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2008 versuchte Hamer seine Approbation wieder zu erlangen, was jedoch misslang. 2015 machte er einen neuen Ver­such, aber das Land Hessen lehnte die Erteilung einer Approbation ab. Hamer klagte daraufhin gegen die Entscheidung. Am 7. Februar 2017 wurde der Fall mündlich verhan­delt. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main lehnte die Kla­ge ab:
 
2008 versuchte Hamer seine Approbation wieder zu erlangen, was jedoch misslang. 2015 machte er einen neuen Ver­such, aber das Land Hessen lehnte die Erteilung einer Approbation ab. Hamer klagte daraufhin gegen die Entscheidung. Am 7. Februar 2017 wurde der Fall mündlich verhan­delt. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main lehnte die Kla­ge ab:
:''„Das Gericht ist der Überzeugung, dass der Kläger allein seinen eigenen medizinischen Ansatz verfolgt, diesen in den Vor­dergrund stellt und herkömmliche schulmedizinische Auffassungen verunglimpft.“''
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und Hamer biete
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:''Das Verwaltungsgericht ist der Überzeugung, dass der Kläger allein seinen eigenen medizinischen Ansatz verfolgt, diesen in den Vordergrund stellt und herkömmliche schulmedizinische Auffassungen verunglimpft.<br>Insbesondere habe der Kläger in seinem Rundschreiben an die “Freunde der Germanischen Heilkunde” vom Januar 2016 unter anderem ausgeführt, dass es bei seinem Anliegen “um die täglich 3.000 mit Chemo und Morphium exekutierten Patienten” gehe.<br>Dies sei ein Indiz dafür, dass der Kläger die Schulmedizin nach wie vor vollständig ablehne und keine Gewähr für die ordnungsgemäße und zuverlässige Ausübung des ärztlichen Berufes biete.''
 
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:''..keine Gewähr für die ordnungsgemäße und zuverlässige Ausübung des ärztlichen Berufes..''
      
==Hamers Markenanmeldungen==
 
==Hamers Markenanmeldungen==
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