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*Im Oktober 2015 verurteilte ein Gericht des Eastern District von Washington (USA) einen 45-jährigen zu 51 Monaten Gefängnis wegen des Handels mit MMS und der Vermarktung als Wunderheilmittel.<ref>https://www.justice.gov/opa/pr/seller-miracle-mineral-solution-sentenced-prison-marketing-toxic-chemical-miracle-cure</ref>
 
*Im Oktober 2015 verurteilte ein Gericht des Eastern District von Washington (USA) einen 45-jährigen zu 51 Monaten Gefängnis wegen des Handels mit MMS und der Vermarktung als Wunderheilmittel.<ref>https://www.justice.gov/opa/pr/seller-miracle-mineral-solution-sentenced-prison-marketing-toxic-chemical-miracle-cure</ref>
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*Vor dem Landgericht Braunschweig wurden zwei Brüder (davon einer aus Peine, der andere offenbar Dennis Hamann aus Hildesheim - Salvus Naturheilkunde UG) angeklagt (Az.: 22 KLs 5544 Js 49003/07), gegen das Arzneimittelgesetz verstoßend vom Winter 2008 bis zum Sommer 2014 über das Internet MMS und [[MMS2]] für 350.000 € an gutgläubige Kunden verkauft zu haben. Die beiden betrieben die Firma Luxusline Ltd. in Hildesheim<ref>Luxusline Ltd. Versandhandel, Schützenwiese 25, D-31137 Hildesheim<br>Tel 09631 709341<br>Geschäftsführer: Dennis Hamann, D-31137 Hildesheim</ref>, deren Produkte bereits zuvor beschlagnahmt worden waren. Dem Vertriebsleiter einer in Karlsruhe ansässigen Chemikalienhandlung fielen die großen Liefermengen von Chemikalien zur Rohrreinigung an die Luxusline Ltd in Hildesheim auf. Die Produkte der Beschuldigten sollen Natriumchlorit, Zitronensäurelösung sowie Calciumhypochlorit (MMS2) enthalten haben. Die Beschuldigten hatten ihre Produkte verklausuliert als Wundermittel gegen Krankheiten wie Diabetes, Asthma, AIDS, Herpes oder Tuberkulose im Internet angepriesen. Die domain mineral-mms.de steht inzwischen zum Verkauf. Die Staatsanwaltschaft Hannover wirft ihnen vor, entgegen § 95 des Arzneimittelgesetzes (AMG) bedenkliche Arzneimittel in Umlauf gebracht zu haben, wobei sie die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen gefährdet und aus grobem Eigennutz für sich einen Vermögensvorteil großen Ausmaßes erlangt haben sollen. Dies kann gemäß § 95 AMG mit Freiheitsstrafe zwischen einem und 10 Jahren bestraft werden.<ref>https://www.landgericht-hildesheim.niedersachsen.de/startseite/wir_ueber_uns/pressestelle/pressemitteilung/prozessvorschau-des-landgerichts-hildesheim-fueroktober-2017-158354.html</ref><ref>https://www.news38.de/peine/article212112793/Scharlatan-Dealer-im-Internet-Es-drohen-10-Jahre-Haft.html</ref><ref>http://regionalpeine.de/quacksalber-maenner-verkauften-falsche-arznei-fuer-350-000-euro/</ref><ref>http://www.paz-online.de/Peiner-Land/Stadt-Peine/Mittel-verursacht-Uebelkeit-und-Erbrechen</ref> Als gefährlich wurde vor Gericht die große Menge Wasser von täglichen 4,8 Liter ( 8x 0,6 L) bewertet, die die Patienten laut Dosierungsanleitung zu den Kapseln trinken sollen. Für Kinder oder Menschen mit Herzinsuffizienz kann diese Menge tödlich sein (Wasserintoxikation).<br>Die Richter sprachen den älteren Bruder, der nur wegen Beihilfe angeklagt wurde, verurteilten den jüngeren jedoch zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten. ''„Derjenige, der ein Mittel in den Verkehr bringt und bewirbt, dass es zur Heilung von Krankheiten tauglich ist, muss selber prüfen, ob es gefährlich ist“, erklärte der Gerichtssprecher gegenüber DAZ.online. Nach Ansicht des Gerichts hat sich der 35-Jährige strafbar gemacht, da sich auf dem Beipackzettel Anwendungstipps und der Wunsch „Gute Genesung“ befanden.”<ref>https://blog.gwup.net/2017/11/01/haftstrafe-fur-mms-dealer/</ref>
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*Vor dem Landgericht Braunschweig wurden zwei Brüder (davon einer aus Peine, der andere offenbar Dennis Hamann aus Hildesheim - Salvus Naturheilkunde UG) angeklagt (Az.: 22 KLs 5544 Js 49003/07), gegen das Arzneimittelgesetz verstoßend vom Winter 2008 bis zum Sommer 2014 über das Internet MMS und [[MMS2]] für 350.000 € an gutgläubige Kunden verkauft zu haben. Die beiden betrieben die Firma Luxusline Ltd. in Hildesheim<ref>Luxusline Ltd. Versandhandel, Schützenwiese 25, D-31137 Hildesheim<br>Tel 09631 709341<br>Geschäftsführer: Dennis Hamann, D-31137 Hildesheim</ref>, deren Produkte bereits zuvor beschlagnahmt worden waren. Dem Vertriebsleiter einer in Karlsruhe ansässigen Chemikalienhandlung fielen die großen Liefermengen von Chemikalien zur Rohrreinigung an die Luxusline Ltd in Hildesheim auf. Die Produkte der Beschuldigten sollen Natriumchlorit, Zitronensäurelösung sowie Calciumhypochlorit (MMS2) enthalten haben. Die Beschuldigten hatten ihre Produkte verklausuliert als Wundermittel gegen Krankheiten wie Diabetes, Asthma, AIDS, Herpes oder Tuberkulose im Internet angepriesen. Die domain mineral-mms.de steht inzwischen zum Verkauf. Die Staatsanwaltschaft Hannover wirft ihnen vor, entgegen § 95 des Arzneimittelgesetzes (AMG) bedenkliche Arzneimittel in Umlauf gebracht zu haben, wobei sie die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen gefährdet und aus grobem Eigennutz für sich einen Vermögensvorteil großen Ausmaßes erlangt haben sollen. Dies kann gemäß § 95 AMG mit Freiheitsstrafe zwischen einem und 10 Jahren bestraft werden.<ref>https://www.landgericht-hildesheim.niedersachsen.de/startseite/wir_ueber_uns/pressestelle/pressemitteilung/prozessvorschau-des-landgerichts-hildesheim-fueroktober-2017-158354.html</ref><ref>https://www.news38.de/peine/article212112793/Scharlatan-Dealer-im-Internet-Es-drohen-10-Jahre-Haft.html</ref><ref>http://regionalpeine.de/quacksalber-maenner-verkauften-falsche-arznei-fuer-350-000-euro/</ref><ref>http://www.paz-online.de/Peiner-Land/Stadt-Peine/Mittel-verursacht-Uebelkeit-und-Erbrechen</ref> Als gefährlich wurde vor Gericht die große Menge Wasser von täglichen 4,8 Liter ( 8x 0,6 L) bewertet, die die Patienten laut Dosierungsanleitung zu den Kapseln trinken sollen. Für Kinder oder Menschen mit Herzinsuffizienz kann diese Menge tödlich sein (Wasserintoxikation).<br>Die Richter sprachen den älteren Bruder, der nur wegen Beihilfe angeklagt wurde, verurteilten den jüngeren jedoch zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten. ''„Derjenige, der ein Mittel in den Verkehr bringt und bewirbt, dass es zur Heilung von Krankheiten tauglich ist, muss selber prüfen, ob es gefährlich ist“, erklärte der Gerichtssprecher gegenüber DAZ.online. Nach Ansicht des Gerichts hat sich der 35-Jährige strafbar gemacht, da sich auf dem Beipackzettel Anwendungstipps und der Wunsch „Gute Genesung“ befanden.”<ref>https://blog.gwup.net/2017/11/01/haftstrafe-fur-mms-dealer/</ref> Der Bundesgerichtshof wies die Revision von Verteidigung und Staatsanwaltschaft zurück.
    
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