der Schweiz ist es seit 1999 verboten, mit einer therapeutischen Wirkung des Wassers zu werben. Auch in Deutschland gilt Wasser als Lebensmittel und darf nach dem [[LFGB|LFGB-Gesetz]] (Lebensmittel- und Futtergesetzbuch) nicht mit unbelegten gesundheitsbezogenen Angaben beworben werden. Im Jahr 2005 wurde in Neuseeland die Vertriebsfirma für Grander-Wasser zu einer Strafe und Schadensersatz von umgerechnet 72.000 € verurteilt. Die Richterin bezeichnete die entsprechenden Produkte als Quacksalberei und Pseudowissenschaft.<ref>http://www.comcom.govt.nz/MediaCentre/MediaReleases/200506/livingwaterquackeryresultsin136000.aspx</ref> Von der Website Granders sind mittlerweile alle Behauptungen, die eine therapeutische Wirkung des Wassers versprechen, entfernt worden.
 
In der Schweiz ist es seit 1999 verboten, mit einer therapeutischen Wirkung des Wassers zu werben. Auch in Deutschland gilt Wasser als Lebensmittel und darf nach dem [[LFGB|LFGB-Gesetz]] (Lebensmittel- und Futtergesetzbuch) nicht mit unbelegten gesundheitsbezogenen Angaben beworben werden. Im Jahr 2005 wurde in Neuseeland die Vertriebsfirma für Grander-Wasser zu einer Strafe und Schadensersatz von umgerechnet 72.000 € verurteilt. Die Richterin bezeichnete die entsprechenden Produkte als Quacksalberei und Pseudowissenschaft.<ref>http://www.comcom.govt.nz/MediaCentre/MediaReleases/200506/livingwaterquackeryresultsin136000.aspx</ref> Von der Website Granders sind mittlerweile alle Behauptungen, die eine therapeutische Wirkung des Wassers versprechen, entfernt worden.
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