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*Zuckerarm: Das Produkt enthält nicht mehr als 5 Gramm Zucker pro 100 Gramm oder 2,5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter bei flüssigen Lebensmitteln.
 
*Zuckerarm: Das Produkt enthält nicht mehr als 5 Gramm Zucker pro 100 Gramm oder 2,5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter bei flüssigen Lebensmitteln.
 
*Zuckerfrei: Das Produkt enthält nicht mehr als 0,5 Gramm Zucker pro 100 Gramm bzw. 100 Milliliter.
 
*Zuckerfrei: Das Produkt enthält nicht mehr als 0,5 Gramm Zucker pro 100 Gramm bzw. 100 Milliliter.
*Ohne Zuckerzusatz: Diese Angabe ist nur zulässig, wenn das Produkt keine zugesetzten Mono- oder Disaccharide (zum Beispiel Traubenzucker, Glucose, Fruktose, Maltose, Sacharose) oder eine andere Zutat mit süßender Wirkung (etwa natürliche Fruchtsüße, Fruchtsirup) enthält. Wenn das Lebensmittel von Natur aus Zucker enthält, soll das Etikett nach EU-Verordnung auch den folgenden Hinweis enthalten: "Enthält von Natur aus Zucker".
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*Ohne Zuckerzusatz: Diese Angabe ist nur zulässig, wenn das Produkt keine zugesetzten Mono- oder Disaccharide (zum Beispiel Traubenzucker, Glucose, Fructose, Maltose, Sacharose) oder eine andere Zutat mit süßender Wirkung (etwa natürliche Fruchtsüße, Fruchtsirup) enthält. Wenn das Lebensmittel von Natur aus Zucker enthält, soll das Etikett nach EU-Verordnung auch den folgenden Hinweis enthalten: "Enthält von Natur aus Zucker".
 
*Reduzierter Zuckeranteil: Die Aussage ist zulässig, wenn mindestens 30 Prozent weniger Zucker im Vergleich zu anderen Lebensmitteln gleicher Art enthalten sind.<ref>https://www.verbraucherzentrale.de/Werbung-mit-Naehrwertangaben-Strenge-Vorgaben-fuer-die-Hersteller</ref>
 
*Reduzierter Zuckeranteil: Die Aussage ist zulässig, wenn mindestens 30 Prozent weniger Zucker im Vergleich zu anderen Lebensmitteln gleicher Art enthalten sind.<ref>https://www.verbraucherzentrale.de/Werbung-mit-Naehrwertangaben-Strenge-Vorgaben-fuer-die-Hersteller</ref>
  
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