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2008 versuchte Hamer seine Approbation wieder zu erlangen, was jedoch misslang. 2015 machte er einen neuen Ver­such, aber das Land Hessen lehnte die Erteilung einer Approbation ab. Hamer klagte daraufhin gegen die Entscheidung. Am 7. Februar 2017 wurde der Fall mündlich verhan­delt. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main lehnte die Kla­ge ab:
 
2008 versuchte Hamer seine Approbation wieder zu erlangen, was jedoch misslang. 2015 machte er einen neuen Ver­such, aber das Land Hessen lehnte die Erteilung einer Approbation ab. Hamer klagte daraufhin gegen die Entscheidung. Am 7. Februar 2017 wurde der Fall mündlich verhan­delt. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main lehnte die Kla­ge ab:
:''„Das Gericht ist der Überzeugung, dass der Kläger allein seinen eigenen medizinischen Ansatz verfolgt, diesen in den Vor­dergrund stellt und herkömmliche schulmedizinische Auffassungen verunglimpft.“'' und Hamer biete ''..keine Gewähr für die ordnungsgemäße und zuverlässige Ausübung des ärztlichen Berufes..''
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:''„Das Gericht ist der Überzeugung, dass der Kläger allein seinen eigenen medizinischen Ansatz verfolgt, diesen in den Vor­dergrund stellt und herkömmliche schulmedizinische Auffassungen verunglimpft.“''  
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und Hamer biete  
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:''..keine Gewähr für die ordnungsgemäße und zuverlässige Ausübung des ärztlichen Berufes..''
    
==Hamers Markenanmeldungen==
 
==Hamers Markenanmeldungen==
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