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==Rechtsstreit mit der Berliner "taz" 2016==
 
==Rechtsstreit mit der Berliner "taz" 2016==
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[[image:Ken Jebsen BZ 2017 11.jpg|Artikel der Berliner BZ vom 19.11.2017. Ken Jebsen wird als Israel Hasser und Antisemit bezeichnet|300px|thumb]]
 
Ken Jebsen klagte gegen die Berliner Tagesteitung taz wegen eines Satzes, der von der taz am 13. März 2015 veröffentlicht worden war, und sich auf den Rauswurf vom RBB bezog. Die taz schrieb im Artikel "Neurechte Friedensbewegung – Tausend Mal berührt":
 
Ken Jebsen klagte gegen die Berliner Tagesteitung taz wegen eines Satzes, der von der taz am 13. März 2015 veröffentlicht worden war, und sich auf den Rauswurf vom RBB bezog. Die taz schrieb im Artikel "Neurechte Friedensbewegung – Tausend Mal berührt":
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Im November 2017 bezeichnete die Berliner Zeitung "BZ" Ken Jebsen als "Israel Hasser" und "Antisemiten".<ref>Artikel "laus Lederer vs. Ken Jebsen - Senator verhindert Preisverleihung an Israel-Hasser – und wird attackiert"; BZ, 19.11.2017</ref>
 
Im November 2017 bezeichnete die Berliner Zeitung "BZ" Ken Jebsen als "Israel Hasser" und "Antisemiten".<ref>Artikel "laus Lederer vs. Ken Jebsen - Senator verhindert Preisverleihung an Israel-Hasser – und wird attackiert"; BZ, 19.11.2017</ref>
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==Verlorene Klage gegen die Band Antilopengang==
 
==Verlorene Klage gegen die Band Antilopengang==
 
Als die Hiphop-Gruppe Antilopengang ihn in einem Song erwähnte, bemühte Ken Jebsen seine Anwälte, um das Lied verbieten zu lassen, in dem es heißt: ''„Sie können sagen was sie wollen, sie sind schlicht Antisemiten. All die Pseudo-Gesellschaftskritiker, die Elsässer, KenFM-Weltverbesserer. Nichts als Hetzer in deutscher Tradition. Die den Holocaust nicht leugnen, sie deuten ihn um."'' Jebsen verlor jedoch den Prozess und musste auch die Anwaltskosten der Musiker tragen. Kommentar der Antilopengang: ''„Es belustigt uns, dass ausgerechnet der Typ, der ständig mit den abenteuerlichsten Anschuldigungen und wildesten Theorien gegen politische Gegner schießt, sofort schwerste rechtliche Geschütze auffährt und mit Strafandrohungen um sich wirft, wenn er sich mal selbst betroffen fühlt.“''
 
Als die Hiphop-Gruppe Antilopengang ihn in einem Song erwähnte, bemühte Ken Jebsen seine Anwälte, um das Lied verbieten zu lassen, in dem es heißt: ''„Sie können sagen was sie wollen, sie sind schlicht Antisemiten. All die Pseudo-Gesellschaftskritiker, die Elsässer, KenFM-Weltverbesserer. Nichts als Hetzer in deutscher Tradition. Die den Holocaust nicht leugnen, sie deuten ihn um."'' Jebsen verlor jedoch den Prozess und musste auch die Anwaltskosten der Musiker tragen. Kommentar der Antilopengang: ''„Es belustigt uns, dass ausgerechnet der Typ, der ständig mit den abenteuerlichsten Anschuldigungen und wildesten Theorien gegen politische Gegner schießt, sofort schwerste rechtliche Geschütze auffährt und mit Strafandrohungen um sich wirft, wenn er sich mal selbst betroffen fühlt.“''
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